Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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#11981201  | PERMALINK

nail75

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Beiträge: 44,818

hat-and-beard

cycleandale@ hat-and-beard
Puh. Gewerbe anmelden wenn das so bleibt. To be on the safe side.

„Puh.“ Sagt der Finanzbeamte (wenn ich das richtig mitbekommen habe?). Du witterst Ärger?

nail75
Ich denke, es ist hier im Forum nicht unüblich, die Sammlung durchzugehen und aus Platz-, Gefallens- oder Geldgründen einiges zu verkaufen. Es schadet sicher nichts, ab sofort Einkäufe außerhalb des Netzes zu dokumentieren, falls man die Sachen wieder verkaufen will.
Sicher ist: Einkommenssteuer bemisst sich auf Einkünfte. Wenn das Finanzamt kommt und Einkünfte besteuern will, darf man natürlich auch Verluste und Ausgaben gegenrechnen. Gerade Leute, die viel online kaufen, sollten es nicht schwer haben, ihre Kosten zu dokumentieren. Aber ich vermute, dass hier nur wenige Leute Post vom Finanzamt bekommen.

Ginge das auch ohne Anmeldung eines Gewerbes, also in der Steuererklärung?

CycleandAle ist da sicher der weitaus bessere Ansprechpartner. Seiner Einschätzung stimme ich vorbehaltlos zu.

zuletzt geändert von nail75

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.