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MikkoWenn das 50 Tage her ist, dann ist die Reklamationsfrist bei Paypal verstrichen. Dann kann der Käufer nur noch mit dir verhandeln.
Stimmt, nur 45 Tage. Aber ich nehme an, das mit den 50 Tagen war eine grobe Schätzung…
angelasDu brauchst einen Zustellungsnachweis, einen proof of delivery. Paypal entscheidet eh im Zweifel zu Gunsten des Käufers. Deine Trackingnummer hat wenig Aussagekraft.
Sind das deine Erfahrungen aus der Praxis?
Ich frage, weil in der Verkäuferschutzrichtlinie etwas vollkommen anderes steht:
Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist (in der Regel 7-10 Tage) den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (Versandbelege), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können.
Zusatz: Catch-22 hat das schon geschrieben.
Ich stelle es mir auch als unmöglich vor, einen „proof of delivery“ zu erbringen. Wie soll das gehen? Das kann höchstens das Transportunternehmen.
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Er will nun wissen, was wir machen sollen. Muss er sich nicht um eine Nachforschung kümmern oder bleibt das an mir hängen? Bin ich mit der Quittung und der Tracking ID nicht eigentlich raus aus der Nummer?Warum stallst Du nicht einfach einen Nachforschungsauftrag? Wenn Du eine Tracking-ID hast, hast Du vermutlich per Paket verschickt? Dass Du „aus der Nummer raus“ bist, sehe ich nicht so. Wie Nail75 schon schrieb, kann Dein Kunde keinen Nachforschungsauftrag stellen.
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Ich hatte mal ein ähnliches Problem.
Sobald die Ware Deutschland verlassen hat,bzw. an ein anderes Unternehmen dann übergeben worden ist, hat man die A……. gezogen.
DHL sagte mir, dass die Versicherung nur für ihren Transportweg greifen würde.
Daraufhin bin ich natürlich explodiert; ich lass doch nichts von hier bis zum Flughafen versichern.
Reine Geldmacherei.
Was natürlich klar ist: Wenn der Empfänger den Warenempfang nicht quittieren muss, hat der Verkäufer keine Chance.--
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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„proof of delivery“
Das kann nur funktionieren, wenn der Empfänger den Erhalt quittieren muß.
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Catch-22Das kann nur funktionieren, wenn der Empfänger den Erhalt quittieren muß.
Ja. Eine entsprechende Anfrage bei der russischen Post stelle ich mir auch interessant vor.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
jjhum
DHL sagte mir, dass die Versicherung nur für ihren Transportweg greifen würde.Aua, ist ja völlig sinnentleert.
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Ich habe mal Bargeld nach Russland geschickt, da hat dann die Deutsche Post verlangt, das ich den versicherten Brief versiegel mit Siegel und Siegellack! Begründung: Da verschwindet viel Post!!!
Da lassen die bestimmt die Finger von schick versiegelten Briefen, da Sie Angst haben, dass ihnen die Fingernägel abbrechen könnten und sicher nichts, aber auch rein gar nichts Wertvolles in diesen Briefen sein kann.
Natürlich gabs da auch keine Garantie der Aushändigung an den Empfänger.
Dann hab ich ihn lieber unversichert mit Bärchenaufklebern verschickt.--
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
nail75Ja. Eine entsprechende Anfrage bei der russischen Post stelle ich mir auch interessant vor.
Sind zwar nur Vorurteile, aber ich glaube, die juckt das tatsächlich wenig.--
MinosWarum stallst Du nicht einfach einen Nachforschungsauftrag? Wenn Du eine Tracking-ID hast, hast Du vermutlich per Paket verschickt? Dass Du „aus der Nummer raus“ bist, sehe ich nicht so. Wie Nail75 schon schrieb, kann Dein Kunde keinen Nachforschungsauftrag stellen.
Ja klar Nachforschungsauftrag ist schon gestellt. Sorry das hatte ich nicht erwähnt.(und irgendwie erwarte ich da auch nicht viel)
War ein Maxibrief International + Einschreiben und Versicherung von 100 Euro.--
"Man kann nicht verhindern, dass man verletzt wird, aber man kann mitbestimmen von wem. Was berührt, das bleibt!
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
jjhumIch habe mal Bargeld nach Russland geschickt, da hat dann die Deutsche Post verlangt, das ich den versicherten Brief versiegel mit Siegel und Siegellack! Begründung: Da verschwindet viel Post!!!
Da lassen die bestimmt die Finger von schick versiegelten Briefen, da Sie Angst haben, dass ihnen die Fingernägel abbrechen könnten und sicher nichts, aber auch rein gar nichts Wertvolles in diesen Briefen sein kann.
