Re: Verwertungsrecht

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bullitt

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MikkoWenn es die Firma nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, der den Backkatalog der Firma übernommen hat, dann fallen die Rechte an die Musiker zurück.
Im Übrigen verfallen solche Verwertungsrechte durch eine kürzliche Gesetztesänderung (die von den großen Musikkonzernen durchgesetzt wurde) nach 70 Jahren statt wie bisher nach 50. Das Album von 1983 wäre also 2053 wieder frei.

Aber wie gesagt, wenn es keine „Erben“ der Rechteinhaber gibt, dann verfallen die Verwertungsrechte.

OK, das wäre natürlich perfekt. Muss man eine Veröffentlichung dann trotzdem bei der GEMA anmelden?

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