Verwertungsrecht

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  • #78339  | PERMALINK

    bullitt

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    Ich möchte mit dem Einverständnis der Künstler eine 1983 in sehr kleiner Auflage erschienene LP als Download wieder verfügbar machen. Da es das Label Quadriga Ton nicht mehr gibt, ist die Rechtslage unklar. An wen fallen die Verwertungsrechte in so einem Fall normalerweise?

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    #8205625  | PERMALINK

    mikko
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    Registriert seit: 15.02.2004

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    Wenn es die Firma nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, der den Backkatalog der Firma übernommen hat, dann fallen die Rechte an die Musiker zurück.
    Im Übrigen verfallen solche Verwertungsrechte durch eine kürzliche Gesetztesänderung (die von den großen Musikkonzernen durchgesetzt wurde) nach 70 Jahren statt wie bisher nach 50. Das Album von 1983 wäre also 2053 wieder frei.

    Aber wie gesagt, wenn es keine „Erben“ der Rechteinhaber gibt, dann verfallen die Verwertungsrechte.

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    Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!
    #8205627  | PERMALINK

    bullitt

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    Beiträge: 20,757

    MikkoWenn es die Firma nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, der den Backkatalog der Firma übernommen hat, dann fallen die Rechte an die Musiker zurück.
    Im Übrigen verfallen solche Verwertungsrechte durch eine kürzliche Gesetztesänderung (die von den großen Musikkonzernen durchgesetzt wurde) nach 70 Jahren statt wie bisher nach 50. Das Album von 1983 wäre also 2053 wieder frei.

    Aber wie gesagt, wenn es keine „Erben“ der Rechteinhaber gibt, dann verfallen die Verwertungsrechte.

    OK, das wäre natürlich perfekt. Muss man eine Veröffentlichung dann trotzdem bei der GEMA anmelden?

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    #8205629  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 45,074

    MikkoIm Übrigen verfallen solche Verwertungsrechte durch eine kürzliche Gesetztesänderung (die von den großen Musikkonzernen durchgesetzt wurde) nach 70 Jahren statt wie bisher nach 50. Das Album von 1983 wäre also 2053 wieder frei.

    Das ist eine EU-Richtlinie, die erst vom deutschen Parlament in nationales Recht umgesetzt werden muss, um unmittelbare Rechtskraft zu erlangen. Im Augenblick gilt 50 Jahre.

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    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #8205631  | PERMALINK

    mikko
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    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

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    BullittOK, das wäre natürlich perfekt. Muss man eine Veröffentlichung dann trotzdem bei der GEMA anmelden?

    Ja, das muss man grundsätzlich immer. Die GEMA prüft dann, ob die Musik bei ihr registriert ist und die Inhaber der Urheberrechte von ihr vertreten werden. Ist das der Fall, wird eine Gebühr fällig. Wie das bei reinen online Veröffentlichungen geregelt ist, müsstest Du direkt bei der GEMA nachfragen. Da kenne ich mich nicht aus.

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    #8205633  | PERMALINK

    bullitt

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    MikkoJa, das muss man grundsätzlich immer. Die GEMA prüft dann, ob die Musik bei ihr registriert ist und die Inhaber der Urheberrechte von ihr vertreten werden. Ist das der Fall, wird eine Gebühr fällig. Wie das bei reinen online Veröffentlichungen geregelt ist, müsstest Du direkt bei der GEMA nachfragen. Da kenne ich mich nicht aus.

    Die LP war seinerzeit bei der GEMA registriert und ist es demnach vermutlich immernoch. Im Prinzip könnte die Band ihre Mitgliedschaft bei der GEMA einfach auflösen, oder?

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    #8205635  | PERMALINK

    mikko
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    Moderator / Juontaja

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    BullittDie LP war seinerzeit bei der GEMA registriert und ist es demnach vermutlich immernoch. Im Prinzip könnte die Band ihre Mitgliedschaft bei der GEMA einfach auflösen, oder?

    Ja, schon. Aber aus eigener Erfahrung kann ich Dir versichern, dass das ein längerer umständlicher Prozess ist. Wenn sie jetzt sofort ihren Vertrag kündigen (muss übrigens jedes Mitglied einzeln machen), dann sind sie in drei Jahren GEMA-frei.

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    #8205637  | PERMALINK

    bullitt

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    MikkoJa, schon. Aber aus eigener Erfahrung kann ich Dir versichern, dass das ein längerer umständlicher Prozess ist. Wenn sie jetzt sofort ihren Vertrag kündigen (muss übrigens jedes Mitglied einzeln machen), dann sind sie in drei Jahren GEMA-frei.

    Wow, was für ein Verein. Richten sich die fälligen Gebühren in der regel danach, wieviel bisher mit der Musik umgesetzt wurde?

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    #8205639  | PERMALINK

    mikko
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    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

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    BullittWow, was für ein Verein. Richten sich die fälligen Gebühren in der regel danach, wieviel bisher mit der Musik umgesetzt wurde?

    Nein, das sind feste Sätze, die abhängig sind von der Länge der Stücke und der Auflage bei Tonträgern. Bei Downloads kenne ich die Bedingungen wie gesagt gar nicht.

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    #8205641  | PERMALINK

    bullitt

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    OK, dann danke für die Tipps. Werde mal bei der GEMA anfragen.

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    #8205643  | PERMALINK

    mikko
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    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

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    Was ich vergaß, der Verkaufspreis spielt auch eine Rolle für die GEMA Gebühr.

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    #8205645  | PERMALINK

    bullitt

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    MikkoWas ich vergaß, der Verkaufspreis spielt auch eine Rolle für die GEMA Gebühr.

    Der Download soll kostenlos sein. Geht gar nicht darum, damit was zu verdienen. Soll nur wieder zugänglich gemacht werden.

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    #8205647  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

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    BullittDer Download soll kostenlos sein. Geht gar nicht darum, damit was zu verdienen. Soll nur wieder zugänglich gemacht werden.

    Kostenlos existiert für die GEMA nicht. Auch für reine Promoplatten wird eine (verminderte) Gebühr fällig. Das widersinnige der GEMA ist ja gerade, dass sie sogar gegen den Willen ihrer Mitglieder Gebühren erhebt.

    Frag dort nach den Modalitäten. Und mach drei Kreuze, wenn Deine Musikerfreunde raus sind aus dem Verein.

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    #8205649  | PERMALINK

    bullitt

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    MikkoKostenlos existiert für die GEMA nicht. Auch für reine Promoplatten wird eine (verminderte) Gebühr fällig. Das widersinnige der GEMA ist ja gerade, dass sie sogar gegen den Willen ihrer Mitglieder Gebühren erhebt.

    Frag dort nach den Modalitäten. Und mach drei Kreuze, wenn Deine Musikerfreunde raus sind aus dem Verein.

    Dachte ich mir schon. Wenn die Gebühren zu hoch sind, fällt die Sache eben flach. In der Datenbak der GEMA taucht die Platte und Band nach meiner Recherche gerade komischerweise nicht auf, dafür aber ein einzelner Track. Werde am Montag nochmal direkt bei denen nachhaken.

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    #8205651  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 45,074

    BullittWow, was für ein Verein.

    Magst Du nicht mal eine Musterklage zum BVerfG tragen? Meine ewige Dankbarkeit wäre Dir sicher! ;-)

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    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
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