Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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cycleandale
ALEoholic

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close-to-the-edge

cycleandale

close-to-the-edgeUnd wenn man ein Gewerbe anmeldet, das gar keins ist, kann man ja auch was aufs Dach bekommen. Vom Finanzamt und vom Ordnungsamt.

Nein. Viele Leute melden Gewerbe an die dann z.B. gar nicht ausgeübt werden. Das ist steuertechnisch unproblematisch (Einkünfte = 0€), aber man darf dann immer das Formelle erledigen, sprich: bei der Steuererklärung 0€ EÜRs einreichen. Ist dann Aufwand für Nichts. Edit: Und wenn Du ein Gewerbe anmeldest, Verluste erklärst, das Finanzamt das anerkennt (ohne die Vorläufigkeit wegen Liebhaberei natürlich), ist das steuertechnisch dann ok. Allerdings wird es im Normalfall IMMER vorläufig gestellt….

Finanzämter achten aber immer auch bei Betriebsprüfungen darauf, ob ein Großhändler Kunden hat, die nur ihren Eigenbedarf decken. Denn die streichen ja unberechtigt die Differenz zwischen dem Preis im Großhandel und im Einzelhandel ein. Ich glaube das nennt sich geldwerter Vorteil und ist dann eben auch steuerpflichtig.

Also, da müssten wir jetzt tief einsteigen was das angeht, und das würde hier zu weit führen. Vom Grundprinzip richtig, da hängt aber Einiges mehr dran. Auch hier ist es eine Einzelfallprüfung. Ist nicht so einfach.

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