Antwort auf: ebay-pseudonyme

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foeWie verbindlich ist der Zusatz „Keine Artikelrücknahme“ bei einem privaten Verkäufer in der Artikelbeschreibung, wenn der Artikel erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht? Ich habe 20,- Euro (incl. Versand) für eine Single bezahlt, bei der das Mittelloch vergrößert wurde. Dadurch wurde das Label beschädigt und die Single läuft nicht mehr „rund“, was natürlich in der Zustandsbeschreibung mit keinem Wort erwähnt wurde. Die Single wurde unversichert mit der Post versendet. Greift der PayPal bzw. Ebay-Käuferschutz in diesem Fall?

Wenn man ein Schwein wäre,könnte man die Single als „nicht erhalten“ deklarieren.

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