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MinosDie Konsequenzen, wenn etwas nicht ankommt, trägt immer der Verkäufer. Er muss dann nachweisen, dass er die Sendung abgeschickt hat. Kann er das nicht – und wie soll er das bei Warensendung belegen? – hat er den Schaden. Selbst wenn er als „Privater“ das Versandrisiko in der Beschreibung auf den Kunden abgewälzt hat.
Zunächst muss der Verkäufer nichts abwälzen. Es steht so im Gesetz, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt (das gilt allerdings nur für Privatverkäufer, nicht für gewerbliche Anbieter):
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Man kann bspw. durch Zeugen nachweisen, dass man eine Platte als Warensendung ordnungsgemäß verschickt hat. Die Aussage, dass der Verkäufer immer das Risiko trägt, ist jedenfalls so falsch, wie sie nur sein kann.
http://www.rechtslexikon-online.de/Versendungskauf.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.