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waMöglich, daß ich mich irre.
Aber ich lese hier immer nur von geldgeilen Abmahn-Anwälten, und nicht davon, daß hier generell die Anschauung überwiegt, daß alles, was im Internet veröffentlicht wird, automatisch ins Volkseigentum übergeht. Und dann ganz beleidigt reagiert wird, wenn jemand seine Rechte geltend machen will.Ich fände es mit Avatare auch besser, aber es läßt sich wohl kaum realisieren.
Das Internet ist nun mal immer noch in juristischer Hinsicht großteils „Wilder Westen“.
Juristisch gesehen braucht man über Urheberrechte als solche grundsätzlich nicht viel zu diskutieren, sie sind da und die Eigner derselben können auf sie pochen und gewiefte Anwälte können damit ganz nett Kohle scheffeln.
Allerdings wird das in der täglichen Praxis zu oft zu einer immer irrwitzigeren Lachnummer. Das Pochen auf Urheberrechte, die Geltendmachung von (angeblichen) Verletzungen wird immer öfter zum reinen Selbstzweck. Man macht es, weil man es machen kann und um des reinen Prinzips willen.
Der ganz normale Mensch mit seiner Portion an gesundem Menschenverstand fragt sich schon, welchen Schaden er wem antut, wenn er irgend ein Emblem oder irgend ein Pic aus dem Net als Avatar in einem Forum benutzt.
Ich könnte z.B. das Wappen meiner Heimatgemeinde als Avatar nutzen. Es ist sicherlich urheberrechtlich geschützt.
Würde ich es tun, könnte es z.B. meiner Gemeinde in gewisser Weise sogar eine Art von Nutzen bringen. Manche würden es sehen, vielleicht gefällt es ihnen sogar und vielleicht klicken 2 Leute auf die Website der Gemeinde. Dann sehen sie, daß es eine nette Urlaubsgegend ist und machen eine Woche Urlaub auf dem Bauernhof.
Andererseits könnte die Gemeindeverwaltung hingehen, und mich (oder wen auch immer) wegen Verletzung von Urheberrechten abmahnen oder verklagen. Einfach so, weil sie es kann und es ihr Recht wäre.
Es gäbe mit Sicherheit noch Dutzende ähnlicher Beispiele.
Was mir zu denken gibt: ich halte einfach den Fakt für irre und abwegig, daß weder ein Schaden noch ein tatsächliches Problem irgendwelcher Art bei den Inhabern vieler Urheberrechte im Raume steht, sondern einzig und allein der Wille, ein abstraktes Recht durchzusetzen.
Und was noch schlimmer ist: vielfach wissen die Rechteinhaber gar nichts davon, daß sie von findigen Anwälten benutzt werden, damit diese sich (vorgeblich) als Hüter des Urheberrechts präsentieren, aber eigentlich nur abzocken wollen.
Und auch sie tun es, weil sie es dürfen und können, niemand hindert sie an dieser Praxis.--
[kicks sagt:] ( schon alleine dass da keine Nüsse drin sind zeigt dass es ein allgemeiner check is )Highlights von Rolling-Stone.deSyd Barrett: Genie und Tod des Pink-Floyd-Gründers
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Vielleicht hats schonmal jemand geschrieben. Ein Anwalt kann nicht ohne Auftraggeber Abmahnungen verschicken. Auftraggeber kann nur sein, wer ein berechtigtes Interesse hat. Im Falle von Urheberrechts- (richtiger eigentlich Nutzungsrechtsstreitigkeiten) ist das der Rechteinhaber. Wird der sich der widerechtlichen Nutzung gewahr, kann er einen Anwalt beauftragen, eine Unterlassungeserklärung zu erwirken. Hier wird dann ein fiktiver Streitwert angenommen, wonach sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit berechnet (vereinfacht gesprochen).
Der Auftraggeber verdient am Sachverhalt erstmal nichts, lediglich den entstandenen Schaden könnte er geltend machen (hier also eine Gebühr für die Erteilung einfacher Nutzungsrechte).
