Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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  • #11980771  | PERMALINK

    wahr

    Registriert seit: 18.04.2004

    Beiträge: 14,962

    Als Laie vermute ich, das Finanzamt wird dann etwas aufmerksamer hinschauen wenn man z.B. ein und dieselbe LP in mehreren Stückzahlen verkauft oder eingeschweißte Exemplare veräußert, also der Eindruck entsteht, hier wird nicht ein privat gebrauchtes Gut angeboten, sondern der gewerbliche Warencharakter im Vordergrund steht. Wenn das Finanzamt dann um Klärung bittet, heißt es ja noch nicht, dass es Steuern darauf erheben wird. Wahrscheinlich muss man sich als regelmäßiger Privatverkäufer einfach darauf einstellen, dass mal nachgefragt werden kann.

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    #11980789  | PERMALINK

    cycleandale
    ALEoholic

    Registriert seit: 05.08.2010

    Beiträge: 10,342

    @hat-and-beard

    Puh. Gewerbe anmelden wenn das so bleibt. To be on the safe side.

    --

    l'enfer c'est les autres...
    #11980815  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,885

    john-the-relevatorEin weiteres Thema wir dann sein, das man Discogs zBsp. nur noch als „Kontaktbörse“ nimmt. Bsp. Ein Kunde kauft eine Platte. Man schreibt zurück, das man ihm die Platte 10% billiger verkauft, wenn der Deal außerhalb Discogs und Bezahlung über Paypal „Familie und Verwandte“ abläuft. Gesagt – getan und schwupps ist man außerhalb des Fiskus. Läuft ja eh schon viel über diesen Weg. >

    Die Frage ist, wie viele Käufer auf die Schutzmöglichkeiten via Paypal verzichten wollen. Bei teuren Platten wäre ich als Käufer absolut dagegen.

    Und für Käufer außerhalb Deutschlands gibt es sowieso keine praktikable Alternative – die EU-Überweisung, obwohl toll, ist weitgehend ungebräuchlich.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #11980829  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,885

    Wer etwas darauf achtet, stellt fest, dass sich gerade bei Ebay eine Masse von gewerblichen Verkäufern tummelt, die sich als Privatverkäufer ausgeben, um Steuern zu sparen und Pflichten gegenüber Verbrauchern wie das Rückgaberecht zu vermeiden. Gegen diese Leute richtet sich das Gesetz – und dieser Aspekt findet meine volle Unterstützung.

    Oder man denke sich einen Airbnb-Vermieter in einer touristischen Region. Der kassiert eventuell zehntausende Euro im Jahr ohne die zu versteuern.

    Ich finde 2.000 Euro aber etwas tief gestapelt und vermutlich auch unrealistisch in der Umsetzung. Ich glaube nicht, dass die Finanzämter das bewältigen können. Die sind ja sowieso komplett überlastet. Meine Steuererklärung für 2021 war drei Monate in Bearbeitung!

    Ich denke, es ist hier im Forum nicht unüblich, die Sammlung durchzugehen und aus Platz-, Gefallens- oder Geldgründen einiges zu verkaufen. Es schadet sicher nichts, ab sofort Einkäufe außerhalb des Netzes zu dokumentieren, falls man die Sachen wieder verkaufen will.

    Sicher ist: Einkommenssteuer bemisst sich auf Einkünfte. Wenn das Finanzamt kommt und Einkünfte besteuern will, darf man natürlich auch Verluste und Ausgaben gegenrechnen. Gerade Leute, die viel online kaufen, sollten es nicht schwer haben, ihre Kosten zu dokumentieren. Aber ich vermute, dass hier nur wenige Leute Post vom Finanzamt bekommen.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #11980945  | PERMALINK

    marbeck
    Keine Lust, mir etwas auszudenken

    Registriert seit: 27.07.2004

    Beiträge: 24,062

    Aktueller Artikel im „Wiesbadener Kurier“:

     

     

    Was das Finanzamt über private Verkäufe im Internet erfährt

    Internetplattformen wie Ebay müssen jetzt Daten an die Finanzbehörden melden. Was bedeutet das für private Geschäfte im Netz?
    Wiesbaden. Die Aufregung ist groß. Seit Jahresbeginn müssen Internetplattformen wie Ebay Daten über private Geschäfte an die Finanzbehörden melden. Im Netz kursieren die abenteuerlichsten Befürchtungen. Drohen nun tatsächlich Steuernachzahlungen, wenn Omas Kaffeekanne vom Dachboden verscherbelt wird? Wer ist von der Neuregelung überhaupt betroffen? Und was müssen private Verkäufer beachten?

