Startseite › Foren › Die Tonträger: Aktuell und Antiquariat › Bezugsquellen › Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft
-
AutorBeiträge
-
mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.
Gut, ich hatte um informierte Antworten gebeten, aber um das klarzustellen:
Nicht mehrere hundert, sondern ca. 100-150. Und nicht „in der Regel 20%“ Gewinn sondern +/-20%, also etliche auch mit etwas Verlust.--
God told me to do it.Highlights von Rolling-Stone.deOh, du Hässliche! Die 25 schrecklichsten Weihnachtsalben-Cover
Legendäre Konzerte: The Concert For Bangladesh 1971
„Kevin allein zu Haus“: Ein Familienfilm ohne Familie
The Beatles: Wie die Aufnahmen zu „Let It Be“ zum Fiasko wurden
Taylor Swift: Alle 274 Songs im Ranking
Stephen King: Die besten Bücher – Plätze 10-01
Werbunghat-and-beard
mozzaWenn man mehrere hundert Platten pro Jahr verkauft und diese in der Regel mit einer Gewinnspanne von 20%, dann erkennt man doch auch als Nicht-Steuer-Fachmann, dass diese Tätigkeit über eine reine Gelegenheitshobbyverkäufertätigkeit hinausgeht.
Gut, ich hatte um informierte Antworten gebeten, aber um das klarzustellen: Nicht mehrere hundert, sondern ca. 100-150. Und nicht „in der Regel 20%“ Gewinn sondern +/-20%, also etliche auch mit etwas Verlust.
Nimm dir einen Steuerberater, dann bekommst du informierte Antworten.
--
Im Durchschnitt ist man kummervoll und weiß nicht, was man machen sollKlar. Und schreibt mozza, wird nur gelabert. Danke für nichts.
--
God told me to do it.hat-and-beardKlar. Und schreibt mozza, wird nur gelabert. Danke für nichts.
Mit solchen Fragen sollte man sich grundsätzlich nur an Experten wenden. Ebenso medizinische, juristische etc.
--
Im Durchschnitt ist man kummervoll und weiß nicht, was man machen sollAlso, Leute, man muss verschiedene Aspekte mal sehen (@hat-and-beard, jepp, bin ich).
Achtung, alles natürlich komprimiert, so als grundsätzliche Info…
Beispiel @hat-and-beard, hier hast Du eine sehr hohe Anzahl an Verkäufen getätigt, damit ist Deine Aktion definitiv als Nachhaltig einzustufen. Auch die Umsatzhöhe ist nicht mehr geringfügig.
Um safe zu sein hätte ich da ein Gewerbe angemeldet, um Ärger vorzubeugen. Alleine wegen der Häufigkeit der Transaktionen.
Es wäre vom Formellen her wahrscheinlich kein Problem einen Gewinn in der Steuererklärung anzugeben. Du wirst dann wohl den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen müssen und eine gewerbliche Steuernummer erhalten. Ich gehe mal davon aus dass Du die Verkäufe nicht einmalig machst, sondern eben auch in den kommenden Jahren. Normalerweise ist’s dann gut.Hier kam ja das Geltendmachen von Kosten auf. Das ist natürlich möglich, aber, diese Kosten müssen in der Regel nachgewiesen werden. Ohne Belege könnte das schwierig werden, man kann die CDs/Alben ja auch geschenkt bekommen haben. Porto etc. dürfte da noch das geringste Problem sein. Und was das „ich war auf einer Messe etc.“ betrifft, auch da braucht es Nachweise. Und wenn sich dann rausstellt dass die Messe am Samstag war, die Fahrt aber von Donnerstag bis Montag erfolgte, tja, dann hat das privaten Charakter, und das geht dann nicht.
Das Thema Liebhaberei ist mehr oder minder schwierig, hier kommen halt die Punkte Nachhaltigkeit, Gewinn, Produkt zum Tragen. Das ist eine echte Einzelfallprüfung, das ist pauschal so nicht zu sagen. In Deinem Fall wäre das schon zu Verneinen (meine Wertung aus Deinen Angaben).
