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Keiner wird gezwungen, in die GEMA einzutreten. Und selbstverständlich ist die GEMA berechtigt, aus den von ihr vertretenen Rechte das Optimale herauszuholen.
Wenn die in Post 1 genannten Künstler die Autoren der Lieder sind, kriegen sie immerhin 85 % der vom Anbieter zu entrichtenden GEMA-Gebühr. Da läßt sich dann eventuell mit denen etwas vereinbaren.Übrigens gibt es bei Plattenaufnahmen nicht nur Rechte der Autoren, sondern auch das Recht an der Aufnahme (die Plattenfirma bezahlt ja Studio, Techniker und eventuell Studiomusiker). Diese Rechte fallen höchstwahrscheinlich nicht an die Interpreten und Autoren.
Als Bear Family Records vor ein paar Jahren einen Titel aus meiner LP bei pläne auf den Sampler „Für wen wir singen“ übernahm, gab es auch diese verwirrende Rechtesituation, denn pläne hatte die LP verramscht und somit die Nutzungsrechte verloren. Da es aber um eine Zahlung von 75 € ging, hatte keiner ein Interesse, das bis ins letzte zu klären.--
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WerbungReino, die Rechte an der Aufnahme hat die Plattenfirma, das ist soweit richtig. Allerdings hat die GEMA mit diesen Rechten überhaupt nichts zu tun. Dafür ist die GVL zuständig.
Es ging bei Bullits Frage darum, welche GEMA Gebühren bei einer online Veröffentlichung anfallen. Die Frage der Verwertungsrechte stand nur indirekt zur Debatte, da die Band erstens über diese Rechte wieder selbst verfügt und zweitens dafür keine Gebühr verlangt.
Und was die GEMA Mitgliedschaft betrifft, natürlich wird niemand gezwungen, Mitglied zu werden. Allerdings waren vor 30 Jahren die Alternativen weitgehend unbekannt und die GEMA hatte ein Monopol, das sie übrigens praktisch noch immer hat. Und dass es drei Jahre dauert, da wieder rauszukommen, sagt einem beim Eintritt in den Verein auch niemand.
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Unter Leistungsschutzrechte fallen zuerst mal die Rechte der Interpreten (die aber oft mit dem Plattenvertrag an die Plattenfirma fallen, bei Erlöschen der Firma also wohl wieder an die Interpreten).
Müßte Bullitt die Rechte an der Aufnahme bei der GVL erfragen bzw. gar kaufen?Mikko
Es ging bei Bullits Frage darum, welche GEMA Gebühren bei einer online Veröffentlichung anfallen.
Nein, das war nicht die Frage:
BullittIch möchte mit dem Einverständnis der Künstler eine 1983 in sehr kleiner Auflage erschienene LP als Download wieder verfügbar machen. Da es das Label Quadriga Ton nicht mehr gibt, ist die Rechtslage unklar. An wen fallen die Verwertungsrechte in so einem Fall normalerweise?
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Noch mehr Comics für alle! Jetzt PDF herunterladen!ReinoUnter Leistungsschutzrechte fallen zuerst mal die Rechte der Interpreten (die aber oft mit dem Plattenvertrag an die Plattenfirma fallen, bei Erlöschen der Firma also wohl wieder an die Interpreten).
Müßte Bullitt die Rechte an der Aufnahme bei der GVL erfragen bzw. gar kaufen?Natürlich nicht. Die GVL ist nicht die GEMA. Und im Übrigen kümmert sie sich auch nur um ihre Mitglieder. Das sind alle bei ihr registrierten Plattenfirmen und Musiker. Kostet übrigens nichts, sich bei der GVL anzumelden.
Bullits Frage war zwar etwas allgemeiner, aber in der Praxis sind nur die Urheberrechte betroffen, wenn es keine Plattenfirma mehr gibt.
Bei der GVL geht es übrigens ausschließlich um die Aufführungsrechte von Musikaufnahmen. In besonderen Fällen auch mal um Live Auftritte im Rundfunk oder Fernsehen, sofern es a) einen Tonträger der Auftretenden gibt und b) diese Mitglieder der GVL sind.
Ansonsten kassiert die GVL ausschließlich von Rundfunk und TV Sendern und verteilt ihre Einnahmen an Plattenfirmen und in den oben genannten speziellen Fällen an die ausführenden Musiker.--
Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!MikkoWenn es die Firma nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, der den Backkatalog der Firma übernommen hat, dann fallen die Rechte an die Musiker zurück.
Wollte hier nochmal nachhaken, weil wir immer noch nicht weitergekommen sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit, etwaige Rechtsnachfolger in Erfahrung zu bringen? Bei der GEMA ist besagte LP nicht mehr gelistet, soviel weiß ich inzwischen. Aufgrund der langen Zeit, die LP erschien 1982 und das Label Quadriga Ton gibt es auch schon viele Jahre nicht mehr, lässt sich leider kaum etwas über den Backkatalog recherchieren. Irgendeine Idee?
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BullittWollte hier nochmal nachhaken, weil wir immer noch nicht weitergekommen sind. Gibt es irgendeine Möglichkeit, etwaige Rechtsnachfolger in Erfahrung zu bringen? Bei der GEMA ist besagte LP nicht mehr gelistet, soviel weiß ich inzwischen. Aufgrund der langen Zeit, die LP erschien 1982 und das Label Quadriga Ton gibt es auch schon viele Jahre nicht mehr, lässt sich leider kaum etwas über den Backkatalog recherchieren. Irgendeine Idee?
In diesem Fall kannst Du m.E. die Platte wiederveröffentlichen, wenn Du das Einverständnis der Künstler und eine Freigabe der GEMA hast.
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OK, ja, die GEMA hatte mir größere Bauchschmerzen gemacht.
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