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ReinoUnter Leistungsschutzrechte fallen zuerst mal die Rechte der Interpreten (die aber oft mit dem Plattenvertrag an die Plattenfirma fallen, bei Erlöschen der Firma also wohl wieder an die Interpreten).
Müßte Bullitt die Rechte an der Aufnahme bei der GVL erfragen bzw. gar kaufen?
Natürlich nicht. Die GVL ist nicht die GEMA. Und im Übrigen kümmert sie sich auch nur um ihre Mitglieder. Das sind alle bei ihr registrierten Plattenfirmen und Musiker. Kostet übrigens nichts, sich bei der GVL anzumelden.
Bullits Frage war zwar etwas allgemeiner, aber in der Praxis sind nur die Urheberrechte betroffen, wenn es keine Plattenfirma mehr gibt.
Bei der GVL geht es übrigens ausschließlich um die Aufführungsrechte von Musikaufnahmen. In besonderen Fällen auch mal um Live Auftritte im Rundfunk oder Fernsehen, sofern es a) einen Tonträger der Auftretenden gibt und b) diese Mitglieder der GVL sind.
Ansonsten kassiert die GVL ausschließlich von Rundfunk und TV Sendern und verteilt ihre Einnahmen an Plattenfirmen und in den oben genannten speziellen Fällen an die ausführenden Musiker.
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