eBay

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  • #2172975  | PERMALINK

    monoc

    Registriert seit: 28.06.2010

    Beiträge: 41

    Es ging um Truelove’s Gutter, ein Händler hat mir sein zweites Exemplar angeboten, nachdem ich bei seiner ersten Auktion die Segel gestrichen hatte.

    Wir haben einen Weg gefunden…

    --

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    #2172977  | PERMALINK

    cassavetes

    Registriert seit: 09.03.2006

    Beiträge: 5,771

    Nichts zum Ärgern, sondern eher mal was zum Lachen:
    http://cgi.ebay.de/Black-Sabbath-Shirt-Mob-Rules-schwarz-Gr-S-XL-/270617160675?cmd=ViewItem&pt=Fanartikel_Textilien&hash=item3f020a2be3
    Man beachte vor allem die Angabe: „Kostenlose Selbstabholung“.
    Ja klar, liegt ja auch direkt um die Ecke. Da fahre ich gleich mal morgen früh mit dem Fahrrad vorbei. :doh:

    Und wo ich schon mal hier bin: Ich warne alle Foris vor dem UK-Verkäufer „dvdukltd“ – der Knaller verkauft DVDs, die er gar nicht auf Lager hat. Vor vier Tagen hat er einen Film als „verschickt“ angegeben, jetzt hat er mich darum gebeten, die Transaktion doch bitte abzubrechen. Komischer Vogel.

    #2172979  | PERMALINK

    icculus66

    Registriert seit: 09.01.2007

    Beiträge: 2,375

    CassavetesNichts zum Ärgern, sondern eher mal was zum Lachen:
    http://cgi.ebay.de/Black-Sabbath-Shirt-Mob-Rules-schwarz-Gr-S-XL-/270617160675?cmd=ViewItem&pt=Fanartikel_Textilien&hash=item3f020a2be3
    Man beachte vor allem die Angabe: „Kostenlose Selbstabholung“.
    Ja klar, liegt ja auch direkt um die Ecke. Da fahre ich gleich mal morgen früh mit dem Fahrrad vorbei. :doh:

    Und wo ich schon mal hier bin: Ich warne alle Foris vor dem UK-Verkäufer „dvdukltd“ – der Knaller verkauft DVDs, die er gar nicht auf Lager hat. Vor vier Tagen hat er einen Film als „verschickt“ angegeben, jetzt hat er mich darum gebeten, die Transaktion doch bitte abzubrechen. Komischer Vogel.

    Komischer Vogel? Wer sich solch einen Schrott ansieht, ist komisch.;-)
    Wer was aus Bangkok bestellt, hat wohl auch nicht alle Latten am Zaun.

    Aber im Ernst. Das mit der „kostenlosen Abholung“ ist wahrscheinlich noch
    ein Überbleibsel von vor ein paar Monaten, als überall die eBay-AGB
    geändert wurden für Verkäufer … PayPal als Pflicht, kostenloser Versand
    bestimmter Artikel (mittlerweile geändert auf Obergrenzen für bestimmte
    Artikel) … usw. Viele Anbieter haben natürlich versucht, diese Zwänge
    irgendwie zu umgehen.

    Im Übrigen: glaubst du im Ernst, dass Versender ihr Angebot vorhalten?!

    --

    Free Jazz doesn't seem to care about getting paid, it sounds like truth. (Henry Rollins, Jan. 2013)
    #2172981  | PERMALINK

    cassavetes

    Registriert seit: 09.03.2006

    Beiträge: 5,771

    icculus66Wer sich solch einen Schrott ansieht, ist komisch.

    Welchen Schrott meinst du? UK-DVDs allgemein?
    Du wirst doch wohl nichts gegen meine hinknieungswürdige Signatur sagen wollen?

    #2172983  | PERMALINK

    icculus66

    Registriert seit: 09.01.2007

    Beiträge: 2,375

    CassavetesWelchen Schrott meinst du? UK-DVDs allgemein?
    Du wirst doch wohl nichts gegen meine hinknieungswürdige Signatur sagen wollen?

