Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2173507  | PERMALINK

joachim50

Registriert seit: 03.11.2006

Beiträge: 209

Hallo,

mittlerweile liegen folgende Ergebnisse vor:

a)der Käufer hat mich negativ beurteilt,

b)nachdem ich ihm die Kopie meines Einlieferungsbelegs gescannt und geschickt hatte,änderet er seine Bewertung in positiv,

c)gestern hat ebay.com in der Sache FÜR ihn entschieden,ihm die €100.- erstattet,

d)und mir mitgeteilt,daß 1.der Betrag eingezogen würde(was er durch das Einfrieren ja schon war) UND(!!) die Nichtfreigabe aufgehoben worden sei,

e)und siehe da:der Betrag stand mir tatsächlich wieder zur Verfügung!

Interessant war die Begründung von ebays Entscheidung:ich hätte keinen Nachweis über Einlieferung UND(!!)Ablieferung vorgelegt!!

Zweiteres ist unmöglich und widersinning,zu ersterem bin ich weder aufgefordert worden,noch steht eine entsprechende Möglichkeit bei ebay.com überhaupt zur Verfügung!

Warum der Russe überhaupt ebay.com genommen hat:es gibt keine ebay Site in RU!!

Der ganze Vorgang demonstriert deutlich,daß man nicht nur die Finger von Verkäufen dorthin läßt,sondern Ebay nicht gerade durch folgerichtiges Verhalten auffällt.

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