Startseite › Foren › Kulturgut › Das musikalische Philosophicum › Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?
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AutorBeiträge
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ClauIch denke, über Downloads brauchen wir uns dann nicht weiter zu unterhalten.
Stimmt, die fallen klar unter „Veröffentlichung“.
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atheism is a non-prophet organisationHighlights von Rolling-Stone.deWerbungotisKann man sich ganze Threads ausdrucken oder Teiel davon, ohne sie vorweg irgendwo hin zu kopieren?
Ich habe gestern Abend im „Strittige VÖ“-Thread gelesen und verstehe jetzt endlich, wieso die Diskussion hier zustande kam und woher die Animositäten.So einfach ausdrucken geht, glaube ich, nicht. Ich mache mir aber gerne die Mühe und füge die einzelnen Seiten liebevoll nachträglich zusammen, bringe Tippfehler in Ordnung, passe Formatierungen an usw., drucke dann in Farbe aus und lasse das Ganze dann im Copyshop binden. Du weißt schon, wegen der Wertigkeit und so..
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?Das mit dem Archiv wusste ich noch nicht. Und, Thomlahn, bitte immer mindestens drei Exemplare, dann ist es eine erschienene Veröffentlichung, praktisch eine Erscheinung.
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FAVOURITESotisUnd, Thomlahn, bitte immer mindestens drei Exemplare, dann ist es eine erschienene Veröffentlichung, praktisch eine Erscheinung.
Ja, Erscheinungen hab ich hier öfter.
Okay, ab jetzt drei Exemplare, eines davon für das Bundesarchiv.
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?gollum Reine Internet-Veröffentlichungen werden bislang erfasst vom Verwertungsrecht nach § 19a UrhG.
§ 19a
Recht der öffentlichen ZugänglichmachungDas Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Das was du da zitierst bezieht sich auf das Recht, geschützte Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu veröffentlichen bzw. zu verfielfältigen und zwar im Sinne von Lehre und Forschung. Solche Veröffentlichungen werden als nicht-kommerziell betrachtet, sie dürfen nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden und es darf auch kein Geld dafür genommen werden. Mit unserem Thema hier hat das gar nichts zu tun, sondern mit den Problemen, die durch File-Sharing entstehen. Mehr hier.
Downloads werden in der Regel vom Rechteinhaber genauso lizenziert und auf dem Markt gebracht wie physische Tonträger.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)Das scheint mir klar, dass ein Copyright auf Downloads liegen kann und muss.
Aber noch mal meine Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit eine x-beliebige Datensammlung (das ist jetzt überhaupt nicht despektierlich gemeint) auch nach Jahren noch, wenn es nirgendwo mehr ode rnur über dubiose Quellen im Angebot ist, als in genau dieser Form veröffentlichtes Musikstück und von genau diesem Künstler stammendes zu verifizieren?
Ich kenne mich nicht aus, aber es müsste doch ein Leichtes sein, Downloads musikalisch zu verändern, oder sehe ich das falsch?--
FAVOURITESMeine Erfahrung ist – und ich schrieb das bereits weiter oben -, dass sehr viele halboffizielle oder inoffizielle Download-Angebote unzureichende, fehlerhafte oder mit dem Original nicht identische Tracks anbieten. Das ist nur selten so offensichtlich, dass man es auch sofort bemerkt. In vielen Fällen werden Daten nicht mal bewusst oder absichtlich verändert oder falsch deklariert. Aber da im Prinzip jeder, der über die technischen Möglichkeiten verfügt, bei P2P Plattformen irgendwas anbieten kann, gibt es eben auch keine Sicherheit, dass die angebotenen Files das sind was sie scheinen.
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Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!@otis: Es sind bei den kostenpflichtigen Downloads sicher noch einige Fragen ungeklärt, z.B. was die zukünftige Nachweisbarkeit angeht, einfach deshalb, weil das ganze ja noch ein relativ neues Phänomen ist. Die Anbieter haben aber sicher Aufzeichnungen darüber, weil sie ja mit den Lizenzgebern abrechnen müssen.
Wenn die erworbenen Dateien geschützt sind, kannst Du höchstens die „Tags“ ändern, also die Informationen, Coverbild usw.
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otis
Aber noch mal meine Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit eine x-beliebige Datensammlung (das ist jetzt überhaupt nicht despektierlich gemeint) auch nach Jahren noch, wenn es nirgendwo mehr ode rnur über dubiose Quellen im Angebot ist, als in genau dieser Form veröffentlichtes Musikstück und von genau diesem Künstler stammendes zu verifizieren?Im Studium hat man uns erzählt dass das Fraunhofer Inst. zur Zeit an einem digitalen Wasserzeichen bzw einem Barcode bestehend aus Tönen (jenseits der 18KHz) experimentiert die zur Identifizierung von Mp3s beitragen sollen. Da hat dann jeder Mediaplayer einen Scanner, wie die nette Dame an der Kasse, und der Scanner erkennt sofort, ob du das Preisschild umgeklebt hast oder nicht.
