Re: FSK-Einstufung, Zensur und Indizierung

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fifteenjugglers
war mit Benno Fürmann in Afghanistan

Registriert seit: 08.07.2002

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Danke … habe mich inzwischen selbst ein bißchen schlau gemacht. Wikipedia schreibt das hier:

www.de.wikipedia.orgFilm

Für den Bereich des Films ist in Deutschland nicht zuletzt der § 131 StGB wichtig, der die Verbreitung (aber nicht den Besitz, nach einigen Urteilen auch nicht den bloßen Verkauf) „gewaltverherrlichender“ Schriften unter Strafe stellt. Zahlreiche DVDs oder Video-Filme, die teilweise den Rang von Klassikern ihrer Genres besitzen (zum Beispiel „Blood Feast“ von H.G. Lewis, „[color=#0000ff]The Texas Chainsaw Massacre“ von [color=#0000ff]Tobe Hooper, „Dawn of the Dead“ von [color=#0000ff]George Romero oder aber auch „Braindead“ von Peter Jackson), und außerhalb Deutschlands frei erhältlich sind, wurden und werden in Deutschland auf Grund des § 131 beschlagnahmt und sind somit auch für Erwachsene kaum ungekürzt zugänglich. Andere Filme werden zur Vermeidung einer Beschlagnahmung nur in einer stark geschnittenen, speziell für den deutschen Markt entschärften Version veröffentlicht.

Die faktisch kaum umgehbare Einstufung durch die [color=#0000ff]FSK führt in manchen Fällen dazu, dass auch Erwachsene einen Film nicht (oder nicht ungeschnitten) im Kino anschauen können. Ein aktuelles Beispiel ist der Film The Punisher, den die FSK nur in einer geschnittenen Fassung mit „Keine Jugendfreigabe“ eingestuft hat. Generell führen die Grundsätze der FSK recht strikte Kriterien auf, unter denen ein Film überhaupt freigegeben werden kann. So dürfen Filme, die das „sittliche oder religiöse Empfinden“ verletzen keine Einstufung erhalten. Diese Bestimmung spielt heute keine allzu große Rolle mehr; 1983 wurde allerdings [color=#0000ff]Herbert Achternbuschs religionskritischem Film Das Gespenst mit ebendieser Begründung eine Einstufung verweigert. Auch was die (nicht-pornographische) Darstellung von Sexualität anbelangt, zeichnet sich bei der FSK (ebenso wie bei der BpjM) eine liberalere Urteilspraxis ab. Kritisch sind nach wie vor Gewaltdarstellungen.

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"Don't reach out for me," she said "Can't you see I'm drownin' too?"