    Falsche Antwort! Nicht ablenken. Wir reden über eBay.
    Und evtl. über weltfremde User.

    --

    Free Jazz doesn't seem to care about getting paid, it sounds like truth. (Henry Rollins, Jan. 2013)
    #2172985  | PERMALINK

    cassavetes

    Registriert seit: 09.03.2006

    Beiträge: 5,771

    Noch mal: Welchen Schrott meinst du?
    Du weißt doch gar nicht, was das für eine DVD ist, die ich bestellt hatte.
    Mein „Komischer Vogel.“ bezog sich auf den UK-Anbieter, der erst den Versand eines Spielfilms bestätigt, bis ihm drei Tage später einfällt: „Ach nee, den Artikel hab‘ ich ja gar nicht!“
    Wahrscheinlich redest du die ganze Zeit von dem Thailänder?

    icculus66Im Übrigen: glaubst du im Ernst, dass Versender ihr Angebot vorhalten?!

    Erklär mir mal bitte den Satz.

    #2172987  | PERMALINK

    foe

    Registriert seit: 16.11.2007

    Beiträge: 4,794

    Wie verbindlich ist der Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ bei einem privaten Verkäufer in der Artikelbeschreibung, wenn der Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht? Ich habe 20,- Euro (incl. Versand) für eine Single bezahlt, bei der das Mittelloch vergrößert wurde. Dadurch wurde das Label beschädigt und die Single läuft nicht mehr „rund“, was natürlich in der Zustandsbeschreibung mit keinem Wort erwähnt wurde. Die Single wurde unversichert mit der Post versendet. Greift der PayPal bzw. Ebay-Käuferschutz in diesem Fall?

    --

    #2172989  | PERMALINK

    stylo

    Registriert seit: 31.08.2010

    Beiträge: 5,332

    foeWie verbindlich ist der Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ bei einem privaten Verkäufer in der Artikelbeschreibung, wenn der Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht? Ich habe 20,- Euro (incl. Versand) für eine Single bezahlt, bei der das Mittelloch vergrößert wurde. Dadurch wurde das Label beschädigt und die Single läuft nicht mehr „rund“, was natürlich in der Zustandsbeschreibung mit keinem Wort erwähnt wurde. Die Single wurde unversichert mit der Post versendet. Greift der PayPal bzw. Ebay-Käuferschutz in diesem Fall?

    Rechtlich genau sagen kann ich dir das nicht, aber ich denke wenn der erhebliche Mangel (und das ist der von dir beschriebene Zustand auf alle Fälle) nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt war, dann ist das ein Grund für eine Rückgabe. Bisher hatte ich in solchen Fällen, auch bei dem Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ nie Probleme. Am Besten ist es eine freundliche Mail an den Verkäufer zu schreiben, das Problem schildern und ggf. ihn um eine Lösung zu bitten, oder selber eine vorschlagen. Artikel zurück oder vielleicht auch einen Preisnachlass.
    Wenn du per payPalbezahlt hast dann greift hier der Käuferschutz.

    --

    Oh, the wind, the wind is blowing, through the graves the wind is blowing, freedom soon will come; then we'll come from the shadows.
    #2172991  | PERMALINK

    deleted_user

    Registriert seit: 20.06.2016

    Beiträge: 7,399

    foeWie verbindlich ist der Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ bei einem privaten Verkäufer in der Artikelbeschreibung, wenn der Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht? Ich habe 20,- Euro (incl. Versand) für eine Single bezahlt, bei der das Mittelloch vergrößert wurde. Dadurch wurde das Label beschädigt und die Single läuft nicht mehr „rund“, was natürlich in der Zustandsbeschreibung mit keinem Wort erwähnt wurde. Die Single wurde unversichert mit der Post versendet. Greift der PayPal bzw. Ebay-Käuferschutz in diesem Fall?

