Re: Verwertungsrecht

#8205625  | PERMALINK

mikko
Moderator
Moderator / Juontaja

Registriert seit: 15.02.2004

Beiträge: 34,399

Wenn es die Firma nicht mehr gibt und auch keinen Rechtsnachfolger, der den Backkatalog der Firma übernommen hat, dann fallen die Rechte an die Musiker zurück.
Im Übrigen verfallen solche Verwertungsrechte durch eine kürzliche Gesetztesänderung (die von den großen Musikkonzernen durchgesetzt wurde) nach 70 Jahren statt wie bisher nach 50. Das Album von 1983 wäre also 2053 wieder frei.

Aber wie gesagt, wenn es keine „Erben“ der Rechteinhaber gibt, dann verfallen die Verwertungsrechte.

--

Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!