    Was regelt das neue Gesetz?

    Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Internetmarktplätze dazu, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über private Geschäfte auf ihren Webseiten zu melden. Die Daten müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres übermittelt werden. Die Bundesbehörde leitet die Informationen dann an die Landesfinanzämter weiter. Darauf können die Finanzämter vor Ort dann zugreifen.

    Welche Plattformen sind betroffen?

    Die neue Meldepflicht bezieht sich auf private Dienstleistungen und Verkäufe. Dazu zählen neben dem Warenangebot auf Plattformen wie Ebay, Facebook Marketplace, Vinted, Etsy oder Amazon beispielsweise auch die Vermietung von Zimmern und Wohnungen über AirBnB. Geplant ist ein Informationsaustausch mit den anderen EU-Ländern. Bereits seit dem Jahr 2013 dürfen die Finanzämter grundsätzlich Nutzerdaten von Internetplattformen anfordern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

    Wird jeder Verkauf gemeldet?

    Nein, es gibt Bagatellgrenzen. Private Anbieter, die jährlich weniger als 30 Geschäfte und Einnahmen von weniger als 2000 Euro erzielen, müssen von den Plattformen nicht gemeldet werden. Die Grenze gilt jeweils nur für Transaktionen auf einer Plattform. Es könnten also 29 Geschäfte auf Ebay und 29 auf Amazon ohne Meldung an die Finanzämter erfolgen.

    Welche Daten werden übermittelt?

    Die Plattformen müssen den Finanzbehörden den vollständigen Namen, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, registrierte Kontodaten und Gebühren mitteilen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.

    “ Handelt es sich um getragene Kleidung oder bereits genutzte Möbel, müssen sich Privatpersonen eigentlich keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen. “
    Christopher Arendt Rechtsanwalt , Anwalt.de

    Müssen mehr Steuern gezahlt werden?

    Nein, an den Steuersätzen ändert sich nichts. „Es wird also keine Nachzahlung von Steuern erforderlich, wenn erkennbar ist, dass es sich um viele unterschiedliche gebrauchte oder ausgemistete Gebrauchsgegenstände handelt“, erläutert Rechtsanwalt Christopher Arendt vom juristischen Dienstleister Anwalt.de. Wenn mit dem Verkauf kein Gewinn erzielt werde, da der Erlös unter dem Einkaufspreis liegt, sei das kein Problem. „Handelt es sich wirklich um getragene Kleidung, bereits genutzte Möbel, benutztes Spielzeug, müssen sich Privatpersonen eigentlich keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen.“

    Was ist das Ziel der Meldepflicht?

    Die Meldepflicht richtet sich gegen gewerbliche Graugeschäfte, die bisher unter dem Radar der Finanzämter erfolgten. Die Behörden wollen Abgaben wie Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern leichter eintreiben können. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt weiterhin die Freigrenze von Gewinnen in Höhe von 600 Euro. Dabei geht es um Objekte, die binnen eines Jahres nach dem Erwerb wieder verkauft werden. Die Grenzen zum gewerbemäßigen Verkauf von Waren und Dienstleistungen sind aber fließend. „Problematisch kann es bei Objekten werden, die nicht unter den täglichen Gebrauch fallen“, warnt der Jurist Arendt. Dazu gehörten beispielsweise Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder Edelmetalle.

    Worauf müssen Privatleute achten?

