Cat Stevens

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  • #470905  | PERMALINK

    tolomoquinkolom

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 8,651

    RealmanSelbst wenn solche Karikaturen nichts in Zeitungen zu suchen haben sollten, ist dies noch lange keine Rechtfertigung dafür, Flaggen in Brand zu setzen, Botschaften anzugreifen oder Morddrohungen auszusprechen.

    Wem solche Karikaturen missfallen, der soll schlicht und einfach dagegen klagen und sich all der Mittel bedienen die ihm unser Rechtsstaat zur Verfügung stellt.

    Für Selbstjustiz und ähnliche Formen der Gewalt darf aber kein Platz sein.

    Ich unterschreibe alle drei Absätze!

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    #470907  | PERMALINK

    sunspot

    Registriert seit: 18.10.2003

    Beiträge: 6,513

    tolomoquinkolomDas ist zynisch.

    Zu Meinungsfreiheit: Welche Meinung wird Deiner Meinung nach durch diese Karikaturen geäußert?

    Es wurde auch niemand gezwungen, diese Karikaturen zu veröffentlichen (ich meine jetzt nicht nur jene dieser dänischen Tageszeitung). Persönlich finde ich einige davon sehr gelungen und äußerst witzig, andere sind einfach schlecht gezeichnet. Ich habe mich vor längerer Zeit mit betroffenen Personen über diese Karikaturen unterhalten und konnte deren Standpunkt, sowie auch ihre Verärgerung danach besser verstehen, wenngleich ich ihn nicht teile. Ich hatte kein Problem damit diese andere Sichtweise zu respektieren.

    1. Beantworte mir bitte meine Fragen von der vorherigen Seite, und 2. würde mich interessieren, wie du dazu stehst, dass die Stimmung von Seiten unzufriedener Imame erst angeheizt werden musste, weil auf den Originalabdruck der 12 Karikaturen nämlich nichts passiert ist. Klick.

    Was die Meinungsfreiheit kontra Respekt vor religiösen Anschauungen betrifft: wer sich beleidigt fühlt, kann jederzeit vor Gericht ziehen. Und wenn die Richter keine Beleidigung sehen, sollte man in der Lage sein, die Kröte zu schlucken. Amokläufe wegen irgendwelcher Zeichnungen bestätigen allerhöchstens die Unfähigkeit zur Teilnahme am 21. Jahrhundert.

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    #470909  | PERMALINK

    tolomoquinkolom

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 8,651

    wernerEs ist ja auch bekannt, daß plötzlich immer mehr Karaikaturen auftauchten, die ursprünglich nicht Bestandteil der 12 waren. Und tolo sollte mal aufhören dauernd darauf zu insistieren, daß manche Leute „das Gehirn einschalten sollten.“ Wenn ich überlege, ob die Massen in Pakistan ihr Gehirn eingeschaltet hatten, als sie tobten, ohne je eine Karikatur gesehen zu haben.

    Ich kann mich nicht erinnern bisher ‚Gehirn‘ verwendet zu haben. :-)

    Gehirn ist eh ein Auslaufmodel. Das gilt besonders für Massen. Mit den bezahlten Tobern in Pakistan hast Du völlig Recht. Karikaturen haben die bestimmt nicht gesehen und ich bezweifle, dass man in Pakistan dänische Tageszeitungen bekommt. Ähnlich war es übrigens bei den befohlenen Protesten gegen Rushdie: Die „Verse“ hat vom erzürnten Mob niemand gelesen. Wäre auch schlecht möglich gewesen, denn zwischen Veröffentlichung des Romans in englischer Sprache und den Protesten lagen nur wenige Wochen. Wer sollte so schnell eine arabische Übersetzung zu Wege bringen?

