Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?

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  • #6600575  | PERMALINK

    cleetus

    Registriert seit: 29.06.2006

    Beiträge: 17,575

    ClauDa kommt es immer auf den Einzelfall an. Ein Soundtrack, der eine Kompilation von vielen lange vorher erhältlichen Tracks ist (z. B. Goal!), kann natürlich nicht als Album gewertet werden.

    Das dürfte eh klar sein.

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    #6600577  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    CleetusDas dürfte eh klar sein.

    Ich weiß, daß Dir das klar ist. Ich wollte es nur gesagt haben. Ich kenn‘ ja meine Pappenheimer… ;-)

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    #6600579  | PERMALINK

    sunspot

    Registriert seit: 18.10.2003

    Beiträge: 6,513

    fokaMir fällt gerade ein Kriterium ein, das hier noch nicht berücksichtigt wurde und das mir sehr hilfreich scheint. Warum richten wir uns nicht einfach nach dem Willen des Künstlers? Soll heißen, wenn der Künstler offensichtlich seinen Schaffensprozess abgeschlossen hat und „das Album im Kasten ist“, und nach seiner Intention das Produkt die angestrebte Zielgruppe errreichen kann, dann muss es doch wohl unstrittig in eben diesem Jahr veröffentlicht sein. Zack. Das bezöge Downloads und jede noch so limitierte Erstpressung ein, und wäre dem Willen des Künstlers am nächsten. So, jetzt kommt Ihr!:-)

    Ich wäre sofort und auf der Stelle für diese Lösung – leider funktioniert die nur bei Künstlern, die für ihre Werke auch die Copyrights besitzen und nicht auf das OK einer Plattenfirma angewiesen sind. Auch auf die Gefahr hin, wie eine Marketingbeauftragte zu klingen, möchte ich dazu noch einmal ein Beispiel aus dem Hause NIN anbringen. Da kenne ich mich nun mal aus, und dort geht in Sachen Digitale Vermarktung und Interessenkonflikt Künstler/Label auch seit ein paar Jahren schwer die Post ab.

    Die Mitte der 90er als VHS erschienene Tour-Doku „Closure“ wurde für eine DVD-Umsetzung digital aufbereitet, poliert, um 90 Minuten Bonusmaterial ergänzt und für eine VÖ Ende 2004 eingeplant. Soweit alles schick, das Material war produktionsfertig aufbereitet, auf der Website der Band gab es Teaser-Trailer zu bestaunen, die den Fans den Mund mehr als wässrig gemacht haben – und dann kam nichts. Die VÖ war Interscope/Universal finanziell zu riskant und wurde bis Ende 2006 zurückgestellt. Und dann kam nicht etwa eine einwandfrei lizensierte und industriell gefertigte VÖ auf den Markt (die sich für ihr Genre wie von selbst verkauft hätte, btw), sondern Trent Reznor ist schlicht der Geduldsfaden gerissen (den steigenden Frust um die Verweigerung des Labels konnte man in der Spiral live mitverfolgen). Um Weihnachten herum tauchte „Closure“ in der Piratenbucht auf, fix und fertig gemastert für zwei Doublelayer-DVDs, in höchster Qualität, dazu ein Hinweis in seinem Blog, dass man „ihr wisst schon wo“ etwas finden wird, was man sich von ihm aus ohne schlechtes Gewissen ziehen kann. Kann, nicht darf.

    Der Künstler war in diesem Fall zwar moralisch im Recht und hat seinen Dickkopf nicht ganz hasenrein durchgesetzt, aber nach weltlichem Recht (:lol:) ist das trotzdem keine reguläre Veröffentlichung. Ich plädiere deshalb nach wie vor dafür, dass eine VÖ dann stattgefunden hat, wenn der Copyrightinhaber ein Werk in einer Form zur Verfügung stellt oder in Verkehr bringt, die dem Konsumenten die Aneignung unter Berücksichtigung vorher definierter Regeln und Lizenzen ermöglicht. Sei es der Erwerb eines physischen Tonträgers oder der Download einer Datei, egal ob kostenpflichtig oder umsonst.

    Hab ich das nicht schön verschwurbelt ausgedrückt? :-)

    --

    #6600581  | PERMALINK

    cleetus

    Registriert seit: 29.06.2006

    Beiträge: 17,575

    @clau: Aber es kam doch noch nicht wirklich vor, das jemand Compis gelistet hat, oder etwa doch?:wow: (Wer war das? Bestimmt Rossi, der alte Sampler-Reißer, welch Unverfrorenheit. Empörend)
    Ich meine in erster Linie solche Soundtracks wie Scorechaser sich reinzieht und rezensiert und auch solche wie sie Kimya Dawson (?) für Juno gemacht hat, oder James Brown in den 70ern.