    Wer die Steuergrenzen bei Gewinnen einhält, muss nichts tun. Verkäufe über 2000 Euro sind auch jetzt nicht automatisch steuerpflichtig, sondern nur von den Plattformen meldepflichtig. „Privatverkäufer sollten wie auch schon zuvor darauf achten, dass sie wirklich nur privat handeln: Dies kann immer dann problematisch sein, wenn man Gegenstände kauft oder herstellt, um sie zu verkaufen“, warnt Tilmann Kuhla, Mitarbeiter der Rechtsabteilung bei Ebay Deutschland auf Anfrage. Ebay geht davon aus, dass die gesetzliche Neuregelung keine großen Auswirkungen haben wird. „Dies hat einen einfachen Grund: Die steuerlichen Regelungen für unsere Nutzer haben sich durch das neue Gesetz nicht geändert.“

    Wie sollten Privatverkäufer reagieren?

    Wer absehen kann, dass er in den gewerblichen Bereich kommt, sollte nicht warten, bis das Finanzamt ihm auf die Schliche kommt, rät Jörg Leine, Steuerexperte von Finanztip. „Denn dann werden nicht nur Steuerzahlungen fällig, sondern es drohen auch Bußgelder.“ Wer nur mit einigen Privatverkäufen plane, sollte trotzdem alle Verkäufe dokumentieren. Dazu gehörten Informationen über das Verkaufsdatum, den Verkaufspreis, die gezahlten Gebühren und den Ankaufspreis.

    Wie wollen die Plattformen mit der Meldepflicht umgehen?

    „Den Verpflichtungen wird Ebay nachkommen und etwaige weitere erforderliche Daten von den betroffenen Verkäufern abfragen“, berichtet Kuhla. Ebay werde die Verkäufer vor der Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern über den Umfang der Daten informieren. Auch Amazon betont, dass man sich an alle Steuergesetze hält. „Wir werden unsere Verkaufspartner über relevante Neuerungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, zu gegebener Zeit in Kenntnis setzen“, heißt es auf Anfrage.

    --

    "I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered." - George Best --- Dienstags und donnerstags, ab 20 Uhr, samstags ab 20.30 Uhr: Radio StoneFM
    #11980973  | PERMALINK

    close-to-the-edge

    Registriert seit: 27.11.2006

    Beiträge: 28,638

    nail75
    Ich finde 2.000 Euro aber etwas tief gestapelt und vermutlich auch unrealistisch in der Umsetzung. Ich glaube nicht, dass die Finanzämter das bewältigen können. Die sind ja sowieso komplett überlastet.

    Genau. Die sind ja schon überschritten, wenn man sein Wohnzimmer stilistisch verändert und eine Holztruhe verkauft, oder sich von einer Hoelderlin Erstausgabe trennt.

    Und das andere Problem sind eben die Werbungskosten, wenn ich aus einem Plattensammler einen Gewerbetreibenden mache. Der fährt dann von Gütersloh nach Berlin auf die Plattenbörse, und setzt Fahrtkosten, Übernachtung und Spesen samt seinen Plattenkäufen von der Steuer ab. Und das Mint-abo nicht zu vergessen.

    --

    #11980987  | PERMALINK

    redbeansandrice

    Registriert seit: 14.08.2009

    Beiträge: 13,680

    nail75Wer etwas darauf achtet, stellt fest, dass sich gerade bei Ebay eine Masse von gewerblichen Verkäufern tummelt, die sich als Privatverkäufer ausgeben, um Steuern zu sparen und Pflichten gegenüber Verbrauchern wie das Rückgaberecht zu vermeiden. Gegen diese Leute richtet sich das Gesetz – und dieser Aspekt findet meine volle Unterstützung.
    Oder man denke sich einen Airbnb-Vermieter in einer touristischen Region. Der kassiert eventuell zehntausende Euro im Jahr ohne die zu versteuern.
    Ich finde 2.000 Euro aber etwas tief gestapelt und vermutlich auch unrealistisch in der Umsetzung. Ich glaube nicht, dass die Finanzämter das bewältigen können. Die sind ja sowieso komplett überlastet. Meine Steuererklärung für 2021 war drei Monate in Bearbeitung!
    Ich denke, es ist hier im Forum nicht unüblich, die Sammlung durchzugehen und aus Platz-, Gefallens- oder Geldgründen einiges zu verkaufen. Es schadet sicher nichts, ab sofort Einkäufe außerhalb des Netzes zu dokumentieren, falls man die Sachen wieder verkaufen will.
    Sicher ist: Einkommenssteuer bemisst sich auf Einkünfte. Wenn das Finanzamt kommt und Einkünfte besteuern will, darf man natürlich auch Verluste und Ausgaben gegenrechnen. Gerade Leute, die viel online kaufen, sollten es nicht schwer haben, ihre Kosten zu dokumentieren. Aber ich vermute, dass hier nur wenige Leute Post vom Finanzamt bekommen.

