The Beatles – Remaster 09.09.09

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  • #7078043  | PERMALINK

    schussrichtung

    Registriert seit: 06.02.2007

    Beiträge: 17,697

    pink-niceNiemals!!!….ich klebe sie meist neben den Tray.

    Auf den Tisch?

    --

    smash! cut! freeze!
    Highlights von Rolling-Stone.de
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    #7078045  | PERMALINK

    mick67

    Registriert seit: 15.10.2003

    Beiträge: 76,900

    pink-niceNiemals!!!….ich klebe sie meist neben den Tray.

    schussrichtungAuf den Tisch?

    :lol:

    Ich denke, er meint, innen neben dem Zentrum des Inlays. Da, wo man die CD draufsteckt. Scheiße, ist das schwer zu beschreiben.

    --

    #7078047  | PERMALINK

    pink-nice

    Registriert seit: 29.10.2004

    Beiträge: 27,368

    Mick67:lol:

    Ich denke, er meint, innen neben dem Zentrum des Inlays. Da, wo man die CD draufsteckt. Scheiße, ist das schwer zu beschreiben.

    …aber du hast richtig gedacht..

    --

    Wenn ich meinen Hund beleidigen will nenne ich ihn Mensch. (AS) „Weißt du, was ich manchmal denke? Es müsste immer Musik da sein. Bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo es am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“
    #7078049  | PERMALINK

    itasca64

    Registriert seit: 07.07.2007

    Beiträge: 2,636

    Neue CDs bzw. Boxen mit sehenswerten Aufklebern landen bei mir per se erst mal ungeöffnet auf dem Scanner, Vorder wie Rückseite. Die letzte Porcupine Tree war zum Beispiel so ein Fall. Von größeren Objekten wie der Beatles Box mache ich Fotos (allerdings erst seit kurzem).
    Die Aufkleber selber werden nicht „abgeknibbelt“, das ist mir zu mühsam und meistens werden sie dadurch beschädigt. Also entferne ich das Cellphan einfach sorgfältig, um die Aufkleber nicht zu beschädigen, dann schneide ich sie aus dem Cellophan aus, wobei ich etwas vom Cellophan als „Sicherheitsabstand“ stehen lasse. In dieser Form lege ich sie dann dem Booklet bei.
    Aufkleber, die direkt auf die Box geklebt wurden, lasse ich da, wo sie sind. Ausnahme: einfache Preisschilder und Versiegelungen auf Jewel Cases (US-CDs). Da ich meist online kaufe, habe ich mit Preisschildern mittlerweile nur noch selten Probleme.

    --

    .
    #7078051  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    EmbeOk, nachdem ich hier ein wenig runtergeputzt werde für meine Ansicht noch eine Replik von mir ….

    Ich glaub’s nicht. Sorry, muss doch nochmal dazwischen. Das kann ich nicht so stehen lassen.
    Wenn ich einen Kollegen vorführe oder runterputze, sieht das völlig anders aus, Embe. Dann bettelt der förmlich darum – so wie Du inzwischen. Für Deinen unhaltbaren Quark hier fand ich mich verdammt moderat. Was Du zuletzt zum Vermögensschadensbegriff aus Lehrbüchern (!) zitierst (objektiv-individueller Massstab), unterscheidet sich selbstverständlich nicht vom deutschen § 263 StGB und zeigt vor allem, dass Dir noch jede Ahnung fehlt, wie differenziert und detailgenau Sachverhalte in der Praxis darunter rechtlich zu würdigen sind. Sonst hättest Du bald jeden 2ten Werbestrategen im Knast. Der Aufdruck „Limited Edition“ ohne irgendeine Angabe, was denn nun limited ist und warum überhaupt, mag Dir ja gegen den Strich gehen, wird aber keinen Richter dazu bewegen, die 2. Auflage der MonoBox als „corpus delicti“ zu bestaunen, um Deine Exklusivfantasien zu schützen. Lächerlich.

    Tipp zum Schluss: Mach‘ die Leute nicht weiter kirre und äußere Deine Juristenmeinung bitte nicht in der falschen Runde, sonst hast Du außer den Lachern bald die Kollegen von der EMI an Deiner Seite.

    --

    #7078053  | PERMALINK

    embe

    Registriert seit: 04.10.2009

    Beiträge: 43

    gollumIch glaub’s nicht. Sorry, muss doch nochmal dazwischen. Das kann ich nicht so stehen lassen.
    Wenn ich einen Kollegen vorführe oder runterputze, sieht das völlig anders aus, Embe. Dann bettelt der förmlich darum – so wie Du inzwischen. Für Deinen unhaltbaren Quark hier fand ich mich verdammt moderat. Was Du zuletzt zum Vermögensschadensbegriff aus Lehrbüchern (!) zitierst (objektiv-individueller Massstab), unterscheidet sich selbstverständlich nicht vom deutschen § 263 StGB und zeigt vor allem, dass Dir noch jede Ahnung fehlt, wie differenziert und detailgenau Sachverhalte in der Praxis darunter rechtlich zu würdigen sind. Sonst hättest Du bald jeden 2ten Werbestrategen im Knast. Der Aufdruck „Limited Edition“ ohne irgendeine Angabe, was denn nun limited ist und warum überhaupt, mag Dir ja gegen den Strich gehen, wird aber keinen Richter dazu bewegen, die 2. Auflage der MonoBox als „corpus delicti“ zu bestaunen, um Deine Exklusivfantasien zu schützen. Lächerlich.

