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Anonym
Inaktiv
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dying-stereoWenn man ein Schwein wäre,könnte man die Single als „nicht erhalten“ deklarieren.
kommt natürlich drauf an, ob man versicherten Versand bezahlt hat…
Ansonsten ist eine fehlerhafte Artikelbeschreibung natürlich ein Grund zur Rückgabe, das kann der Verkäufer auch nicht ausschliessen. Ob man deswegen gleich den Käuferschutz aktivieren muss…
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