Natürlich gabs da auch keine Garantie der Aushändigung an den Empfänger.
Dann hab ich ihn lieber unversichert mit Bärchenaufklebern verschickt.Das paßt wunderbar ins Bild.
Wenn man ein internationales Einschreiben zusätzlich versichert, dann wird das auf der Sendung nicht vermerkt, weil sich (laut DHL) daraus ableiten läßt, das der Inhalt von Wert ist.
Für Sendungen außerhalb der EU muß man aber eine Zollinhaltserklärung draufkleben, und auf dieser muß man auch den Wert des Inhaltes angeben. Da hat der „Interessent“ es dann schwarz auf weiß, ob sich das klauen lohnt.--
Mal unabhängig von DHL, Versicherungen und fremdländischen Transportunternehmen, bei Paypal hat man durchaus eine Chance auf Kostenerstattung, wenn man den Versand (z.B. als Einschreiben) nachweisen kann. Zwar kann die Sendung da anhand der Tracking-Nummer nicht durchgehend verfolgt werden, aber Paypal akzeptiert bis zu 10 solcher Fälle pro Jahr und Kunde aus Kulanzgründen. Wurde mir vor ungefähr zwei Jahren jedenfalls in einem solchen Fall von Paypal per Mail mitgeteilt.
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Das hört sich gut an.
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Sendung mit einer LP(Maxibrief)plus Einschreiben International am 28.01.verschickt,Übergabe in Frankfurt am 30.01.
Gestern hat der Käufer bei ebay.com eine Beschwerde eingereicht,weil sendung nicht angekommen ist.
Er bezeichnete meine mitgeteilte Tracking Nr.als falsch.Halte ich für den russischen Teil der Sendungsreise für durchaus plausibel,allein schon weg.der Sprache und der kyrillischen Schrift,daß „umgelabelt“ wird.
Nachforschungsauftrag habe ich online sofort gestellt.
PayPal ist bis auf das Abziehen des Betrags(knapp €100.-)auf meinem Konto aktiv noch nicht(!!) in die Sache eingestiegen dh.hat bisher KEINE Belege verlangt(die ich habe).
Telefonisch habe ich bei der Post die Auskunft erhalten,daß beim Zoll(hier in St.Petersburg)ein gewaltiger Rückstau bestünde(7-8 Wochen,von denen jetzt knapp 6 Wochen vorbei sind…..
„Proof of delivery“ heißt nicht(!!) Zustellungsnachweis,denn dann würde Käufer-bzw.Verkäuferschutz sinnlos sein.
„Proof of delivery“ ist der Einlieferungs(!!)nachweis beim Versandunternehmen;dies wird auch als „proof of shipment“ bezeichnet.
Der Käufer verhält sich bisher einigermaßen kooperativ.
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Hallo,
mittlerweile liegen folgende Ergebnisse vor:
a)der Käufer hat mich negativ beurteilt,
b)nachdem ich ihm die Kopie meines Einlieferungsbelegs gescannt und geschickt hatte,änderet er seine Bewertung in positiv,
c)gestern hat ebay.com in der Sache FÜR ihn entschieden,ihm die €100.- erstattet,
d)und mir mitgeteilt,daß 1.der Betrag eingezogen würde(was er durch das Einfrieren ja schon war) UND(!!) die Nichtfreigabe aufgehoben worden sei,
e)und siehe da:der Betrag stand mir tatsächlich wieder zur Verfügung!
Interessant war die Begründung von ebays Entscheidung:ich hätte keinen Nachweis über Einlieferung UND(!!)Ablieferung vorgelegt!!
Zweiteres ist unmöglich und widersinning,zu ersterem bin ich weder aufgefordert worden,noch steht eine entsprechende Möglichkeit bei ebay.com überhaupt zur Verfügung!
Warum der Russe überhaupt ebay.com genommen hat:es gibt keine ebay Site in RU!!
Der ganze Vorgang demonstriert deutlich,daß man nicht nur die Finger von Verkäufen dorthin läßt,sondern Ebay nicht gerade durch folgerichtiges Verhalten auffällt.
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ist es normal ?
ich habe die LP in M- (ohne Obi) vor cca 3 Jahren für euro 60 (ohne Obi) ersteigert …
und danach, mit Replica Obi, auch in M- / M- (mit viel seltener Replica ‚Rock Age Obi‘) für euro 45 erworben …
… was ist denn heuer los ?
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viele sammeln Schallplatten; ich nur !!! -
Schlagwörter: Ebay
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