FSK-Einstufung, Zensur und Indizierung

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  • #27619  | PERMALINK

    fifteenjugglers
    war mit Benno Fürmann in Afghanistan

    Registriert seit: 08.07.2002

    Beiträge: 11,430

    Ich möchte in diesem Thread sowohl rechtliche Aspekte als auch Eure Ansichten und Einstellungen diskutiert wissen.
    Muß gestehen, daß ich von der rechtlichen Seite keine Ahnung habe. Welche Auswirkungen hat eigentlich eine Indizierung? Verbot von Aufführung, Verleih und Verkauf?

    --

    "Don't reach out for me," she said "Can't you see I'm drownin' too?"
    Highlights von Rolling-Stone.de
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      #3764405  | PERMALINK

      bluezifer

      Registriert seit: 03.10.2004

      Beiträge: 3,546

      FifteenJugglersWelche Auswirkungen hat eigentlich eine Indizierung? Verbot von Aufführung, Verleih und Verkauf?

      Bin kein Experte, aber sicherlich ist es dann mit nem öffentlichen Verkauf schwierig. Aufführungen und Verleih sind aber mit Alterskontrolle zulässig.
      Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, allerdings tendiere ich schon dazu, das ganze als sinnvoll einzustufen.

      --

      pavor nocturnus
      #3764407  | PERMALINK

      anachronist

      Registriert seit: 24.07.2002

      Beiträge: 1,395

      Bei Indizierung darf keine Werbung mehr betrieben werden. Erschwert somit die anderen genannten Aspekte um einiges.

      --

      Die eigene Schönheit verblasst immerzu im Angesicht der Schönheit der Geliebten.
      #3764409  | PERMALINK

      mr-bungle

      Registriert seit: 01.08.2004

      Beiträge: 773

      FSK 18 (Keine Jugendfreigabe) = Darf zwar öffentlich ausgestellt und beworben werden, der Verkäufer muss jedoch sichergehen, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

      Indiziert = wie FSK 18 + Werbeverbot, heisst es darf noch nicht mal in Schriftform (selbst ausschließlich die Titelangabe) über eine Veröffentlichung eines solchen Filmes berichtet werden, kein Versand, keine öffentliche Positionierung des Titels.

      Beschlagnahmt/Verboten = Der Handel mit solchen Filmen ist strafbar. Vergleichbar mit Marihuana, der Eigenkonsum ist legal, der Handel jedoch nicht. Dass der Film auch nicht beworben werden darf, etc. ist selbstverständlich. Filme können wegen Gewaltverherlichung (§131) oder extremer Pornographie (§184) also Kinderpornographie, menschenverachtliche Sodomie, etc. beschlagnahmt werden.

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      Don't feel safe inside my head Just switch off the waterfall
      #3764411  | PERMALINK

      fifteenjugglers
      war mit Benno Fürmann in Afghanistan

      Registriert seit: 08.07.2002

      Beiträge: 11,430

      Danke … habe mich inzwischen selbst ein bißchen schlau gemacht. Wikipedia schreibt das hier:

      www.de.wikipedia.orgFilm

      Für den Bereich des Films ist in Deutschland nicht zuletzt der § 131 StGB wichtig, der die Verbreitung (aber nicht den Besitz, nach einigen Urteilen auch nicht den bloßen Verkauf) „gewaltverherrlichender“ Schriften unter Strafe stellt. Zahlreiche DVDs oder Video-Filme, die teilweise den Rang von Klassikern ihrer Genres besitzen (zum Beispiel „Blood Feast“ von H.G. Lewis, „[color=#0000ff]The Texas Chainsaw Massacre“ von [color=#0000ff]Tobe Hooper, „Dawn of the Dead“ von [color=#0000ff]George Romero oder aber auch „Braindead“ von Peter Jackson), und außerhalb Deutschlands frei erhältlich sind, wurden und werden in Deutschland auf Grund des § 131 beschlagnahmt und sind somit auch für Erwachsene kaum ungekürzt zugänglich. Andere Filme werden zur Vermeidung einer Beschlagnahmung nur in einer stark geschnittenen, speziell für den deutschen Markt entschärften Version veröffentlicht.

