Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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cycleandale
ALEoholic

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Beiträge: 10,342

close-to-the-edgeUnd wenn man ein Gewerbe anmeldet, das gar keins ist, kann man ja auch was aufs Dach bekommen. Vom Finanzamt und vom Ordnungsamt.

Nein.
Viele Leute melden Gewerbe an die dann z.B. gar nicht ausgeübt werden. Das ist steuertechnisch unproblematisch (Einkünfte = 0€), aber man darf dann immer das Formelle erledigen, sprich: bei der Steuererklärung 0€ EÜRs einreichen. Ist dann Aufwand für Nichts.

Edit:
Und wenn Du ein Gewerbe anmeldest, Verluste erklärst, das Finanzamt das anerkennt (ohne die Vorläufigkeit wegen Liebhaberei natürlich), ist das steuertechnisch dann ok. Allerdings wird es im Normalfall IMMER vorläufig gestellt….

zuletzt geändert von cycleandale

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