Antwort auf: Harald Schmidt

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jackofh

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Das stimmt nicht. Die Gender Gap gab es bereits vor dem Gendersternchen (das ebenfalls alle Geschlechteridentitäten beinhaltet). Das ist keine Weiterentwicklung.

Dass z.B. in Ausschreibungen „(m,w,d)“ steht, liegt daran, dass das Gendersternchen noch nicht in die amtliche Rechtschreibung übernommen wurde (wie pheebee bereits schrieb), laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017 aber das dritte Geschlecht ins Personenstandsrecht aufgenommen werden musste. Die Formulierung „(m/w/d)“ ist also die gängige Schreibweise, solange das Gendersternchen nicht offiziell anerkannt ist. Wer Stern und m/w/d benutzt, hat da was nicht richtig verstanden. Es sind Alternativen, keine Ergänzungen.

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