Re: The Beatles – Remaster 09.09.09

#7078065  | PERMALINK

e-l

Registriert seit: 25.05.2004

Beiträge: 10,249

gollumWo wird hier ständig nachproduziert?
Die Aussage einer Limitierung … welcher Art und Anzahl auch immer … steht nach wie vor. Die Produktion einer Box ist bei rückläufigen Tonträgerverkäufen durch die Schwarzbrennerei erstmal ein Risiko. Im Zeitalter millionenfacher Surroundanlagen ist der Schrei nach „Mono“ in den Jahren vorher auch nicht wirklich laut geworden, oder? Natürlich weiß EMI genau, wieviel Stück sie in der ersten Auflage in Pressauftrag gegeben hat. Dass die sich dabei verkalkuliert hatten, halte ich hier aber für entschuldbar.

Embe
Sehe ich ganz anders. EMI (und die Verkäufer wie Amazon etc.) werben damit, dass die Mono-Box limitiert sei. Nun einfach nachzupressen, ist nicht „entschuldbar“, sondern für mich ritzt es den Betrugstatbestand – abgesehen davon, dass es wettbewerbsrechtliche Fragen aufwirft. Es ist dabei völlig egal, wie hoch die Limitierung angesetzt wurde. Massgebend ist nur, DASS eine Limitierung vorgegaukelt wird, die anscheinend nicht besteht. Nochmals: dem Käufer wird eine Exklusivität vorgegaukelt, die scheinbar nicht besteht, da sich EMI – je nach gutdünken – herausnimmt, bei grösserer Nachfrage einfach neue Boxen anzufertigen. Genau dies ist das Gegenteil einer Limitierung. Limitierung heisst: a) Festlegen der Produktionszahl b) keine Nachpressungen. Wenn EMI von einer Limitierung spricht, nach Unterschätzung der Nachfrage aber einfach nachpresst, so ist dies genau das Gegenteil einer Limitierung. Eine so verstandene Limitierung ist ein Witz. Dann ist auch die Stereobox limitiert, denn irgendwann in hundert Jahren wird auch hier die Produktion gestoppt. Wie ich es schon einmal gesagt habe, grenzt für mich als Jurist dies an Betrug – (vielleicht liegt keine Arglist vor). Völlig unerheblich ist dabei, wie hoch die Limitierung ist (jedenfalls nach CH-Recht). Ebenso liegt ein Vermögensschaden vor (Kaufpreis) – unerheblich ist weiter (jedenfalls nach CH-Recht) ob man die Box allenfalls teurer wiederverkaufen kann, denn die Box ist keine Aktie oder Gold, welches einen täglichen Marktwert generiert. PS: ich habe gehört – weiss es aber nicht – dass die Monoboxen zu beginn tatsächlich nummeriert waren, nicht an der Verpackung, aber auf dem Poster im Album „The Beatles“ (weisses Album).

Ich halte den Limitierungstrick für strafrechtlich relevant.

Ich würde EMI dafür eine 500 Millionen Strafe aufbrummen.

Sehr übel das Ganze. Gleichzusetzen mit Kartellabsprachen. Limitierungstricks sind mindestens so üben. Hier trickst EMI mit EMI. Die Rekordstrafe von 500 Millionen muss abschreckend wirken.

--

Man braucht nur ein klein bisschen Glück, dann beginnt alles wieder von vorn.