Re: Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?

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sunspot

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fokaLeude, Leude, wir sind doch ganz nah dran. Und Mongolom, ich stimme Dir auch voll zu. Im Zweifelsfall ist eben der Wunsch des Künstlers ausschlaggebend, denn es geht um sein Werk. Wenn Reznor das eben so veröffentlicht, dann wird hier niemand daran Anstoß nehmen, VÖ 2004.

Du verstehst mich miss – diese DVD würde ich nie und nimmer als VÖ listen, weil sie vom Copyrightinhaber (Interscope/Universal) bis heute nicht in den Verkehr gebracht wurde. Ich hab mir zwar ein ganzes Wolfsrudel über das „Weihnachtsgeschenk“ gefreut, aber regulär wird das Teil dadurch leider nicht.

fokaEs wird immer Einzelfälle geben. Die kann man ja auch diskutieren. Für Scores oder Soundtracks könnte man eine Sonderregelung schaffen. Denn mit Erscheinen des Films ist in heutigen Zeiten die Musik zugänglich, auch wenn der OST erst im nächsten Jahr veröffentlicht wird.

Solange ich mir den Score (oder generell Musik) nicht in irgendeiner legalen Form „aneignen“ kann, d.h. ihn in einer Form vorliegen habe, in der ich die Musik nach meinem Belieben goutieren kann, betrachte ich ihn nicht als vollwertige VÖ. Jedesmal eine Kinokarte zu kaufen, wenn man die Musk hören möchte, wäre mir zu aufwendig :lol:

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