    ich hab ja wenig Ahnung von der Logik dieser Dinge (und bin in D nicht steuerpflichtig, alles hypothetisch), aber wenn ich meine Sammlung so aus finanzieller Sicht anschau dann frag ich mich schon – und hab das Gefuehl, du sagst das auch: ist „Redbeans CD und Schallplattenhandel“ ein Unternehmen, das permanent Verluste bei den Einkaeufen hat und de facto keine Einnahmen? Sollte es nicht eigentlich moeglich sein, die aus Investionen resultierenden Verluste dieser Unternehmung in bare Muenze zu verwandeln? Also: wie die Einkaufsseite eines Unternehmens, das im Jahr einen kleinen vierstelligen Betrag umsetzt, sieht das, was ich hier vaeranstalte, schon aus – und dass der Verkauf nicht laeuft ist doch eigentlich mein Problem und nicht das Problem des Finanzamts. Man ist ja fast versucht, ein Gewerbe anzumelden…

    --

    .
    #11980997  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 44,885

    Ist eigentlich ne gute Idee: ich melde einen Tonträgerhandel an, mache aber nur Verlust, den ich benutze, um meine Steuerlast zu reduzieren.

    Das Problem: Das Finanzamt macht das nicht mit, erklärt das flugs zu „Liebhaberei“ und verlangt (auch rückwirkend) Steuern zurück. Das kann richtig unangenehm werden, je nachdem wie das Finanzamt drauf ist.

    https://www.backstagepro.de/thema/steuern-fuer-musiker-das-problem-mit-liebhaberei-und-gewinnerzielungsabsicht-2019-05-14-N07bnhbjtQ

    Aber wer hochwertige und teure Platten kauft und verkauft und damit jährlich einen mittleren vierstelligen Betrag umsetzt, kann sich schon mal überlegen, ob er nicht ein Gewerbe anmeldet. Gut, das verursacht auch Kosten und Mühen, aber dafür spart man sich bei Einkäufen die Umsatzsteuer und solange da – mit tätiger Mithilfe des Steuerberaters – wenigstens ein kleiner Gewinn bleibt, kann sich das lohnen. Siehe auch den Beitrag von CTTE.

    zuletzt geändert von nail75

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #11981017  | PERMALINK

    redbeansandrice

    Registriert seit: 14.08.2009

    Beiträge: 13,680

    Ok, danke, also andersherum: solange man nachweislich finanzielle Verluste mit der Plattensammlung macht, braucht man sich vor gar nichts fürchten…

    --

    .
    #11981023  | PERMALINK

    hat-and-beard
    dial 45-41-000

    Registriert seit: 19.03.2004

    Beiträge: 20,486

    Danke schon einmal für die vielen Rückmeldungen, die mir Einiges zu bedenken geben. Bauchschmerzen jetzt nicht unbedingt weniger, aber vielleicht präziser…

    close-to-the-edgeInteressant wird es, wenn man 100 LPs, die man für 20 € eingekauft hat, im Schnitt für 30 verkauft. Da würde ein Finanzamt den Nettogewinn gerne in der Steuererklärung sehen.

    Das ist in etwa die Größenordnung, um die es geht, wahrscheinlich sogar mit höherer Gewinnspanne. Die meisten Platten verkaufe ich mit +/-20% zum Einkaufspreis, ab und zu ist aber auch mal eine Dylan-Bootleg-Series-Box dabei, die dreimal so teuer wird wie vor 10 Jahren, als ich sie gekauft habe.

    close-to-the-edgeDa spielen dann so Komponenten eine Rolle, ist der verkaufte Artikel noch sealed, hat man ihn kürzer als ein Jahr besessen, verkauft jemand möglicherweise den gleichen Artikel doppelt. Das alles würde ein Gewerbe wahrscheinlicher machen.