      Die faktisch kaum umgehbare Einstufung durch die [color=#0000ff]FSK führt in manchen Fällen dazu, dass auch Erwachsene einen Film nicht (oder nicht ungeschnitten) im Kino anschauen können. Ein aktuelles Beispiel ist der Film The Punisher, den die FSK nur in einer geschnittenen Fassung mit „Keine Jugendfreigabe“ eingestuft hat. Generell führen die Grundsätze der FSK recht strikte Kriterien auf, unter denen ein Film überhaupt freigegeben werden kann. So dürfen Filme, die das „sittliche oder religiöse Empfinden“ verletzen keine Einstufung erhalten. Diese Bestimmung spielt heute keine allzu große Rolle mehr; 1983 wurde allerdings [color=#0000ff]Herbert Achternbuschs religionskritischem Film Das Gespenst mit ebendieser Begründung eine Einstufung verweigert. Auch was die (nicht-pornographische) Darstellung von Sexualität anbelangt, zeichnet sich bei der FSK (ebenso wie bei der BpjM) eine liberalere Urteilspraxis ab. Kritisch sind nach wie vor Gewaltdarstellungen.

      --

      "Don't reach out for me," she said "Can't you see I'm drownin' too?"
      #3764413  | PERMALINK

      latho
      No pretty face

      Registriert seit: 04.05.2003

      Beiträge: 36,824

      Gibt es bekannte Filme jenseits von Pornographie, die beschlagnahmt wurden?

      --

      If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.
      #3764415  | PERMALINK

      candycolouredclown
      Moderator

      Registriert seit: 08.07.2002

      Beiträge: 19,052

      Im Post über Deinem werden z.B. 4 Filme aufgezählt. ;)

      --

      Flow like a harpoon daily and nightly
      #3764417  | PERMALINK

      latho
      No pretty face

      Registriert seit: 04.05.2003

      Beiträge: 36,824

      Ooops :o Anscheinend lese ich bei Wikipedia immer gleich weg…

      --

      If you talk bad about country music, it's like saying bad things about my momma. Them's fightin' words.
      #3764419  | PERMALINK

      ford-prefect
      Feeling all right in the noise and the light

      Registriert seit: 10.07.2002

      Beiträge: 9,549

      1987 wurde das Ärzte-Album „Debil“ auf die Liste für jugendgefährdende Medien gesetzt. Die Bundesprüfstelle entschied nun letztes Jahr, die Platte nach 17 Jahren wieder freizugeben.

      Deswegen wir das Album am 21. Oktober mit unveröffentlichtem Bonus-Material und im Digipak wiederveröffentlicht. War heute in den News von visions.de zu lesen.

      --

      Wayne's World, Wayne's World, party time, excellent!
      #3764421  | PERMALINK

      sido

      Registriert seit: 22.03.2005

      Beiträge: 1,678

      Ford Prefect1987 wurde das Ärzte-Album „Debil“ auf die Liste für jugendgefährdende Medien gesetzt. Die Bundesprüfstelle entschied nun letztes Jahr, die Platte nach 17 Jahren wieder freizugeben.

      geil, da freu ich mich ja schon auf das jahr 2021 wenn die ganzen hiphop-alben aus berlin (von aggro, hengzt, orgi & frauenarzt) wieder verkauft werden dürfen.

      --

      ich verhandle nicht mit psychopathen[/b]
      #3764423  | PERMALINK

      jules

      Registriert seit: 18.12.2004

      Beiträge: 7,606

      Sind denn die 17 Jahre eine Standardnorm? Weniger, oder…?!

      --

      #3764425  | PERMALINK

      napoleon-dynamite
      Moderator

      Registriert seit: 09.11.2002

      Beiträge: 21,856

      Hm, ein Thema, mit dem ich mich nicht beschäftigt habe: Indiziert heißt für mich – das gibt’s. Verboten – bekomme ich auch irgendwie.

      --

      I'm making jokes for single digits now.
      #3764427  | PERMALINK

      sido

      Registriert seit: 22.03.2005

      Beiträge: 1,678

      Napoleon DynamiteVerboten – bekomme ich auch irgendwie.

      :lol: rischtisch! (und des gilt net nur für platten und filme…. :o)

      --

      ich verhandle nicht mit psychopathen[/b]
      #3764429  | PERMALINK

      ford-prefect
      Feeling all right in the noise and the light

      Registriert seit: 10.07.2002

      Beiträge: 9,549

      Ich hab den Verdacht, dass die Bundesprüfstelle langsam einen gemäßigteren, liberaleren Kurs ansteuert. Denn es werden CDs und Filme wieder freigegeben, die vorher unter Verschluss standen.

      --

      Wayne's World, Wayne's World, party time, excellent!
      #3764431  | PERMALINK

      deadflowers

      Registriert seit: 04.09.2003

      Beiträge: 3,032

      Zum Beispiel?

      --

      dead finks don't talk
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