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motoerwolf
bullitt[…]Unterm Strich kommt dabei eine Einschränkung der Kunstfreiheit raus. […]
Egal, wie du es formulierst, das stimmt einfach nicht. Nur durch staatliche Maßnahmen kann die Kunstfreiheit überhaupt eingeschränkt werden. Eine Firma oder eine Privatperson sind dazu (noch) nicht in der Lage.
Gut, wir müssen hier jetzt keine Wortklauberei betreiben. Wozu das auf die juristische Komponente verengen? Wenn führende Buch- und Musikverlage oder Streamingdienste einer einheitlichen politischen Agenda folgend über Veröffentlichungen entscheiden und entsprechend ihr Portfolio bereinigen, ist das restriktiv, oder wie würdest du das sonst bezeichnen?
Umgekehrt forderst du übrigens implizit eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit. Auch nicht besonders liberal.
Habe ich explizit nicht. Ich kritisiere unternehmerische Entscheidungen.
Es gibt einfach kein prinzipielles Recht auf permanenten, kostenlosen bzw. -günstigen Zugang zu jedem erdenklichen Kulturgut. Gab es auch nie zuvor.
Achso, na dann ist ja alles halb so wild. In den letzten 30 Jahren hat das auch ohne Paragraph funktioniert. Nächstes Jahr dreht sich der Zeitgeist und mit der selben lapidaren Relativierung werden dann von rechtskonservativ geführten Verlagen Punkbands wegen „verletzenden Inhalten“ vom Markt genommen? Die wissen dann ja, wie es geht.
zuletzt geändert von bullitt--