Re: eBay Sonderaktionen bzw. Neuigkeiten

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nail75

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Close to the edgewissentliche Verleumdung

Es gibt nur keine unwissentliche Verleumdung. Verleumdung ist es jedenfalls auf keinen Fall, denn dazu müsste der Verleumder wissen, dass seine Behauptung unrichtig ist. Allenfalls handelt es sich um üble Nachrede, aber da es sich um eine juristisch umstrittene Frage handelt, würde ich auch das verneinen. Generell rate ich dazu, sich mit öffentlichen Äußerungen wie „Betrüger“, „Dieb“ oder ähnlichem zurückzuhalten.

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.