    Wenn man ein Schwein wäre,könnte man die Single als „nicht erhalten“ deklarieren.

    --

    #2172993  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    dying-stereoWenn man ein Schwein wäre,könnte man die Single als „nicht erhalten“ deklarieren.

    kommt natürlich drauf an, ob man versicherten Versand bezahlt hat…

    Ansonsten ist eine fehlerhafte Artikelbeschreibung natürlich ein Grund zur Rückgabe, das kann der Verkäufer auch nicht ausschliessen. Ob man deswegen gleich den Käuferschutz aktivieren muss…

    --

    #2172995  | PERMALINK

    deleted_user

    Registriert seit: 20.06.2016

    Beiträge: 7,399

    Monroe Stahrkommt natürlich drauf an, ob man versicherten Versand bezahlt hat…

    Ansonsten ist eine fehlerhafte Artikelbeschreibung natürlich ein Grund zur Rückgabe, das kann der Verkäufer auch nicht ausschliessen. Ob man deswegen gleich den Käuferschutz aktivieren muss…

    Wenn man per Paypal zahlt und der VK schickts unversichert ist das allein sein Ding.Kommt die Ware nicht an,gibts Geld zurück(via Käuferschutz)

    --

    #2172997  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    Monroe Stahrkommt natürlich drauf an, ob man versicherten Versand bezahlt hat…

    Ansonsten ist eine fehlerhafte Artikelbeschreibung natürlich ein Grund zur Rückgabe, das kann der Verkäufer auch nicht ausschliessen. Ob man deswegen gleich den Käuferschutz aktivieren muss…

    Die Praxis mit privaten Anbietern sieht leider anders aus. Trotzdem würde ich als jemand, der an das Gute im Menschen glaubt, zunächst eine Rückabwicklung auf dem Verhandlungsweg in Betracht ziehen. Es kommt immer sehr auf den Einzelfall an.

    --

    Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!
    #2172999  | PERMALINK

    foe

    Registriert seit: 16.11.2007

    Beiträge: 4,794

    Danke für die Rückmeldungen.

    Der Versand erfolgte unversichert, bezahlt habe ich per paypal. Ich habe dem Verkäufer heute eine Mail über das eBay-System geschickt und ihm meine Erwartungen dargelegt (Rücknahme der Single und Rückerstattung der 20,- Euro). Den Käuferschutz würde ich dann einschalten, wenn er die Single nicht zurücknimmt oder er sich in den nächsten drei Tagen nicht meldet.

    Mir hatte dieser Haftungsausschluß („Keine Artikelrücknahme“) Sorgen gemacht.

    --

    #2173001  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    Halte uns mal auf dem Laufenden, foe.

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    #2173003  | PERMALINK

    tarkus

    Registriert seit: 14.01.2003

    Beiträge: 1,931

    foeWie verbindlich ist der Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ bei einem privaten Verkäufer in der Artikelbeschreibung, wenn der Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht? Ich habe 20,- Euro (incl. Versand) für eine Single bezahlt, bei der das Mittelloch vergrößert wurde. Dadurch wurde das Label beschädigt und die Single läuft nicht mehr „rund“, was natürlich in der Zustandsbeschreibung mit keinem Wort erwähnt wurde. Die Single wurde unversichert mit der Post versendet. Greift der PayPal bzw. Ebay-Käuferschutz in diesem Fall?

    Wenn ein Mangel vorhanden ist, auf den im Angebot bzw. bis zum Zeitpunkt der Angebotsannahme nicht hingewiesen wurde (wovon ich hier einmal ausgehe), kannst Du natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da kann der Verkäufer noch so oft „Keine Artikelrücknahme“ aufführen. Und eine Single, die nicht abspielbar ist, beinhaltet zweifelsohne einen erheblichen Mangel. Aber, wie gesagt: der Verkäufer darf nirgendwo in seinem Angebot auf den betreffendenMangel hingewiesen haben, auch in pauschaler Form nicht.

    --

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