    Tipp zum Schluss: Mach‘ die Leute nicht weiter kirre und äußere Deine Juristenmeinung bitte nicht in der falschen Runde, sonst hast Du außer den Lachern bald die Kollegen von der EMI an Deiner Seite.

    Danke für den Kommentar. Es nimmt mir ein wenig die innere Verpflichtung, mich erklären zu müssen, denn dies tue ich nur wenn ich denke, es mache Sinn. Aber ich sehe schon, Du scheinst sehr von Dir überzeugt zu sein, wenn Du glaubst, mich qualifizieren zu können. Ich lass Dich mal in dem Glauben, wenn es Deinem Ego hilft, ich will ja nicht so sein. Eine anständige, argumentative Antwort von Dir wäre aber sicherlich wesentlich interessanter gewesen als ein selbstgerechter „Rundumschlag“. Die Argumente „lächerlich“, „Quark“, praxisfern oder Deine Selbsteinschätzung, andere zum „betteln“ zu bringen, überzeugen mich leider nicht wirklich. Ganz im Gegenteil. Ich bleibe also bei meiner in Deinen Augen völlig verqueren Meinung. Wenn man ein Produkt als „limitier“ bezeichnet, kann man nicht einfach nach gutdünken Nachpressungen machen, sobald die Boxen ausverkauft sind. Täte man dies, bestünde kein Unterschied zu den Stereoboxen. Eine Boxe als limitiert zu bezeichnen, die andere nicht, sagt eben etwas aus – in Deinen Augen scheinbar nicht.

    --

    #7078055  | PERMALINK

    pink-nice

    Registriert seit: 29.10.2004

    Beiträge: 27,368

    Aber wenn doch die Limitierung nicht näher beschrieben ist….oh…:doh:

    --

    Wenn ich meinen Hund beleidigen will nenne ich ihn Mensch. (AS) „Weißt du, was ich manchmal denke? Es müsste immer Musik da sein. Bei allem was du machst. Und wenn's so richtig Scheiße ist, dann ist wenigstens noch die Musik da. Und an der Stelle, wo es am allerschönsten ist, da müsste die Platte springen und du hörst immer nur diesen einen Moment.“
    #7078057  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    pink-niceAber wenn doch die Limitierung nicht näher beschrieben ist….

    die musikalische Limitierung ist doch offensichtlich!

    --

    #7078059  | PERMALINK

    j-w
    Moderator
    maximum rhythm & blues

    Registriert seit: 09.07.2002

    Beiträge: 40,481

    John Billdie musikalische Limitierung ist doch offensichtlich!

    Das einzige was hier limitiert ist, ist das was Du zu den Beatles zu sagen hast.

    --

    Staring at a grey sky, try to paint it blue - Teenage Blue
    #7078061  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    EmbeDanke für den Kommentar. …

    Nu’ komm, Embe, sei nicht so überempfindlich. Du überziehst weit und die Türchen, die ich Dir für einen sauberen Rückzug anbot, nicht mal erkannt.
    Zur Erklärung: Klingt vielleicht jetzt arrogant, ist aber die Wahrheit und kollegial und gut gemeint: Viele meiner Referendare musste ich erstmal auf Null stellen. Heute – in der Praxis – sind sie mir dankbar dafür. Wir sind nicht da, um persönliche Eitelkeiten und unprofessionelle Ungerechtigkeitsempfindungen auszufechten, sondern um die Leute im jur. Dschungel praxisnah erfolgreich zu beraten. Jur. Seminare halte ich hier übrigens nicht. Wenn Du nochmal tiefer einsteigst und den Sachverhalt genau würdigst, werden Dir sowieso selbst Zweifel kommen.
    Also lass‘ die EMI-Bosse die 2. Auflage starten, auf die zig Tausende sehnsüchtig warten, und steck‘ sie nicht in den Schweizer Knast ;-)
    Daher nochmal: SCHLUSS jetzt. Langweilen wir den Rest nicht weiter damit und …Willkommen im Forum. Okay? Und back to the Beatles

    --

    #7078063  | PERMALINK

    embe

    Registriert seit: 04.10.2009

    Beiträge: 43

    pink-niceAber wenn doch die Limitierung nicht näher beschrieben ist….oh…:doh:

    …kann man machen was man will?

    (Fragt sich nur, warum man es denn schreibt, wenns doch offensichtlich keine Bedeutung hat?)