Die große Frage bleibt, inwieweit die Finanzämter eine Aufgriffsgrenze definieren. Wie sind am Anschlag, aber ein, och, die kommen schon nicht wird es auch da nicht geben.
--
l'enfer c'est les autres...Ja, auch ein guter Punkt. Wer kein Gewerbe hat, kauft ja den Großteil seiner Schallplatten beim Einzelhändler. Wer sich aber mit Gewerbeanmeldung selbst zum Einzelhändler macht, würde ja dann günstiger einkaufen. JPC hat z.b auch eine Preisstaffel für Händler.
Naja, und wer seine Platten im Einzelhandel kauft, der hat ja normalerweise keine Gewinnerzielungsabsicht, zumal der Weiterverkauf ja auch Kosten verursacht. Auch wenn er das nachhaltig betreibt, kann da eigentlich nicht so viel hängen bleiben.
Aber wir haben da eben keine Richtlinien, an die man sich verlässlich halten könnte. Und wenn man ein Gewerbe anmeldet, das gar keins ist, kann man ja auch was aufs Dach bekommen. Vom Finanzamt und vom Ordnungsamt.
--
close-to-the-edgeUnd wenn man ein Gewerbe anmeldet, das gar keins ist, kann man ja auch was aufs Dach bekommen. Vom Finanzamt und vom Ordnungsamt.
Nein.
Viele Leute melden Gewerbe an die dann z.B. gar nicht ausgeübt werden. Das ist steuertechnisch unproblematisch (Einkünfte = 0€), aber man darf dann immer das Formelle erledigen, sprich: bei der Steuererklärung 0€ EÜRs einreichen. Ist dann Aufwand für Nichts.Edit:
zuletzt geändert von cycleandale
Und wenn Du ein Gewerbe anmeldest, Verluste erklärst, das Finanzamt das anerkennt (ohne die Vorläufigkeit wegen Liebhaberei natürlich), ist das steuertechnisch dann ok. Allerdings wird es im Normalfall IMMER vorläufig gestellt….--
l'enfer c'est les autres...close-to-the-edgeJa, auch ein guter Punkt. Wer kein Gewerbe hat, kauft ja den Großteil seiner Schallplatten beim Einzelhändler.
Ich kaufe einen Großteil meiner Schallplatten von privat: in Foren, auf Flohmärkten, Plattenbörsen, e-Bay-Kleinanzeigen oder von Kumpel zu Kumpel.
--
How does it feel to be one of the beautiful people?cycleandale
close-to-the-edgeUnd wenn man ein Gewerbe anmeldet, das gar keins ist, kann man ja auch was aufs Dach bekommen. Vom Finanzamt und vom Ordnungsamt.
Nein.
Viele Leute melden Gewerbe an die dann z.B. gar nicht ausgeübt werden. Das ist steuertechnisch unproblematisch (Einkünfte = 0€), aber man darf dann immer das Formelle erledigen, sprich: bei der Steuererklärung 0€ EÜRs einreichen. Ist dann Aufwand für Nichts.
Edit:
Und wenn Du ein Gewerbe anmeldest, Verluste erklärst, das Finanzamt das anerkennt (ohne die Vorläufigkeit wegen Liebhaberei natürlich), ist das steuertechnisch dann ok. Allerdings wird es im Normalfall IMMER vorläufig gestellt….Finanzämter achten aber immer auch bei Betriebsprüfungen darauf, ob ein Großhändler Kunden hat, die nur ihren Eigenbedarf decken. Denn die streichen ja unberechtigt die Differenz zwischen dem Preis im Großhandel und im Einzelhandel ein. Ich glaube das nennt sich geldwerter Vorteil und ist dann eben auch steuerpflichtig.
--
Vielen Dank, @cycleandale. Da muss ich mal drüber nachdenken. Dürfte ich Dir evtl. noch ein paar Detailfragen per PN stellen?