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    #470911  | PERMALINK

    nail75

    Registriert seit: 16.10.2006

    Beiträge: 45,074

    tolomoquinkolom
    Rushdie hat keine Meinung kundgetan, sondern einen Roman geschrieben. Die Karikaturen haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

    Doch haben sie beide. Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind nur zwei Aspekte desselben Grundrechts und Kunstfreiheit ist lex specialis zur Meinungsfreiheit. Mit anderen Worten, die Kunstfreiheit ist ein Spezialfall der Meinungsfreiheit (was aber in dieser Diskussion keine Rolle spielt). Die wird vom Bundesverfassungericht so definiert:

    Diese Verfassungsnorm gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet (vgl. zuletzt BVerfGE 90, 241 [247 ff.]). Sie enthalten sein Urteil über Sachverhalte, Ideen oder Personen. Auf diese persönliche Stellungnahme bezieht sich der Grundrechtsschutz. Er besteht deswegen unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 30, 336 [347]; 33, 1 [14]; 61, 1 [7]). Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form. Daß eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 [138 f.]; 61, 1 [7 f.]). Geschützt ist ferner die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.

    (BVerfGE 93, 266 („Soldaten sind Mörder“-Urteil)

    Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus precieux de l’homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).

    BVerfGE 7, 19 („Lüth“-Urteil)

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    Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.
    #470913  | PERMALINK

    tolomoquinkolom

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 8,651

    #470915  | PERMALINK

    tolomoquinkolom

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 8,651

    nail75Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind nur zwei Aspekte desselben Grundrechts und Kunstfreiheit ist lex specialis zur Meinungsfreiheit. Mit anderen Worten, die Kunstfreiheit ist ein Spezialfall der Meinungsfreiheit (was aber in dieser Diskussion keine Rolle spielt).

    Grundgesetz. Artikel 1/1
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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    #470917  | PERMALINK

    sunspot

    Registriert seit: 18.10.2003

    Beiträge: 6,513

    tolomoquinkolomGrundgesetz. Artikel 1/1
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Tolo, was sollen die Ablenkungsmanöver? Und btw, keine Antwort ist auch eine Antwort. Schade drum.

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    #470919  | PERMALINK

    tolomoquinkolom

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 8,651

    Mongolom1. Beantworte mir bitte meine Fragen von der vorherigen Seite

    Verzeih, Mongolom. Deinen Post hatte ich überlesen. Dafür bin ich jetzt länger aufgeblieben. Zu den Jyllands-Karikaturen habe ich schon etwas geschrieben. Es ging aber nicht ausschließlich um diese zwölf. Und: Ja, ich merke etwas. Diese Eskalation im Thread überfordert mich ein wenig.

    Mongolomund 2. würde mich interessieren, wie du dazu stehst, dass die Stimmung von Seiten unzufriedener Imame erst angeheizt werden musste, weil auf den Originalabdruck der 12 Karikaturen nämlich nichts passiert ist.

    Ich halte diese Aktion für eine von beiden Seiten inszenierte Aufregung (mit katastrophalen Folgen), die weder aus Gründen der Presse- oder Meinungsfreiheit, noch aus verletzten religiösen Gefühlen erfolgte. Auf den politisch motivierten Zusammenhang mit der rechtsgerichteten dänischen Regierung habe ich hier schon einmal hingewiesen. Deren Vergleich des Islams mit einem Krebsgeschwür ist ungeheuerlich, inakzeptabel und nichts anderes als kalkuliert amoklaufender rechter Fundamentalismus. Du hast es ja sicher gelesen. Das Verhalten einiger der beteiligten Imame ist allerdings ebenfalls beschämend.

    Im Januar 2006 entschuldigte sich der Jyllands-Chefredakteur dafür, dass die Zeitung die Gefühle vieler Muslime verletzt habe.

    UNO-Generalsekretär Kofi Annan zeigte sich besorgt und sagte, die Pressefreiheit sollte keine Ausrede sein, um Religionsgemeinschaften zu beleidigen. Wörtlich sagte er: “Die Pressefreiheit sollte immer in einer Weise angewendet werden, die den Glauben und die Lehren aller Religionen vollständig respektiert“.

    Der Sprecher des US-Außenministeriums sowie der britische Außenminister bezeichneten die Karikaturen als „beleidigend“, zu jeder Demokratie gehören „neben der Meinungsfreiheit auch Aspekte wie die Förderung von Verständnis und der Respekt von Minderheitenrechten“.

    Ein Sprecher des Vatikans bezeichnete die Veröffentlichung als „inakzeptable Provokation“, verurteilte jedoch alle Gewaltaktionen. Man könne über christliche Priester und die Bräuche der Moslems Satire betreiben, nicht aber über Gott, den Koran oder Mohammed.

