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nail75Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind nur zwei Aspekte desselben Grundrechts und Kunstfreiheit ist lex specialis zur Meinungsfreiheit. Mit anderen Worten, die Kunstfreiheit ist ein Spezialfall der Meinungsfreiheit (was aber in dieser Diskussion keine Rolle spielt).
Grundgesetz. Artikel 1/1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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