Re: eBay Sonderaktionen bzw. Neuigkeiten

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nail75

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Mikko@nail75
Ich bin da grundsätzlich anderer Meinung. Ich vergebe nur eine negative Bewertung, wenn mir ein echter Nachteil entstanden ist. Dass ich eine Platte nicht bezahlen kann, weil der Verkäufer sich nicht meldet, ist noch kein echter Verlust. Es sei denn, die Platte habe ich weit unter ihrem tatsächlichen Wert gekauft, und der Verkäufer hat das nun auch bemerkt und will sie deshalb nicht rausrücken. Auch dann würde ich noch nicht negativ bewerten. Erst wenn der Verkäufer dieselbe Platte erneut zu einem weit höheren Preis anbietet, dann hätte ich Grund, ihn wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags zu belangen. Aber solche Sachen gehen meist aus wie das Hornberger Schießen. Am besten meidet man entsprechende Kandidaten fürderhin.

Da haben wir eben zwei unterschiedliche Sichtweisen. In der Praxis macht es sowieso kaum einen Unterschied, da negative Bewertungen ja recht selten sind.

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.