    Der Schriftsteller Günter Grass verurteilte die Aktion der dänischen Zeitung: „Es war eine bewusste und geplante Provokation eines rechten dänischen Blattes“, und „Sie haben aber weitergemacht, weil sie rechtsradikal und fremdenfeindlich sind.“ Zudem kritisierte er den Hinweis westlicher Medien auf die Meinungsfreiheit als Heuchelei.

    Und ein wundervolles Beispiel für souveräne Presse- und Meinungsfreiheit:

    Wie im Februar 2006 bekannt wurde, soll die Jyllands-Posten es im Jahre 2003 abgelehnt haben, eine Reihe provokativer Jesus-Karikaturen in der Oster-Sonntags-Ausgabe abzudrucken, mit dem Hinweis, dies sei den Lesern nicht zuzumuten.

    MongolomWas die Meinungsfreiheit kontra Respekt vor religiösen Anschauungen betrifft: wer sich beleidigt fühlt, kann jederzeit vor Gericht ziehen.

    Ja, da hast Du Recht. Ein Gerichtsverfahren halte ich aber für Zeitverschwendung. Eine einmal erfolgte Beleidigung kann auch durch ein Gericht nicht ungeschehen gemacht werden. Es könnte sich zwar jemand entschuldigen, der Zustand vor der Beleidigung kann aber nicht wieder hergestellt werden. Die Zeitmaschine von H.G. Wells ist ja leider verlorengegangen.

    Bereits vorher ein klein wenig Respekt vor Andersgläubigen oder -denkenden zu zeigen, fände ich sinnvoller. Dies ist übrigens viel leichter als man gemeinhin annimmt. Die Mohammed-Karikaturen (nicht nur in Dänemark) waren ja zu einem gewissen Teil auch aus Gründen der Auflagensteigerung abgedruckt. Zeitungsleute sind nicht blöd. Sie haben auf eine entsprechende Reaktion spekuliert.

    MongolomAmokläufe wegen irgendwelcher Zeichnungen bestätigen allerhöchstens die Unfähigkeit zur Teilnahme am 21. Jahrhundert.

    In welchem Zeitalter sich Amokläufer, Muftis und Imame derzeit befinden entzieht sich meiner Kenntnis. Dass es das 21. Jahrhundert ist, halte ich für ausgeschlossen.

    --

    #470921  | PERMALINK

    amadeus

    Registriert seit: 04.12.2003

    Beiträge: 10,741

    nail75Doch haben sie beide. Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind nur zwei Aspekte desselben Grundrechts und Kunstfreiheit ist lex specialis zur Meinungsfreiheit. Mit anderen Worten, die Kunstfreiheit ist ein Spezialfall der Meinungsfreiheit (was aber in dieser Diskussion keine Rolle spielt). Die wird vom Bundesverfassungericht so definiert:

    Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus precieux de l’homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).

    BVerfGE 7, 19 („Lüth“-Urteil)

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Veröffentlichung der Karrikaturen ein politische Katastrophe war, Zündstoff und Nahrung für Hass, Gewalt und Mordaufrufe. Die Diskussion hier scheint dies zu unterschätzen. Ich kann mich diesen Zitaten in vollem Umfang anschließen:

    UNO-Generalsekretär Kofi Annan zeigte sich besorgt und sagte, die Pressefreiheit sollte keine Ausrede sein, um Religionsgemeinschaften zu beleidigen. Wörtlich sagte er: “Die Pressefreiheit sollte immer in einer Weise angewendet werden, die den Glauben und die Lehren aller Religionen vollständig respektiert“.

    Der Sprecher des US-Außenministeriums sowie der britische Außenminister bezeichneten die Karikaturen als „beleidigend“, zu jeder Demokratie gehören „neben der Meinungsfreiheit auch Aspekte wie die Förderung von Verständnis und der Respekt von Minderheitenrechten“.

    Ein Sprecher des Vatikans bezeichnete die Veröffentlichung als „inakzeptable Provokation“, verurteilte jedoch alle Gewaltaktionen. Man könne über christliche Priester und die Bräuche der Moslems Satire betreiben, nicht aber über Gott, den Koran oder Mohammed.

