eBay Sonderaktionen bzw. Neuigkeiten

Startseite Foren Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat Bezugsquellen eBay Sonderaktionen bzw. Neuigkeiten

Ansicht von 15 Beiträgen - 136 bis 150 (von insgesamt 480)
  • Autor
    Beiträge
  • #3834359  | PERMALINK

    latho
    No pretty face

    Registriert seit: 04.05.2003

    Beiträge: 37,617

    ClauJa, über „Frage an den Verkäufer“ habe ich dem Verkäufer reihenweise Mails geschickt. Alle blieben unbeantwortet. Eine eMail-Adresse ist nirgends angegeben. Ich frage mich nur, wie andere bei diesem eBayer bezahlt haben ohne seine Kontodaten oder eine PayPal-relevante e-Mail-Adresse.

    Da wird schon eine Email-Adresse dahinter stecken. Aber entweder ist die tot oder der Verkäufer beachtet die Mails nicht. Wenn Du mit Paypal gezahlt hast gibt es den Käuferschutz, den Du bemühen kannst. Ich weiß nicht, ob es den bei Ebay selber noch so gibt (gab es früher mal). Ansonsten kannst Du den Artikel bei Ebay als nicht geliefert melden, dann verschickt Ebay Emails an den Verkäufer. Wenn das nichts nützt, ist die Frage, wieviel Geld Du ausgegeben hast – ich vermute mal, dass es nicht genug für irgendeine anwaltliche Sache war. Letzte Möglichkeit statt sich einfach zu ärgern: versuchen zu einem „freien“ Email-Formular von Ebay durchzudringen (ist schwer, könnte über den Weg „Ebay, mein Verkäufer hat nicht geliefert“ funktionieren) und sich dort beschweren, dass der Verkäufer ganz einfach eine gewisse Prozentzahl seiner Verkäufe nicht liefert. Als ich das einmal geschafft hatte, war der Account samt allen Bewertungen dann weg.

    --

    If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.
    Highlights von Rolling-Stone.de
    Werbung
    #3834361  | PERMALINK

    dougsahm
    Moderator

    Registriert seit: 26.08.2002

    Beiträge: 17,863

    Ich habe bei Ebay schon hundertemale etwas gekauft oder verkauft. IMMER bekam ich eine Ebay-Mail mit der Überschrift „sie haben gekauft / verkauft ……“ und in der Mail was die externe E-Mail Adresse des Verkäufers beinhaltet.

    Kann man das als Ebayer überhaupt unterdrücken ? Bin etwas überrascht ob des Problems, Clau.

    --

    #3834363  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,173

    dougsahmIch habe bei Ebay schon hundertemale etwas gekauft oder verkauft. IMMER bekam ich eine Ebay-Mail mit der Überschrift „sie haben gekauft / verkauft ……“ und in der Mail was die externe E-Mail Adresse des Verkäufers beinhaltet.

    Kann man das als Ebayer überhaupt unterdrücken ? Bin etwas überrascht ob des Problems, Clau.

    Ist merkwürdigerweise so. Es ist auch sehr die Frage, ob mir die e-Mail-Adresse etwas bringen würde, da ja eh grundsätzlich eine Kopie der Mail, die ich über „Frage an den Verkäufer“ sende auch an die e-Mail-Adresse geht und der Verkäufer keine Reaktion zeigt. Offensichtlich haben mehrere Käufer das gleiche Problem und dies auch schon in ihren Bewertungen ausgedrückt.

    --

    How does it feel to be one of the beautiful people?
    #3834365  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    1. die E-Mail Adressen der an einem eBay Geschäft beteiligten Partner werden immer bis 45 Tage nach Abschluss des Geschäfts dem jeweils anderen Partner angezeigt.
    2. Habt ihr mal in Erwägung gezogen, dass jemand aus wichtigem Grund längere Zeit verhindert sein kann? Krankheit oder ähnliches? Möglicherweise liefen da noch Auktionen und derjenige wurde von seiner Unpässlichkeit selbst überrascht.
    3. Ich würde an Deiner Stelle, Clau, über die eBay Funktion „nicht erhaltenen Artikel melden“ ein offizielles Ebay Mahnverfahren einleiten. Damit erhältst Du zwar u.U. auch keine Platten, bist aber im Endeffekt von allen Verpflichtungen entbunden. M.E. die sauberste Lösung.
    4. Von wildem negativ bewerten halte ich überhaupt nichts. Eine negative Bewertung ist das allerletzte Mittel, wenn ein Geschäftspartner betrügerisch oder völlig uneinsichtig handelt.

    --

    Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!
    #3834367  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,173

    @latho&Mikko
    Das Problem ist, daß ich vom Verkäufer keine Bankverbindung habe, ich also gar nicht bezahlen kann. Er reagiert nicht auf die Bitte, mir zu sagen wie ich die Platten bezahlen soll.