    Alle drei Fälle kommen ab und zu vor, aber den Großteil, ca. 80%, machen halt Platten aus, die ich gebraucht verkaufe, mehrere Jahre im Regal stehen hatte und nur einmal anbiete.

    --

    God told me to do it.
    #11981027  | PERMALINK

    mozza
    Captain Fantastic

    Registriert seit: 26.06.2006

    Beiträge: 79,944

    Wenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.

    --

    Das Leben macht sich ja mehr und mehr aus dem Staub.
    #11981035  | PERMALINK

    hat-and-beard
    dial 45-41-000

    Registriert seit: 19.03.2004

    Beiträge: 20,486

    cycleandale@ hat-and-beard
    Puh. Gewerbe anmelden wenn das so bleibt. To be on the safe side.

    „Puh.“ Sagt der Finanzbeamte (wenn ich das richtig mitbekommen habe?). Du witterst Ärger?

    nail75
    Ich denke, es ist hier im Forum nicht unüblich, die Sammlung durchzugehen und aus Platz-, Gefallens- oder Geldgründen einiges zu verkaufen. Es schadet sicher nichts, ab sofort Einkäufe außerhalb des Netzes zu dokumentieren, falls man die Sachen wieder verkaufen will.
    Sicher ist: Einkommenssteuer bemisst sich auf Einkünfte. Wenn das Finanzamt kommt und Einkünfte besteuern will, darf man natürlich auch Verluste und Ausgaben gegenrechnen. Gerade Leute, die viel online kaufen, sollten es nicht schwer haben, ihre Kosten zu dokumentieren. Aber ich vermute, dass hier nur wenige Leute Post vom Finanzamt bekommen.

    Ginge das auch ohne Anmeldung eines Gewerbes, also in der Steuererklärung?

    --

    God told me to do it.
    #11981043  | PERMALINK

    wolfgang

    Registriert seit: 19.07.2007

    Beiträge: 25,767

    mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.

    Ich finde, das es immer noch ein Unterschied ist, ob ich gebraucht oder neu verkaufe. Wenn ich z.B. 500 CD im Jahr für durchschnittlich für 4 Euro verkaufe, macht mich das nicht zu einem gewerblichen Händler.

    --

    Savage bed foot-warmer of purest feline ancestry
    #11981045  | PERMALINK

    mozza
    Captain Fantastic

    Registriert seit: 26.06.2006

    Beiträge: 79,944

    wolfgang

    mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.

    Ich finde, das es immer noch ein Unterschied ist, ob ich gebraucht oder neu verkaufe. Wenn ich z.B. 500 CD im Jahr für durchschnittlich für 4 Euro verkaufe, macht mich das nicht zu einem gewerblichen Händler.

    Die CDs hast du vermutlich damals auch für deutlich mehr als 4 Euro eingekauft…

    --

    Das Leben macht sich ja mehr und mehr aus dem Staub.
    #11981057  | PERMALINK

    wolfgang

    Registriert seit: 19.07.2007

    Beiträge: 25,767

    mozza

    wolfgang

    mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.

    Ich finde, das es immer noch ein Unterschied ist, ob ich gebraucht oder neu verkaufe. Wenn ich z.B. 500 CD im Jahr für durchschnittlich für 4 Euro verkaufe, macht mich das nicht zu einem gewerblichen Händler.

    Die CDs hast du vermutlich damals auch für deutlich mehr als 4 Euro eingekauft…

    Genau, darauf will ich hinaus, da kommt es nicht so auf die Stückzahl an. Das gleiche doch für gelesene Bücher oder DVD, da erzielt man in der Regel doch keine müde Mark Gewinn. Die Grauzone ist da gewaltig, wer will das alles überprüfen?

    zuletzt geändert von wolfgang

    --

    Savage bed foot-warmer of purest feline ancestry
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