    Der Schriftsteller Günter Grass verurteilte die Aktion der dänischen Zeitung: „Es war eine bewusste und geplante Provokation eines rechten dänischen Blattes“, und „Sie haben aber weitergemacht, weil sie rechtsradikal und fremdenfeindlich sind.“ Zudem kritisierte er den Hinweis westlicher Medien auf die Meinungsfreiheit als Heuchelei.

    --

    Keep on Rocking!
    #470923  | PERMALINK

    amadeus

    Registriert seit: 04.12.2003

    Beiträge: 10,741

    ClauDoch, das haben sie. Es wird ja auch niemand gezwungen, die Karikaturen gutzuheißen.

    Die Folgen der Veröffentlichungen waren vorhersehbar und es darf nicht sein, dass übelste Provokationen unter dem Deckmantel der Pressefreiheit toleriert werden. Die Sache hatte einen politischen Hintergrund und keinen künstlerischen. Dagegen waren die unbedachten und inakzeptablen Äusserungen von Cat Stevens geradezu unbedeutend in ihrer Wirkung.

    Singapur, 10.37 am.

    --

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    #470925  | PERMALINK

    fonque

    Registriert seit: 01.06.2008

    Beiträge: 771

    gewaltverherrlichende, aggressive Religionen sind nicht noch mit Hofknicks zu goutieren.

    Wenn wir für jeden Wirrkopf und Scharfmacher eine Ausnahme machen, darf man bald auch einem Nazi nicht mehr sagen, dass er ein Schwein ist.

    Schutz der eigenen Attitüde durch das Gesetz sollte nur der einfordern dürfen, der das auch anderen zubilligt.

    --

    "I find that I am a person who can take on the guises of different people that I meet. I can switch accents in seconds of meeting someone... I've always found that I collect. I'm a collector, and I've always just seemed to collect personalities and ideas." (David Bowie, 1973)
    #470927  | PERMALINK

    alex8529

    Registriert seit: 12.03.2005

    Beiträge: 4,753

    tolomoquinkolom
    Karikaturen haben die bestimmt nicht gesehen und ich bezweifle, dass man in Pakistan dänische Tageszeitungen bekommt. Ähnlich war es übrigens bei den befohlenen Protesten gegen Rushdie: Die „Verse“ hat vom erzürnten Mob niemand gelesen.

    und das nehme ich als Überleitung zum Hauptgrund bei diesem ganzen Affenzirkus.

    Der Islam ist zum größten Teil mitverantwortlich an der Unwissenheit von Millionen Muslimen und Einwohnern in islamischen Ländern.

    Je dümmer das Volk gehalten wird, je einfacher ist es dieses zu missbrauchen.

    --

    Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252
    #470929  | PERMALINK

    tolomoquinkolom

    Registriert seit: 07.08.2008

    Beiträge: 8,651

    alex8529und das nehme ich als Überleitung zum Hauptgrund bei diesem ganzen Affenzirkus.

    Der Islam ist zum größten Teil mitverantwortlich an der Unwissenheit von Millionen Muslimen und Einwohnern in islamischen Ländern.

    Je dümmer das Volk gehalten wird, je einfacher ist es dieses zu missbrauchen.

    Absolut korrekt. Dein letzter Satz gilt übrigens auch für die Vereinigten Staaten von Amerika.

    --

    #470931  | PERMALINK

    alex8529

    Registriert seit: 12.03.2005

    Beiträge: 4,753

    tolomoquinkolom
    Dein letzter Satz gilt übrigens auch für die Vereinigten Staaten von Amerika.

    das ich mich ausdrücklich davon distanziere, sei mir doch gestattet…..:lol:

    --

    Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252
    #470933  | PERMALINK

    cord

    Registriert seit: 21.08.2006

    Beiträge: 567

    AmadeusDie Folgen der Veröffentlichungen waren vorhersehbar und es darf nicht sein, dass übelste Provokationen unter dem Deckmantel der Pressefreiheit toleriert werden. Die Sache hatte einen politischen Hintergrund und keinen künstlerischen. Dagegen waren die unbedachten und inakzeptablen Äusserungen von Cat Stevens geradezu unbedeutend in ihrer Wirkung.

    Singapur, 10.37 am.

    Ich hoffe doch, dass die Bilder einen politischen Hintergrund hatten. Das ist doch der Zweck einer Karikatur. Und das was sie politisch aussagen wollten, hat sich dann ja auch bestätigt.

    --

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