    EDIT:

    @all
    Das Problem hat sich gelöst, die Mitgliedschaft des Verkäufers wurde seitens eBay aufgelöst, mir ist kein Schaden entstanden, da kein Geld geflossen ist. Aber sehr schade und ärgerlich, daß ich die ersteigerten Platten jetzt nicht mehr bekomme.

    --

    How does it feel to be one of the beautiful people?
    #3834369  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 45,067

    Mikko1. die E-Mail Adressen der an einem eBay Geschäft beteiligten Partner werden immer bis 45 Tage nach Abschluss des Geschäfts dem jeweils anderen Partner angezeigt.
    2. Habt ihr mal in Erwägung gezogen, dass jemand aus wichtigem Grund längere Zeit verhindert sein kann? Krankheit oder ähnliches? Möglicherweise liefen da noch Auktionen und derjenige wurde von seiner Unpässlichkeit selbst überrascht.
    3. Ich würde an Deiner Stelle, Clau, über die eBay Funktion „nicht erhaltenen Artikel melden“ ein offizielles Ebay Mahnverfahren einleiten. Damit erhältst Du zwar u.U. auch keine Platten, bist aber im Endeffekt von allen Verpflichtungen entbunden. M.E. die sauberste Lösung.
    4. Von wildem negativ bewerten halte ich überhaupt nichts. Eine negative Bewertung ist das allerletzte Mittel, wenn ein Geschäftspartner betrügerisch oder völlig uneinsichtig handelt.

    Ich finde Deinen Vorschlag mit dem „nicht erhaltenen Artikel“ gut und der Einleitung eines Mahnverfahrens gut. Inzwischen hat es sich ja geklärt. Dennoch ein guter Vorschlag..

    Zu 2.: Ja, habe ich. Allerdings hat Clau von Anfang an gesagt, dass der betreffende Händler neue LPs eingestellt hat und dass sich gewisse andere Kunden schon über seine Nichterreichbarkeit beschwert haben, indem sie ihn negativ bewertet haben.

    Zu 4.: Wenn ein Händler nach 2 Wochen keine Zahlungsinformationen sendet und auf mehr als ein Dutzend Emails nicht reagiert, sind negative Bewertungen mehr als gerechtfertigt. Ich selbst habe zwar noch nie eine negative Bewertung abgegeben, würde in so einem Fall nicht zögern. Negative Bewertungen sollen ja gerade als „weicheres“ Mittel im Vergleich zum Ausschlus von Ebay oder gar der Einleitung eines Strafverfahrens fungieren, indem sie andere Ebayer vor einem – in welcher Hinsicht – auch immer untauglichen Verkäufer oder Käufer warnen. Mit „wildem negativ bewerten“ hat das nichts zu tun, schließlich geht es darum, dass ein Kaufvertrag nicht eingehalten wurde und nicht darum, dass der Jewelcase einer CD einen Riss hat.

    @clau: Ok, gut zu wissen. 10% negative Bewertungen sind eben zu viele, damit die Mitgliedschaft bestehen bleibt.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #3834371  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,173

    Ich habe bis jetzt auch noch nie jemanden negativ bewertet. Es ließ sich immer alles so klären, dass ich damit leben konnte.

    --

    How does it feel to be one of the beautiful people?
    #3834373  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    @nail75
    Ich bin da grundsätzlich anderer Meinung. Ich vergebe nur eine negative Bewertung, wenn mir ein echter Nachteil entstanden ist. Dass ich eine Platte nicht bezahlen kann, weil der Verkäufer sich nicht meldet, ist noch kein echter Verlust. Es sei denn, die Platte habe ich weit unter ihrem tatsächlichen Wert gekauft, und der Verkäufer hat das nun auch bemerkt und will sie deshalb nicht rausrücken. Auch dann würde ich noch nicht negativ bewerten. Erst wenn der Verkäufer dieselbe Platte erneut zu einem weit höheren Preis anbietet, dann hätte ich Grund, ihn wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags zu belangen. Aber solche Sachen gehen meist aus wie das Hornberger Schießen. Am besten meidet man entsprechende Kandidaten fürderhin.

    --

    Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!
    #3834375  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 45,067

    Mikko@nail75
    Ich bin da grundsätzlich anderer Meinung. Ich vergebe nur eine negative Bewertung, wenn mir ein echter Nachteil entstanden ist. Dass ich eine Platte nicht bezahlen kann, weil der Verkäufer sich nicht meldet, ist noch kein echter Verlust. Es sei denn, die Platte habe ich weit unter ihrem tatsächlichen Wert gekauft, und der Verkäufer hat das nun auch bemerkt und will sie deshalb nicht rausrücken. Auch dann würde ich noch nicht negativ bewerten. Erst wenn der Verkäufer dieselbe Platte erneut zu einem weit höheren Preis anbietet, dann hätte ich Grund, ihn wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags zu belangen. Aber solche Sachen gehen meist aus wie das Hornberger Schießen. Am besten meidet man entsprechende Kandidaten fürderhin.

