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AutorBeiträge
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Close to the edge
Wenn der Gesetzgeber morgen weiteren Alibimist ins Fernabsatzgesetz einbaut (und das wird er), steht Ebay irgendwann ohne Händler da. Und das gönne ich ihnen.Warum eigentlich so schadensfreudig gegenüber ebay ? Bist Du dort schon mal gefeuert worden oder muss man psychoanalytisch tiefer ansetzen ?
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WerbungJohn BillBetrug muss man nicht zwangsweise juristisch sehen.
Betrug ist immer „juristisch“ und der Vorwurf desselben auch.
dengelRechtlich nicht, aber moralisch gesehem?
MikkoOk, dann ist es kein Betrug. Aber es ist trotzdem link.
Mir ist es grundsätzlich auch egal, was wer bei eBay mit Zweitnicks oder der Hilfe von Freunden für Kapriolen veranstaltet. Hier ging es um Fragen der Doppelmoral, die ich in diesem Fall eindeutig bei CTTE feststelle.Ja, das kann ich verstehen. Dennoch ist es ein Unterschied, ob eine Straftat oder ein moralisches Fehlverhalten bzw. ein Vorstoß gegen die Ebay-Geschäftsbedingungen vorliegt.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
nail75Betrug ist immer „juristisch“ und der Vorwurf desselben auch.
Quatsch. Betrug ist auch ein Synonym für Beschiss, Getrickse, etc.
Und dafür gibts aufs Maul, wen kümmert hier der juristische Krempel.--
Da würde ich John Bill Recht geben, immerhin gibt es ja z.B. auch sowas wie Ehebetrug, und der ist hierzulande auch nicht strafbewehrt.
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I like to move it, move it Ya like to (move it)dougsahmWarum eigentlich so schadensfreudig gegenüber ebay ? Bist Du dort schon mal gefeuert worden oder muss man psychoanalytisch tiefer ansetzen ?
Angesichts der Diskussion, die sich jetzt über viele Seiten erstreckt, ist die Frage einigermaßen sinnfrei.
Und nein, ich wurde nicht gesperrt. Wenn du Spaß dran hast, können wir unsere Identitäten und Ebay-Nicks gern per PN austauschen.--
MikkoSo ein Schwachsinn. Was hat das denn mit Doppelmoral zu tun. Was Du mit Deinem Zweitnick gemacht hast, ist streng genommen Betrug. Undzwar nicht etwa an eBay, sondern am potenziellen Käufer.
Wenn ich als Verkäufer Sachen jenseits von eBay verkaufe, verstößt das zwar gegen die Nutzungsbedingungen von Ebay, aber es ist und bleibt trotzdem legal.
Doppelmoral ist, wenn man über Andere herfällt, obwohl man sich selbst nicht an die Regeln hält.
Zudem könntest du auch mal zur Kenntnis nehmen, in welchen Fällen, und mit welcher Absicht ich einen Zweitnick verwendet habe. Ich habe das mehrfach erklärt. Es ging eben nicht um das Hochtreiben von Auktionen, sondern um die Absicherung dessen, was ich als Startpreis vorgesehen hatte. Dass paßt natürlich nicht in dein Betrügerbild, das du dir von mir gemacht hast, ist aber leider so. Und deshalb ist deine Behauptung da oben wissentliche Verleumdung. Der potentielle Verkäufer verliert gar nichts. Ebay aber verliert die Einstellgebühr von 80 Cent oder 1,60 Euro.--
John BillQuatsch. Betrug ist auch ein Synonym für Beschiss, Getrickse, etc.
Und dafür gibts aufs Maul, wen kümmert hier der juristische Krempel.Vielleicht kümmert es denjenigen, der Betrüger genannt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede (nur als Beispiel)Sonic JuiceDa würde ich John Bill Recht geben
Das ändert nichts.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
Close to the edgeDer potentielle Verkäufer verliert gar nichts. Ebay aber verliert die Einstellgebühr von 80 Cent oder 1,60 Euro.
wenn nur ein Bieter da ist bzw du selbst der zweithöchste Bieter bist, dann verliert der Käufer GELD! Ansonsten ist deine Aktion eh fürn Arsch.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
nail75Vielleicht kümmert es denjenigen, der Betrüger genannt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede (nur als Beispiel)wenn mir schon auf wikipedia-Niveau angekommen sind, dann auch das hier lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
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Close to the edgewissentliche Verleumdung
Es gibt nur keine unwissentliche Verleumdung. Verleumdung ist es jedenfalls auf keinen Fall, denn dazu müsste der Verleumder wissen, dass seine Behauptung unrichtig ist. Allenfalls handelt es sich um üble Nachrede, aber da es sich um eine juristisch umstrittene Frage handelt, würde ich auch das verneinen. Generell rate ich dazu, sich mit öffentlichen Äußerungen wie „Betrüger“, „Dieb“ oder ähnlichem zurückzuhalten.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.Close to the edge….. Der potentielle Verkäufer verliert gar nichts. Ebay aber verliert die Einstellgebühr von 80 Cent oder 1,60 Euro.
