Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

Startseite Foren Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat Bezugsquellen Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

#11980945  | PERMALINK

marbeck
Keine Lust, mir etwas auszudenken

Registriert seit: 27.07.2004

Beiträge: 24,062

Aktueller Artikel im „Wiesbadener Kurier“:

 

 

Was das Finanzamt über private Verkäufe im Internet erfährt

Internetplattformen wie Ebay müssen jetzt Daten an die Finanzbehörden melden. Was bedeutet das für private Geschäfte im Netz?
Wiesbaden. Die Aufregung ist groß. Seit Jahresbeginn müssen Internetplattformen wie Ebay Daten über private Geschäfte an die Finanzbehörden melden. Im Netz kursieren die abenteuerlichsten Befürchtungen. Drohen nun tatsächlich Steuernachzahlungen, wenn Omas Kaffeekanne vom Dachboden verscherbelt wird? Wer ist von der Neuregelung überhaupt betroffen? Und was müssen private Verkäufer beachten?

Was regelt das neue Gesetz?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Internetmarktplätze dazu, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über private Geschäfte auf ihren Webseiten zu melden. Die Daten müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres übermittelt werden. Die Bundesbehörde leitet die Informationen dann an die Landesfinanzämter weiter. Darauf können die Finanzämter vor Ort dann zugreifen.

Welche Plattformen sind betroffen?

Die neue Meldepflicht bezieht sich auf private Dienstleistungen und Verkäufe. Dazu zählen neben dem Warenangebot auf Plattformen wie Ebay, Facebook Marketplace, Vinted, Etsy oder Amazon beispielsweise auch die Vermietung von Zimmern und Wohnungen über AirBnB. Geplant ist ein Informationsaustausch mit den anderen EU-Ländern. Bereits seit dem Jahr 2013 dürfen die Finanzämter grundsätzlich Nutzerdaten von Internetplattformen anfordern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Wird jeder Verkauf gemeldet?

Nein, es gibt Bagatellgrenzen. Private Anbieter, die jährlich weniger als 30 Geschäfte und Einnahmen von weniger als 2000 Euro erzielen, müssen von den Plattformen nicht gemeldet werden. Die Grenze gilt jeweils nur für Transaktionen auf einer Plattform. Es könnten also 29 Geschäfte auf Ebay und 29 auf Amazon ohne Meldung an die Finanzämter erfolgen.

Welche Daten werden übermittelt?

Die Plattformen müssen den Finanzbehörden den vollständigen Namen, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, registrierte Kontodaten und Gebühren mitteilen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.

“ Handelt es sich um getragene Kleidung oder bereits genutzte Möbel, müssen sich Privatpersonen eigentlich keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen. “
Christopher Arendt Rechtsanwalt , Anwalt.de

Müssen mehr Steuern gezahlt werden?

Nein, an den Steuersätzen ändert sich nichts. „Es wird also keine Nachzahlung von Steuern erforderlich, wenn erkennbar ist, dass es sich um viele unterschiedliche gebrauchte oder ausgemistete Gebrauchsgegenstände handelt“, erläutert Rechtsanwalt Christopher Arendt vom juristischen Dienstleister Anwalt.de. Wenn mit dem Verkauf kein Gewinn erzielt werde, da der Erlös unter dem Einkaufspreis liegt, sei das kein Problem. „Handelt es sich wirklich um getragene Kleidung, bereits genutzte Möbel, benutztes Spielzeug, müssen sich Privatpersonen eigentlich keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen.“

Was ist das Ziel der Meldepflicht?

Die Meldepflicht richtet sich gegen gewerbliche Graugeschäfte, die bisher unter dem Radar der Finanzämter erfolgten. Die Behörden wollen Abgaben wie Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern leichter eintreiben können. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt weiterhin die Freigrenze von Gewinnen in Höhe von 600 Euro. Dabei geht es um Objekte, die binnen eines Jahres nach dem Erwerb wieder verkauft werden. Die Grenzen zum gewerbemäßigen Verkauf von Waren und Dienstleistungen sind aber fließend. „Problematisch kann es bei Objekten werden, die nicht unter den täglichen Gebrauch fallen“, warnt der Jurist Arendt. Dazu gehörten beispielsweise Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder Edelmetalle.

Worauf müssen Privatleute achten?

Wer die Steuergrenzen bei Gewinnen einhält, muss nichts tun. Verkäufe über 2000 Euro sind auch jetzt nicht automatisch steuerpflichtig, sondern nur von den Plattformen meldepflichtig. „Privatverkäufer sollten wie auch schon zuvor darauf achten, dass sie wirklich nur privat handeln: Dies kann immer dann problematisch sein, wenn man Gegenstände kauft oder herstellt, um sie zu verkaufen“, warnt Tilmann Kuhla, Mitarbeiter der Rechtsabteilung bei Ebay Deutschland auf Anfrage. Ebay geht davon aus, dass die gesetzliche Neuregelung keine großen Auswirkungen haben wird. „Dies hat einen einfachen Grund: Die steuerlichen Regelungen für unsere Nutzer haben sich durch das neue Gesetz nicht geändert.“

Wie sollten Privatverkäufer reagieren?

Wer absehen kann, dass er in den gewerblichen Bereich kommt, sollte nicht warten, bis das Finanzamt ihm auf die Schliche kommt, rät Jörg Leine, Steuerexperte von Finanztip. „Denn dann werden nicht nur Steuerzahlungen fällig, sondern es drohen auch Bußgelder.“ Wer nur mit einigen Privatverkäufen plane, sollte trotzdem alle Verkäufe dokumentieren. Dazu gehörten Informationen über das Verkaufsdatum, den Verkaufspreis, die gezahlten Gebühren und den Ankaufspreis.

Wie wollen die Plattformen mit der Meldepflicht umgehen?

„Den Verpflichtungen wird Ebay nachkommen und etwaige weitere erforderliche Daten von den betroffenen Verkäufern abfragen“, berichtet Kuhla. Ebay werde die Verkäufer vor der Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern über den Umfang der Daten informieren. Auch Amazon betont, dass man sich an alle Steuergesetze hält. „Wir werden unsere Verkaufspartner über relevante Neuerungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, zu gegebener Zeit in Kenntnis setzen“, heißt es auf Anfrage.

--

"I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered." - George Best --- Dienstags und donnerstags, ab 20 Uhr, samstags ab 20.30 Uhr: Radio StoneFM