    Da haben wir eben zwei unterschiedliche Sichtweisen. In der Praxis macht es sowieso kaum einen Unterschied, da negative Bewertungen ja recht selten sind.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #3834377  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 45,067

    Aufgrund aktueller Erfahrungen wollte ich alle Ebayer noch auf einen Umstand aufmerksam machen. Es ist vielen sicherlich bekannt, aber die immer noch weitverbreitete Aussage, man verkaufe nach „neuem EU-Recht“ unter Ausschluss von Garantie oder Gewährleistung, ist Schwachsinn. Man findet online sehr schnell Ergebnisse, wenn man sich informieren will, aber grundsätzlich ist es so, dass nur Privatverkäufer unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (nicht zu verwechseln mit Garantie) verkaufen dürfen, wenn sie das durch eine Aussage wie dieser hier kennzeichnen.

    „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung für Sachmängel.“

    Mit EU-Recht hat das nichts zu tun, denn es gilt deutsches Recht. Die vielbeschworenen EU-Richtlinien haben keine unmittelbare Rechtswirkung in Deutschland, sondern müssen durch den deutschen Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt werden. Unmittelbare Rechtswirkungen haben lediglich EU-Verordnungen (eigentlich EU-Gesetze, denn sie sind nicht, was man in DE unter „Verordnungen“ versteht, also gesetzeskräftige Anordnungen der Exekutive zur Ausführung eines Gesetzes) und um die geht es hier nicht.

    --

    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #3834379  | PERMALINK

    art-vandelay

    Registriert seit: 07.10.2005

    Beiträge: 3,382

    #3834381  | PERMALINK

    dougsahm
    Moderator

    Registriert seit: 26.08.2002

    Beiträge: 17,863

    Eine Frage an die Verkaufsexperten unter Euch:

    Habe erstmals einen Artikel (nur Kinderkrimskrams) mit „Sofort kaufen“-Option versehen. Startpreis ist 1 Euro, Sofort Kaufen-Option war 6,50 Euro. War auch mehrere Tage so sichtbar.

    Nun ist ein Einstiegsangebot über 1 Euro abgegeben worden und die Sofort Kaufen-Option ist nicht mehr sichtbar.

    Ist das normal und immer so ? Widerspricht an sich meinem Verständnis der Sofort Kaufen – Option.

    --

    #3834383  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    Das ist immer so und Sinn dieser Option!

    --

    #3834385  | PERMALINK

    bender-rodriguez

    Registriert seit: 07.09.2005

    Beiträge: 4,310

    dougsahmEine Frage an die Verkaufsexperten unter Euch:

    Habe erstmals einen Artikel (nur Kinderkrimskrams) mit „Sofort kaufen“-Option versehen. Startpreis ist 1 Euro, Sofort Kaufen-Option war 6,50 Euro. War auch mehrere Tage so sichtbar.

    Nun ist ein Einstiegsangebot über 1 Euro abgegeben worden und die Sofort Kaufen-Option ist nicht mehr sichtbar.

    Ist das normal und immer so ? Widerspricht an sich meinem Verständnis der Sofort Kaufen – Option.

    Wieso?
    Dann hättest Du den Artikel AUSSCHLIESSLICH unter „Sofort Kaufen“ einstellen müssen. So hast Du die „Entweder/Oder“-Variante gewählt. Und klar wie Klossbrühe, daß bei einem Startpreis von 1 EURO (dem Minimum) bei einem gleichzeitig vom Verkäufer anvisierten Sofortkauf-Ergebnis, das um ein vielfach Höheres liegt, erstmal jemand bietet. Wenn Du Glück hast, verkaufst Du den Plunder am Ende für mehr als 6,50 EURO. Ist mir mal passiert: 7 Singles, nur Larifari-Kram, eingestellt für 2 EURO Startpreis/7 EURO Sofortkauf. Am Ende bekam ich über 10 EURO dafür. Da kam ich echt in’s grübeln…

    --

    I mean, being a robot's great - but we don't have emotions and sometimes that makes me very sad
    #3834387  | PERMALINK

    dougsahm
    Moderator

    Registriert seit: 26.08.2002

    Beiträge: 17,863

    @Dick

    Aha. Kann ich mit leben.

    Meine Denke und Logik war eine Andere: Für 6,50 geb ich das Zeug sofort her, falls keiner das zahlt, eben zum besten Preis darunter. Und falls eben ein nachfolgender 6,50er-Bieter während der Laufzeit kommt, dann wär die Auktion zu 6,50 beendet, so dass eine 6,50er während der GESAMTEN Laufzeit die Chance hat, den Sack zuzumachen. Aber diese Möglichkeit hat er damit ja nur BEVOR das erste Gebot kommt.

    Gut, dass man durch solche Peanuts merkt an welcher Stelle man anders tickt als Ebay.

    --

Ansicht von 15 Beiträgen - 136 bis 150 (von insgesamt 480)

Schlagwörter: 

Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.