    --

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    #6600583  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    @Cleet: Nein, das kam nicht nicht vor. Es liegt mir aber daran, daß nicht irgendwelche Winkeladvokaten auf einmal auf so eine Idee kommen.

    --

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    #6600585  | PERMALINK

    themagneticfield

    Registriert seit: 25.04.2003

    Beiträge: 34,031

    dann nennen wir es doch einfach „Score“ im Gegensatz zu den Soundtrack-Compilations

    --

    "Man kann nicht verhindern, dass man verletzt wird, aber man kann mitbestimmen von wem. Was berührt, das bleibt!
    #6600587  | PERMALINK

    cleetus

    Registriert seit: 29.06.2006

    Beiträge: 17,575

    TheMagneticFielddann nennen wir es doch einfach „Score“ im Gegensatz zu den Soundtrack-Compilations

    Purple Rain, The Payback, Hell up in Harlem oder auch Juno sind aber keine Scores.

    --

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    #6600589  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    Leude, Leude, wir sind doch ganz nah dran. Und Mongolom, ich stimme Dir auch voll zu. Im Zweifelsfall ist eben der Wunsch des Künstlers ausschlaggebend, denn es geht um sein Werk. Wenn Reznor das eben so veröffentlicht, dann wird hier niemand daran Anstoß nehmen, VÖ 2004.
    Es wird immer Einzelfälle geben. Die kann man ja auch diskutieren. Für Scores oder Soundtracks könnte man eine Sonderregelung schaffen. Denn mit Erscheinen des Films ist in heutigen Zeiten die Musik zugänglich, auch wenn der OST erst im nächsten Jahr veröffentlicht wird.
    Im Thread für die Jahresrankings gibt es eben im ersten Post eine kurze Erläuterung, was wie einzuordnen ist. Jeder kann natürlich weiterhin anarchisch listen, wie er will, keiner wird erschossen, bespuckt oder gesperrt. Aber eine Mehrheit hält sich eben an den Kompromiss.
    Meiner Ansicht nach wird das hier gerne um des Diskutieren willens verkompliziert. In 99% aller Alben ist sich eine Mehrheit einig.

    --

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    #6600591  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    MikkoWenn es darum geht beispielsweise die besten Singles oder Alben eines Jahres zu ermitteln, können solche Tracks keine Berücksichtigung finden. Vielleicht gibt es ja bereits virtuelle Charts oder Download Charts. Ganz sicher gibt es solche. Mich interessieren sie allerdings nicht.

    CleetusNenn mir mal einen guten Grund wieso ich es lassen sollte Soundtracks zu listen.

    Ich habe mal ganz wahllos zwei Posts aufgegriffen, die einem Kompromiss im Wege stehen.
    Wenn Mikko Online-Veröffentlichungen nicht interessieren, dann ist das sein gutes Recht.
    Wenn Cleet gerne Compilations oder was auch immer listen möchte, ist das sein gutes Recht.

    Bei einem einheitlichen Vorgehen interessiert es aber, mit Verlaub, nicht mehr, wen was interessiert. Denn man hat einen Kompromiss festgelegt. Deshalb muss doch Mikko keine Downloads kaufen. Er kann sich aber auch nicht beschweren, wenn ein anderer ein Album listet, das nur über www.saugeile-megadownloads.com vertrieben wird.

    Ich halte die Kriterien Intention des Künstlers und meinetwegen noch Zugangsmöglichkeit für die wichtigsten. Und das erstgenannte ist bei halbwegs schlüssiger Herangehensweise doch nun wirklich (fast) immer ermittelbar.

    --

    Is this my life? Or am I just breathing underwater?
    #6600593  | PERMALINK

    sunspot

    Registriert seit: 18.10.2003

    Beiträge: 6,513

    fokaLeude, Leude, wir sind doch ganz nah dran. Und Mongolom, ich stimme Dir auch voll zu. Im Zweifelsfall ist eben der Wunsch des Künstlers ausschlaggebend, denn es geht um sein Werk. Wenn Reznor das eben so veröffentlicht, dann wird hier niemand daran Anstoß nehmen, VÖ 2004.

    Du verstehst mich miss – diese DVD würde ich nie und nimmer als VÖ listen, weil sie vom Copyrightinhaber (Interscope/Universal) bis heute nicht in den Verkehr gebracht wurde. Ich hab mir zwar ein ganzes Wolfsrudel über das „Weihnachtsgeschenk“ gefreut, aber regulär wird das Teil dadurch leider nicht.

    fokaEs wird immer Einzelfälle geben. Die kann man ja auch diskutieren. Für Scores oder Soundtracks könnte man eine Sonderregelung schaffen. Denn mit Erscheinen des Films ist in heutigen Zeiten die Musik zugänglich, auch wenn der OST erst im nächsten Jahr veröffentlicht wird.

