Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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wahr

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Als Laie vermute ich, das Finanzamt wird dann etwas aufmerksamer hinschauen wenn man z.B. ein und dieselbe LP in mehreren Stückzahlen verkauft oder eingeschweißte Exemplare veräußert, also der Eindruck entsteht, hier wird nicht ein privat gebrauchtes Gut angeboten, sondern der gewerbliche Warencharakter im Vordergrund steht. Wenn das Finanzamt dann um Klärung bittet, heißt es ja noch nicht, dass es Steuern darauf erheben wird. Wahrscheinlich muss man sich als regelmäßiger Privatverkäufer einfach darauf einstellen, dass mal nachgefragt werden kann.