Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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wolfgang

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mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.

Ich finde, das es immer noch ein Unterschied ist, ob ich gebraucht oder neu verkaufe. Wenn ich z.B. 500 CD im Jahr für durchschnittlich für 4 Euro verkaufe, macht mich das nicht zu einem gewerblichen Händler.

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