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Aufgrund aktueller Erfahrungen wollte ich alle Ebayer noch auf einen Umstand aufmerksam machen. Es ist vielen sicherlich bekannt, aber die immer noch weitverbreitete Aussage, man verkaufe nach „neuem EU-Recht“ unter Ausschluss von Garantie oder Gewährleistung, ist Schwachsinn. Man findet online sehr schnell Ergebnisse, wenn man sich informieren will, aber grundsätzlich ist es so, dass nur Privatverkäufer unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (nicht zu verwechseln mit Garantie) verkaufen dürfen, wenn sie das durch eine Aussage wie dieser hier kennzeichnen.
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung für Sachmängel.“
Mit EU-Recht hat das nichts zu tun, denn es gilt deutsches Recht. Die vielbeschworenen EU-Richtlinien haben keine unmittelbare Rechtswirkung in Deutschland, sondern müssen durch den deutschen Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt werden. Unmittelbare Rechtswirkungen haben lediglich EU-Verordnungen (eigentlich EU-Gesetze, denn sie sind nicht, was man in DE unter „Verordnungen“ versteht, also gesetzeskräftige Anordnungen der Exekutive zur Ausführung eines Gesetzes) und um die geht es hier nicht.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.