Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2173003  | PERMALINK

tarkus

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foeWie verbindlich ist der Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ bei einem privaten Verkäufer in der Artikelbeschreibung, wenn der Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht? Ich habe 20,- Euro (incl. Versand) für eine Single bezahlt, bei der das Mittelloch vergrößert wurde. Dadurch wurde das Label beschädigt und die Single läuft nicht mehr „rund“, was natürlich in der Zustandsbeschreibung mit keinem Wort erwähnt wurde. Die Single wurde unversichert mit der Post versendet. Greift der PayPal bzw. Ebay-Käuferschutz in diesem Fall?

Wenn ein Mangel vorhanden ist, auf den im Angebot bzw. bis zum Zeitpunkt der Angebotsannahme nicht hingewiesen wurde (wovon ich hier einmal ausgehe), kannst Du natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da kann der Verkäufer noch so oft „Keine Artikelrücknahme“ aufführen. Und eine Single, die nicht abspielbar ist, beinhaltet zweifelsohne einen erheblichen Mangel. Aber, wie gesagt: der Verkäufer darf nirgendwo in seinem Angebot auf den betreffendenMangel hingewiesen haben, auch in pauschaler Form nicht.

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