Re: Verwertungsrecht

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reino

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MikkoReino, die Rechte an der Aufnahme hat die Plattenfirma, das ist soweit richtig. Allerdings hat die GEMA mit diesen Rechten überhaupt nichts zu tun. Dafür ist die GVL zuständig.
Unter Leistungsschutzrechte fallen zuerst mal die Rechte der Interpreten (die aber oft mit dem Plattenvertrag an die Plattenfirma fallen, bei Erlöschen der Firma also wohl wieder an die Interpreten).
Müßte Bullitt die Rechte an der Aufnahme bei der GVL erfragen bzw. gar kaufen?

Mikko

Es ging bei Bullits Frage darum, welche GEMA Gebühren bei einer online Veröffentlichung anfallen.

Nein, das war nicht die Frage:

BullittIch möchte mit dem Einverständnis der Künstler eine 1983 in sehr kleiner Auflage erschienene LP als Download wieder verfügbar machen. Da es das Label Quadriga Ton nicht mehr gibt, ist die Rechtslage unklar. An wen fallen die Verwertungsrechte in so einem Fall normalerweise?

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