--
God told me to do it.close-to-the-edge
cycleandale
close-to-the-edgeUnd wenn man ein Gewerbe anmeldet, das gar keins ist, kann man ja auch was aufs Dach bekommen. Vom Finanzamt und vom Ordnungsamt.
Nein. Viele Leute melden Gewerbe an die dann z.B. gar nicht ausgeübt werden. Das ist steuertechnisch unproblematisch (Einkünfte = 0€), aber man darf dann immer das Formelle erledigen, sprich: bei der Steuererklärung 0€ EÜRs einreichen. Ist dann Aufwand für Nichts. Edit: Und wenn Du ein Gewerbe anmeldest, Verluste erklärst, das Finanzamt das anerkennt (ohne die Vorläufigkeit wegen Liebhaberei natürlich), ist das steuertechnisch dann ok. Allerdings wird es im Normalfall IMMER vorläufig gestellt….
Finanzämter achten aber immer auch bei Betriebsprüfungen darauf, ob ein Großhändler Kunden hat, die nur ihren Eigenbedarf decken. Denn die streichen ja unberechtigt die Differenz zwischen dem Preis im Großhandel und im Einzelhandel ein. Ich glaube das nennt sich geldwerter Vorteil und ist dann eben auch steuerpflichtig.
Also, da müssten wir jetzt tief einsteigen was das angeht, und das würde hier zu weit führen. Vom Grundprinzip richtig, da hängt aber Einiges mehr dran. Auch hier ist es eine Einzelfallprüfung. Ist nicht so einfach.
--
l'enfer c'est les autres...hat-and-beardVielen Dank, @cycleandale. Da muss ich mal drüber nachdenken. Dürfte ich Dir evtl. noch ein paar Detailfragen per PN stellen?
Gerne. Darfst Du. Aber Achtung, ich kann mich natürlich nur allgemein äußern.
--
l'enfer c'est les autres...hat-and-beard
cycleandale@ hat-and-beard
Puh. Gewerbe anmelden wenn das so bleibt. To be on the safe side.„Puh.“ Sagt der Finanzbeamte (wenn ich das richtig mitbekommen habe?). Du witterst Ärger?
nail75
Ich denke, es ist hier im Forum nicht unüblich, die Sammlung durchzugehen und aus Platz-, Gefallens- oder Geldgründen einiges zu verkaufen. Es schadet sicher nichts, ab sofort Einkäufe außerhalb des Netzes zu dokumentieren, falls man die Sachen wieder verkaufen will.
Sicher ist: Einkommenssteuer bemisst sich auf Einkünfte. Wenn das Finanzamt kommt und Einkünfte besteuern will, darf man natürlich auch Verluste und Ausgaben gegenrechnen. Gerade Leute, die viel online kaufen, sollten es nicht schwer haben, ihre Kosten zu dokumentieren. Aber ich vermute, dass hier nur wenige Leute Post vom Finanzamt bekommen.Ginge das auch ohne Anmeldung eines Gewerbes, also in der Steuererklärung?
CycleandAle ist da sicher der weitaus bessere Ansprechpartner. Seiner Einschätzung stimme ich vorbehaltlos zu.
zuletzt geändert von nail75--
Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.cycleandale
hat-and-beardVielen Dank, @ cycleandale. Da muss ich mal drüber nachdenken. Dürfte ich Dir evtl. noch ein paar Detailfragen per PN stellen?
Gerne. Darfst Du. Aber Achtung, ich kann mich natürlich nur allgemein äußern.
Danke! Darauf werde ich in den nächsten Tagen sicher zurückkommen.
--
God told me to do it.clau
close-to-the-edgeJa, auch ein guter Punkt. Wer kein Gewerbe hat, kauft ja den Großteil seiner Schallplatten beim Einzelhändler.Ich kaufe einen Großteil meiner Schallplatten von privat: in Foren, auf Flohmärkten, Plattenbörsen, e-Bay-Kleinanzeigen oder von Kumpel zu Kumpel.
Ideal, wenn du die Platten auf die gleiche Weise wieder verkaufst :D
zuletzt geändert von nail75--
Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum. -
Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.