Ebay ist ein Unternehmen. C&A ist ein Unternehmen. Soweit wohl Konsens. Es soll ihn grauer Vorzeit bei C&A Kunden gegeben haben, die haben ein T-Shirt für 16 Euro und eins für 8 Euro mit in die Umkleide genommen, die Preiswapperl ausgetauscht und das neue selbst reduziert 8-Euro-T-Shirt bezahlt. Und fühlten sich auch noch intelligent dabei und argumentierten, wenn C&A nichts dagegen macht, selber schuld. Bezahlt habe ich jedenfalls an der Kasse. So kommt mir das vor.
Aber das nur meine eigene bescheidene vorläufige Meinung. Ich weiß selbst noch nicht wie ich mich zukünftig gegenüber Ebay verhalte. Aber bei C&A kaufte ich ja auch nicht ein.
Bin schon wieder weg.
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BroscheAn deiner Stelle würde ich die Warensendung als kostenlosen Versand anbieten und kostenpflichtig die Paketzustellung anbieten. Wem das zu teuer ist der muß dann halt mit den eventuellen Konsequenzen leben, aber das würde die Minderung bei LPs in Grenzen halten.
Die Konsequenzen, wenn etwas nicht ankommt, trägt im Zweifel immer der Verkäufer. Er muss im Verlustfall nachweisen, dass er die Sendung abgeschickt hat. Kann er das nicht – und wie soll er das bei Warensendung belegen? – hat er den Schaden. Selbst wenn er als „Privater“ das Versandrisiko in der Beschreibung auf den Kunden abgewälzt hat.
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MinosDie Konsequenzen, wenn etwas nicht ankommt, trägt immer der Verkäufer. Er muss dann nachweisen, dass er die Sendung abgeschickt hat. Kann er das nicht – und wie soll er das bei Warensendung belegen? – hat er den Schaden. Selbst wenn er als „Privater“ das Versandrisiko in der Beschreibung auf den Kunden abgewälzt hat.
Zunächst muss der Verkäufer nichts abwälzen. Es steht so im Gesetz, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt (das gilt allerdings nur für Privatverkäufer, nicht für gewerbliche Anbieter):
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.Man kann bspw. durch Zeugen nachweisen, dass man eine Platte als Warensendung ordnungsgemäß verschickt hat. Die Aussage, dass der Verkäufer immer das Risiko trägt, ist jedenfalls so falsch, wie sie nur sein kann.
http://www.rechtslexikon-online.de/Versendungskauf.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf--
Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.dougsahmEbay ist ein Unternehmen. C&A ist ein Unternehmen. Soweit wohl Konsens. Es soll ihn grauer Vorzeit bei C&A Kunden gegeben haben, die haben ein T-Shirt für 16 Euro und eins für 8 Euro mit in die Umkleide genommen, die Preiswapperl ausgetauscht und das neue selbst reduziert 8-Euro-T-Shirt bezahlt. Und fühlten sich auch noch intelligent dabei und argumentierten, wenn C&A nichts dagegen macht, selber schuld. Bezahlt habe ich jedenfalls an der Kasse. So kommt mir das vor.
Aber das nur meine eigene bescheidene vorläufige Meinung. Ich weiß selbst noch nicht wie ich mich zukünftig gegenüber Ebay verhalte. Aber bei C&A kaufte ich ja auch nicht ein.
Bin schon wieder weg.
Das ist eine schöne Geschichte. Im Dunkeln bleibt nur, wieso du mich in diesem Posting zitierst.
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nail75
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.Man kann außerdem eventuell durch Zeugen nachweisen, dass man eine Platte als Warensendung ordnungsgemäß verschickt hat.
http://www.rechtslexikon-online.de/Versendungskauf.html
http://de.wikipedia.org/wiki/VersendungskaufAlles schön und gut, nur war das nicht der Springende Punkt. Der liegt darin, dass man zunächst einmal nachweisen kann, dass man die Ware überhaupt verschickt hat.
Hast Du immer unabhängige Zeugen dabei, wenn Du Ware am Postschalter abgibst/in den Briefkasten wirfst? Bei den allermeisten dürfte das nicht der Fall sein. Früher wurden vor Gericht auch mal handgeschriebene(!) Postausgangsbücher als Beleg angesehen, m. W. hat sich da auch was geändert. Sicher belegen kann man den Versand nur, wenn man eine Sendung per Paket, Einschreiben etc. verschickt, also einen Beleg inkusive Sendungs-ID o.ä. hat.[Quote] Die Aussage, dass der Verkäufer immer das Risiko trägt, ist jedenfalls so falsch, wie sie nur sein kann.
Die Aussage, dass der Verkäufer immer das VersandRisiko trägt, habe ich nicht gemacht! Wohl aber dass er der Dumme ist, wenn Ware (angeblich) nicht beim Empfänger ankommt und er sie unversichert verschickt hat.
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Schlagwörter: Ebay
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