Antwort auf: Marktplätze benötigen ab 1.7.21 UST-ID von Privatverkäufern!?

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wenzelhttps://www.it-recht-kanzlei.de/ust-idnr-pflicht-verkauf-ebay-marktplaetze.html
Bezieht sich wohl in erster Linie auf gewerbliche Verkäufer bzw Kleinunternehmer.

Letzteres, weil die bisher ein Wahlrecht für die Umsatzsteuerpflicht hatten. Für die wird das jetzt wohl besonders kompliziert, weil sie in der Vergangenheit nur schwer an einer Umsatzsteuer Idee gekommen sind, obwohl sie möglicherweise gerne eine gehabt hätten. Denn die Gebühren von Amazon und Co. enthalten schließlich auch Umsatzsteuer, wie man als Vorsteuer in Abzug bringen kann.

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