Antwort auf: Marktplätze benötigen ab 1.7.21 UST-ID von Privatverkäufern!?

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dengelWenn nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird, ist man unternehmerisch tätig (laut unseren Steuergesetzen). Damit fällt Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an.

Hier geht es jetzt aber um Leute, die ein altes Taschenbuch von Heinrich Böll verkaufen möchten, und dann nicht mehr können.

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