Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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cycleandale
ALEoholic

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Also, Leute, man muss verschiedene Aspekte mal sehen (@hat-and-beard, jepp, bin ich).

Achtung, alles natürlich komprimiert, so als grundsätzliche Info…

Beispiel @hat-and-beard, hier hast Du eine sehr hohe Anzahl an Verkäufen getätigt, damit ist Deine Aktion definitiv als Nachhaltig einzustufen. Auch die Umsatzhöhe ist nicht mehr geringfügig.
Um safe zu sein hätte ich da ein Gewerbe angemeldet, um Ärger vorzubeugen. Alleine wegen der Häufigkeit der Transaktionen.
Es wäre vom Formellen her wahrscheinlich kein Problem einen Gewinn in der Steuererklärung anzugeben. Du wirst dann wohl den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen müssen und eine gewerbliche Steuernummer erhalten. Ich gehe mal davon aus dass Du die Verkäufe nicht einmalig machst, sondern eben auch in den kommenden Jahren. Normalerweise ist’s dann gut.

Hier kam ja das Geltendmachen von Kosten auf. Das ist natürlich möglich, aber, diese Kosten müssen in der Regel nachgewiesen werden. Ohne Belege könnte das schwierig werden, man kann die CDs/Alben ja auch geschenkt bekommen haben. Porto etc. dürfte da noch das geringste Problem sein. Und was das „ich war auf einer Messe etc.“ betrifft, auch da braucht es Nachweise. Und wenn sich dann rausstellt dass die Messe am Samstag war, die Fahrt aber von Donnerstag bis Montag erfolgte, tja, dann hat das privaten Charakter, und das geht dann nicht.

Das Thema Liebhaberei ist mehr oder minder schwierig, hier kommen halt die Punkte Nachhaltigkeit, Gewinn, Produkt zum Tragen. Das ist eine echte Einzelfallprüfung, das ist pauschal so nicht zu sagen. In Deinem Fall wäre das schon zu Verneinen (meine Wertung aus Deinen Angaben).

Die große Frage bleibt, inwieweit die Finanzämter eine Aufgriffsgrenze definieren. Wie sind am Anschlag, aber ein, och, die kommen schon nicht wird es auch da nicht geben.

 

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l'enfer c'est les autres...