    Solange ich mir den Score (oder generell Musik) nicht in irgendeiner legalen Form „aneignen“ kann, d.h. ihn in einer Form vorliegen habe, in der ich die Musik nach meinem Belieben goutieren kann, betrachte ich ihn nicht als vollwertige VÖ. Jedesmal eine Kinokarte zu kaufen, wenn man die Musk hören möchte, wäre mir zu aufwendig :lol:

    --

    #6600595  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    WolfenScheinbar absolut korrrrrrekt. ;-)
    Ich überlegte einen kurzen Moment, ob Mikkos Eingangspost in irgend einer Form auf die Listenmania reflektierte, ich las jedoch selbst nichts dergleichen heraus.
    Ansonsten halte ich diese gesamte Diskussion (Mikko möge mir verzeihen) für ziemlich abstrakt und bar jeglichen praktischen Wertes, jedenfalls bezogen auf die ursprüngliche Fragestellung.
    Es sei denn, man kommt im Laufe der Definitionversuche auf irgend eine Art von gemeinsamen Nenner, den man ggf. formal als „Marschrichtung“ allen möglichen Listenerstellern vorgeben möchte, kann, soll, muss. Womit auch Clau in seiner Frage an mich ggf. zufriedengestellt sein könnte.

    Ausgangspunkt meiner Überlegungen und der Diskussion waren in der Tat die persönlichen Bestenlisten für Alben in diesem Falle. Inzwischen hat sich die Diskussion teilweise davon gelöst. Ich finde sie dennoch spannend und nützlich. Schließlich ist es nie verkehrt, sich immer mal wieder eines gewissen Konsenses zu versichern. Wir reden hier ja eh schon oft genug aneinander vorbei. U.a. deshalb weil es unterschiedliche Vorstellungen von offiziellen VÖ gibt.
    Ich bin zwar nicht sicher, ob es hier einen Konsens gibt, aber die Unterschiede benannt zu haben und im Gedächtnis zu behalten, hilft zumindest mir auch schon weiter.

    --

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    #6600597  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    MongolomDu verstehst mich miss – diese DVD würde ich nie und nimmer als VÖ listen, weil sie vom Copyrightinhaber (Interscope/Universal) bis heute nicht in den Verkehr gebracht wurde. Ich hab mir zwar ein ganzes Wolfsrudel über das „Weihnachtsgeschenk“ gefreut, aber regulär wird das Teil dadurch leider nicht.

    Nein, ich verstehe Dich nicht miss. In diesem Spezialfall hätte ich es anders gesehen und großzügiger ausgelegt. Wäre aber auch durchaus mit einer engeren Definition im Sinne von „Der Rechteinhaber muss zustimmen“ einverstanden.

    --

    Is this my life? Or am I just breathing underwater?
    #6600599  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    Mongolom
    Solange ich mir den Score (oder generell Musik) nicht in irgendeiner legalen Form „aneignen“ kann, d.h. ihn in einer Form vorliegen habe, in der ich die Musik nach meinem Belieben goutieren kann, betrachte ich ihn nicht als vollwertige VÖ. Jedesmal eine Kinokarte zu kaufen, wenn man die Musk hören möchte, wäre mir zu aufwendig :lol:

    Kinokarte brauchst Du nicht, es gibt ja DVDs, von denen man den Sound ohne Qualitätseinbußen ziehen kann. Aber das ist wie gesagt ein noch zu klärender Sonderfall.

    --

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    #6600601  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    MikkoIch finde sie dennoch spannend und nützlich. Schließlich ist es nie verkehrt, sich immer mal wieder eines gewissen Konsenses zu versichern. Wir reden hier ja eh schon oft genug aneinander vorbei. U.a. deshalb weil es unterschiedliche Vorstellungen von offiziellen VÖ gibt.
    Ich bin zwar nicht sicher, ob es hier einen Konsens gibt, aber die Unterschiede benannt zu haben und im Gedächtnis zu behalten, hilft zumindest mir auch schon weiter.

    Sehr schön ausgedrückt!

    --

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    #6600603  | PERMALINK

    mikko
    Moderator
    Moderator / Juontaja

    Registriert seit: 15.02.2004

    Beiträge: 34,399

    fokaBei einem einheitlichen Vorgehen interessiert es aber, mit Verlaub, nicht mehr, wen was interessiert. Denn man hat einen Kompromiss festgelegt. Deshalb muss doch Mikko keine Downloads kaufen. Er kann sich aber auch nicht beschweren, wenn ein anderer ein Album listet, das nur über www.saugeile-megadownloads.com vertrieben wird.

    Wenn jemand unbedingt ein „download only“ Album listen möchte, werde ich es nicht verhindern (können). Sie/er sollte das dann aber bitteschön deutlich kennzeichnen, damit ich es ignorieren kann.

    --

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