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Don't be fooled by the rocks that I got - I'm still, I'm still Jenny from the blockMikkoMeine Erfahrung ist – und ich schrieb das bereits weiter oben -, dass sehr viele halboffizielle oder inoffizielle Download-Angebote unzureichende, fehlerhafte oder mit dem Original nicht identische Tracks anbieten. Das ist nur selten so offensichtlich, dass man es auch sofort bemerkt. In vielen Fällen werden Daten nicht mal bewusst oder absichtlich verändert oder falsch deklariert. Aber da im Prinzip jeder, der über die technischen Möglichkeiten verfügt, bei P2P Plattformen irgendwas anbieten kann, gibt es eben auch keine Sicherheit, dass die angebotenen Files das sind was sie scheinen.
P2P-Plattformen sind illegal, hier geht es doch um Musikstücke, die legal vom Rechteinhaber herausgebracht und verkauft werden. Natürlich werden in den Tauschbörsen fehlerhafte Files angeboten und weitergegeben – insbesondere sind sie falsch getaggt. Und so kann es dann schon mal vorkommen, dass jemand denkt, er höre gerade „Stairway To Heaven“, dabei ist es „Sweet Home Alabama“.
Mir ist das allerdings auch schon bei iTunes mit Travis-Tracks passiert, aber ich habe es natürlich gemerkt – andere hören das nicht, natürlich ein Problem und eine Gefahr bei Downloads.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)Was Cleetus und Herr Rossi beschreiben, ist im Prinzip richtig. Technisch ist es kein Problem, Tracks mit so einem Wasserzeichen zu versehen. Allerdings lässt sich für jede technische Schranke auch sehr schnell wieder eine Umgehung oder Überbrückung finden. Ob man mit entsprechenden Hilsmitteln einen Track nicht doch verändern kann unter Beibehaltung des Wasserzeichens, weiß ich nicht. Ich halte es aber durchaus für denkbar.
@Mista
Natürlich sollten offiziell bei iTunes etc. angebotene Files fehlerfrei und eindeutig getaggt sein. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Files wirklich völlig unverändert bleiben, wenn man sie weiterkopiert oder in andere Formate wandelt. Ob ich genau die Datei auf meinem Speichermedium habe, die offiziell verkauft wurde, weiß ich nur, wenn ich sie selbst direkt bei iTunes o.ä. gekauft habe. Das ist ein eklatanter Unterschied zu physischen Tonträgern.--
Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!Natürlich ist das möglich. Geldfälschen ist auch möglich, nimmt aber mit erstarkenden Sicherheitssytemen sicherlich ab. Ich verstehe die Problematik durchaus und habe dafür auch keine Lösung parat. (Was ich nicht verstehe ist die Intention hinter solchen Sachen. Mp3s fälschen – gehts noch langweiliger?)
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Don't be fooled by the rocks that I got - I'm still, I'm still Jenny from the blockWas ihr wieder für Anglizismen drauf habt: „getaggt“. Was soll das exakt sein?
Mikko hat die Wasserzeichen schon in Frage gestellt, ich stelle die Dateiformate in Frage. Es ist doch kaum damit zu rechnen, dass in ein-zweihundert Jahren noch heutige Dateiformate gelesen werden können.
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FAVOURITESCleetusMp3s fälschen – gehts noch langweiliger?)
Cleetus, das ist für einige hochinteressant. Schau dir die vielen „remastered“-Versionen an. Manche sind grauenhafte Fälschungen.
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FAVOURITESotisWas ihr wieder für Anglizismen drauf habt: „getaggt“. Was soll das exakt sein?
Mikko hat die Wasserzeichen schon in Frage gestellt, ich stelle die Dateiformate in Frage. Es ist doch kaum damit zu rechnen, dass in ein-zweihundert Jahren noch heutige Dateiformate gelesen werden können.
zu 1. – das kommt aus der Graffiti Szene, otis. Ein „tag“ ist eine Signatur. Bei Musiktracks meint es die korrekte eindeutige Bezeichnung.
zu 2. – so wir wir die Hieroglyphen der alten Ägypter entschlüsselt haben, wird es auch in ferner Zukunft Forscher geben, die altertümliche Dateiformate entschlüsseln können. Aber das Grundproblem bleibt m.E. – mit dem Formatwandel wandelt sich tendenziell auch die Datei selbst.
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