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MikkoSo ein Schwachsinn. Was hat das denn mit Doppelmoral zu tun. Was Du mit Deinem Zweitnick gemacht hast, ist streng genommen Betrug. Undzwar nicht etwa an eBay, sondern am potenziellen Käufer.
Wenn ich als Verkäufer Sachen jenseits von eBay verkaufe, verstößt das zwar gegen die Nutzungsbedingungen von Ebay, aber es ist und bleibt trotzdem legal.
Doppelmoral ist, wenn man über Andere herfällt, obwohl man sich selbst nicht an die Regeln hält.
Zudem könntest du auch mal zur Kenntnis nehmen, in welchen Fällen, und mit welcher Absicht ich einen Zweitnick verwendet habe. Ich habe das mehrfach erklärt. Es ging eben nicht um das Hochtreiben von Auktionen, sondern um die Absicherung dessen, was ich als Startpreis vorgesehen hatte. Dass paßt natürlich nicht in dein Betrügerbild, das du dir von mir gemacht hast, ist aber leider so. Und deshalb ist deine Behauptung da oben wissentliche Verleumdung. Der potentielle Verkäufer verliert gar nichts. Ebay aber verliert die Einstellgebühr von 80 Cent oder 1,60 Euro.
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