Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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redbeansandrice

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nail75Wer etwas darauf achtet, stellt fest, dass sich gerade bei Ebay eine Masse von gewerblichen Verkäufern tummelt, die sich als Privatverkäufer ausgeben, um Steuern zu sparen und Pflichten gegenüber Verbrauchern wie das Rückgaberecht zu vermeiden. Gegen diese Leute richtet sich das Gesetz – und dieser Aspekt findet meine volle Unterstützung.
Oder man denke sich einen Airbnb-Vermieter in einer touristischen Region. Der kassiert eventuell zehntausende Euro im Jahr ohne die zu versteuern.
Ich finde 2.000 Euro aber etwas tief gestapelt und vermutlich auch unrealistisch in der Umsetzung. Ich glaube nicht, dass die Finanzämter das bewältigen können. Die sind ja sowieso komplett überlastet. Meine Steuererklärung für 2021 war drei Monate in Bearbeitung!
Ich denke, es ist hier im Forum nicht unüblich, die Sammlung durchzugehen und aus Platz-, Gefallens- oder Geldgründen einiges zu verkaufen. Es schadet sicher nichts, ab sofort Einkäufe außerhalb des Netzes zu dokumentieren, falls man die Sachen wieder verkaufen will.
Sicher ist: Einkommenssteuer bemisst sich auf Einkünfte. Wenn das Finanzamt kommt und Einkünfte besteuern will, darf man natürlich auch Verluste und Ausgaben gegenrechnen. Gerade Leute, die viel online kaufen, sollten es nicht schwer haben, ihre Kosten zu dokumentieren. Aber ich vermute, dass hier nur wenige Leute Post vom Finanzamt bekommen.

ich hab ja wenig Ahnung von der Logik dieser Dinge (und bin in D nicht steuerpflichtig, alles hypothetisch), aber wenn ich meine Sammlung so aus finanzieller Sicht anschau dann frag ich mich schon – und hab das Gefuehl, du sagst das auch: ist „Redbeans CD und Schallplattenhandel“ ein Unternehmen, das permanent Verluste bei den Einkaeufen hat und de facto keine Einnahmen? Sollte es nicht eigentlich moeglich sein, die aus Investionen resultierenden Verluste dieser Unternehmung in bare Muenze zu verwandeln? Also: wie die Einkaufsseite eines Unternehmens, das im Jahr einen kleinen vierstelligen Betrag umsetzt, sieht das, was ich hier vaeranstalte, schon aus – und dass der Verkauf nicht laeuft ist doch eigentlich mein Problem und nicht das Problem des Finanzamts. Man ist ja fast versucht, ein Gewerbe anzumelden…

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