Re: The Beatles – Remaster 09.09.09

#7078051  | PERMALINK

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EmbeOk, nachdem ich hier ein wenig runtergeputzt werde für meine Ansicht noch eine Replik von mir ….

Ich glaub’s nicht. Sorry, muss doch nochmal dazwischen. Das kann ich nicht so stehen lassen.
Wenn ich einen Kollegen vorführe oder runterputze, sieht das völlig anders aus, Embe. Dann bettelt der förmlich darum – so wie Du inzwischen. Für Deinen unhaltbaren Quark hier fand ich mich verdammt moderat. Was Du zuletzt zum Vermögensschadensbegriff aus Lehrbüchern (!) zitierst (objektiv-individueller Massstab), unterscheidet sich selbstverständlich nicht vom deutschen § 263 StGB und zeigt vor allem, dass Dir noch jede Ahnung fehlt, wie differenziert und detailgenau Sachverhalte in der Praxis darunter rechtlich zu würdigen sind. Sonst hättest Du bald jeden 2ten Werbestrategen im Knast. Der Aufdruck „Limited Edition“ ohne irgendeine Angabe, was denn nun limited ist und warum überhaupt, mag Dir ja gegen den Strich gehen, wird aber keinen Richter dazu bewegen, die 2. Auflage der MonoBox als „corpus delicti“ zu bestaunen, um Deine Exklusivfantasien zu schützen. Lächerlich.

Tipp zum Schluss: Mach‘ die Leute nicht weiter kirre und äußere Deine Juristenmeinung bitte nicht in der falschen Runde, sonst hast Du außer den Lachern bald die Kollegen von der EMI an Deiner Seite.

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