Re: Verwertungsrecht

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reino

Registriert seit: 20.06.2008

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Keiner wird gezwungen, in die GEMA einzutreten. Und selbstverständlich ist die GEMA berechtigt, aus den von ihr vertretenen Rechte das Optimale herauszuholen.
Wenn die in Post 1 genannten Künstler die Autoren der Lieder sind, kriegen sie immerhin 85 % der vom Anbieter zu entrichtenden GEMA-Gebühr. Da läßt sich dann eventuell mit denen etwas vereinbaren.

Übrigens gibt es bei Plattenaufnahmen nicht nur Rechte der Autoren, sondern auch das Recht an der Aufnahme (die Plattenfirma bezahlt ja Studio, Techniker und eventuell Studiomusiker). Diese Rechte fallen höchstwahrscheinlich nicht an die Interpreten und Autoren.
Als Bear Family Records vor ein paar Jahren einen Titel aus meiner LP bei pläne auf den Sampler „Für wen wir singen“ übernahm, gab es auch diese verwirrende Rechtesituation, denn pläne hatte die LP verramscht und somit die Nutzungsrechte verloren. Da es aber um eine Zahlung von 75 € ging, hatte keiner ein Interesse, das bis ins letzte zu klären.

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