    --

    #7078065  | PERMALINK

    e-l

    Registriert seit: 25.05.2004

    Beiträge: 10,249

    gollumWo wird hier ständig nachproduziert?
    Die Aussage einer Limitierung … welcher Art und Anzahl auch immer … steht nach wie vor. Die Produktion einer Box ist bei rückläufigen Tonträgerverkäufen durch die Schwarzbrennerei erstmal ein Risiko. Im Zeitalter millionenfacher Surroundanlagen ist der Schrei nach „Mono“ in den Jahren vorher auch nicht wirklich laut geworden, oder? Natürlich weiß EMI genau, wieviel Stück sie in der ersten Auflage in Pressauftrag gegeben hat. Dass die sich dabei verkalkuliert hatten, halte ich hier aber für entschuldbar.

    Embe
    Sehe ich ganz anders. EMI (und die Verkäufer wie Amazon etc.) werben damit, dass die Mono-Box limitiert sei. Nun einfach nachzupressen, ist nicht „entschuldbar“, sondern für mich ritzt es den Betrugstatbestand – abgesehen davon, dass es wettbewerbsrechtliche Fragen aufwirft. Es ist dabei völlig egal, wie hoch die Limitierung angesetzt wurde. Massgebend ist nur, DASS eine Limitierung vorgegaukelt wird, die anscheinend nicht besteht. Nochmals: dem Käufer wird eine Exklusivität vorgegaukelt, die scheinbar nicht besteht, da sich EMI – je nach gutdünken – herausnimmt, bei grösserer Nachfrage einfach neue Boxen anzufertigen. Genau dies ist das Gegenteil einer Limitierung. Limitierung heisst: a) Festlegen der Produktionszahl b) keine Nachpressungen. Wenn EMI von einer Limitierung spricht, nach Unterschätzung der Nachfrage aber einfach nachpresst, so ist dies genau das Gegenteil einer Limitierung. Eine so verstandene Limitierung ist ein Witz. Dann ist auch die Stereobox limitiert, denn irgendwann in hundert Jahren wird auch hier die Produktion gestoppt. Wie ich es schon einmal gesagt habe, grenzt für mich als Jurist dies an Betrug – (vielleicht liegt keine Arglist vor). Völlig unerheblich ist dabei, wie hoch die Limitierung ist (jedenfalls nach CH-Recht). Ebenso liegt ein Vermögensschaden vor (Kaufpreis) – unerheblich ist weiter (jedenfalls nach CH-Recht) ob man die Box allenfalls teurer wiederverkaufen kann, denn die Box ist keine Aktie oder Gold, welches einen täglichen Marktwert generiert. PS: ich habe gehört – weiss es aber nicht – dass die Monoboxen zu beginn tatsächlich nummeriert waren, nicht an der Verpackung, aber auf dem Poster im Album „The Beatles“ (weisses Album).

    Ich halte den Limitierungstrick für strafrechtlich relevant.

    Ich würde EMI dafür eine 500 Millionen Strafe aufbrummen.

    Sehr übel das Ganze. Gleichzusetzen mit Kartellabsprachen. Limitierungstricks sind mindestens so üben. Hier trickst EMI mit EMI. Die Rekordstrafe von 500 Millionen muss abschreckend wirken.

    --

    Man braucht nur ein klein bisschen Glück, dann beginnt alles wieder von vorn.
    #7078067  | PERMALINK

    horacewimp

    Registriert seit: 29.06.2007

    Beiträge: 183

    John Billdie musikalische Limitierung ist doch offensichtlich!

    *lol* ich fand den garnicht so schlecht, jetzt mal bezogen auf die räumliche Abbildungsbreite und Durchsichtigkeit – verglichen mit der Stereobox.
    Mono ist in der Tat eine drastische Limitierung für den Sound – nicht ohne Grund hat sich Stereo ja dann doch irgendwie durchgesetzt, wir haben halt 2 Ohren.
    Eine komplette Rockband als Punktschallquelle entspricht nun mal nicht so ganz der realen Wahrnehmung…

    --

    #7078069  | PERMALINK

    coleporter

    Registriert seit: 23.02.2007

    Beiträge: 4,085

    horacewimpEine komplette Rockband als Punktschallquelle entspricht nun mal nicht so ganz der realen Wahrnehmung…

    Na gut, „Band links, Gesang rechts“ aber auch nicht; aus diesem Grund hätte ich mir auch eher Remixe als Remasters gewünscht…

    --

    Es ist viel leichter in dem Werke eines großen Geistes die Fehler und Irrthümer nachzuweisen, als von dem Werthe desselben eine deutliche und vollständige Entwickelung zu geben. (Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung, Zürich 1988, S.531)
    #7078071  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    Etienne Leonard

    Ich halte den Limitierungstrick für strafrechtlich relevant.

    Ich würde EMI dafür eine 500 Millionen Strafe aufbrummen.

    Du Witzbold solltest erstmal lernen wie man ordentlich die Zitierfunktion benutzt. Lösch‘ sofort Embes Posting aus meinem Beitrag. Klar!?

    P.S.: Kann das ein Mod oder der Hausmeister korrigieren? Ich bin da empfindlich. Embe sicher auch.

    --

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