Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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nail75

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Ist eigentlich ne gute Idee: ich melde einen Tonträgerhandel an, mache aber nur Verlust, den ich benutze, um meine Steuerlast zu reduzieren.

Das Problem: Das Finanzamt macht das nicht mit, erklärt das flugs zu „Liebhaberei“ und verlangt (auch rückwirkend) Steuern zurück. Das kann richtig unangenehm werden, je nachdem wie das Finanzamt drauf ist.

https://www.backstagepro.de/thema/steuern-fuer-musiker-das-problem-mit-liebhaberei-und-gewinnerzielungsabsicht-2019-05-14-N07bnhbjtQ

Aber wer hochwertige und teure Platten kauft und verkauft und damit jährlich einen mittleren vierstelligen Betrag umsetzt, kann sich schon mal überlegen, ob er nicht ein Gewerbe anmeldet. Gut, das verursacht auch Kosten und Mühen, aber dafür spart man sich bei Einkäufen die Umsatzsteuer und solange da – mit tätiger Mithilfe des Steuerberaters – wenigstens ein kleiner Gewinn bleibt, kann sich das lohnen. Siehe auch den Beitrag von CTTE.

zuletzt geändert von nail75

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.