Der Anwalt darf nur berechnen, was ihm laut Gebührenordnung für seine Tätigkeit zusteht. Er darf sich insbesondere nicht selbst beauftragen und auch keine Serienabmahnungen erstellen. Ebenfalls nicht zulässig sind denkbare Kooperationen, wo ein Auftragegeber und ein Anwalt gemeinsame Sache machen, um sich z.B. die anfallenden RA-Gebühren zu teilen.
Hoffe, das trägt ein wenig zur Versachlichung bei.
Grüße
sc--
Ich nehme die Problematik ebenfalls sehr ernst. Bin immer ein Verfechter davon gewesen, seine Quellen, so man denn fremde benutzt, offenzulegen. (Dennoch dürfte auch mein ehemaliger Avatar „illegal“ gewesen sein)
Wolfens Beispiel mit dem Wappen der Stadt ist doch gut: jede Stadt hätte etwas dagegen, wenn sie durch Dämlichkeiten eines Users, der unter ihrem Wappen auftritt, in den Dreck gezogen würde. Schützen kann sie sich nur dagegen, indem sie die Nutzung verweigert.Und grundsätzlich wieder und „otis“ als Beispiel:
Ich poste Bilder von Single-Covers, die ich selber besitze, was mir aber offensichtlich (s.o.) nicht das Recht gibt, Fotos von ihnen zu veröffentlichen. Wenn ich dem Hausmeister-Link oben folge, hätte ich alle Rechte der Welt, das Scan eines Label ins Netz zu stellen, aber eben kein schön gestaltetes Picsleeve. In den Printmedien hält man sich großenteils ja auch an diese Praxis. Ob sie ohne Weiteres aufs Internet übertragbar ist, weiß ich nicht.
Umgekehrt habe ich auch meine Texte zu den Faves hier ins Forum gestellt. Unabhängig jetzt von ihrem grundsätzlichen Wert oder Unwert, sähe ich aber keinesfalls ein, wenn sich jeder Hinz und Kunz da bedienen würde und sie ohne Quellenangabe weiterverwenden, verändern oder anderweitig publizieren würde.
Dieses Recht könnte er sich aber derzeit ohne Weiteres nehmen, zumal „otis“ nicht einmal als reale Person identifizierbar ist (und ich womöglich deshalb nicht einmal Urheberrechte daran hätte .)
Eine solche Ent-Individualisierung (man könnte es Wikipedisierung nennen) von geistigem, künstlerischem … Eigentum scheint mir ein Grundphänomen des Internet zu sein (trifft ja auch auf mp3-„Tausch“börsen zu). Alles gehört allen. Diese Tendenz ist in meinen Augen ziemlich entscheidend und im Vergleich zu dem vielen Neuen sogar recht revolutionär neu.
Dass hier bestehende Urheberrechtsgesetze vielleicht veraltet erscheinen mögen, ist logisch. Aber sind Gesetze nicht eigentlich dazu da, Verhalten untereinander zu regeln und nicht etwa bestehende Praktiken zu legitimieren? Sind sie also wirklich veraltet oder werden im Internet nicht einfach in Wildwest-Manier Gesetze ausgehebelt?
Solange diese Gesetze gelten, sollte man sich dran halten. Persönlich finde ich sie zudem grundsätzlich gut.--
FAVOURITESotisUnabhängig jetzt von ihrem grundsätzlichen Wert oder Unwert, sähe ich aber keinesfalls ein, wenn sich jeder Hinz und Kunz da bedienen würde und sie ohne Quellenangabe weiterverwenden, verändern oder anderweitig publizieren würde.
Verständlich.
Wäre das Verwenden von urheberrechtlich geschützten Bildern denn legal, wenn man die zugehörige Quelle bzw. den Inhaber des Copyrights angeben würde?
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ParanoidVerständlich.
Wäre das Verwenden von urheberrechtlich geschützten Bildern denn legal, wenn man die zugehörige Quelle bzw. den Inhaber des Copyrights angeben würde?
Als Laie sage ich mal eindeutig nein. Auch mit Quellenangabe veröffentlichst Du weiterhin ohne Genehmigung des Rechteinhabers.
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otis… Aber sind Gesetze nicht eigentlich dazu da, Verhalten untereinander zu regeln und nicht etwa bestehende Praktiken zu legitimieren? …..
Nach meinem Rechtsverständnis schon, ansonsten wäre z.B. Homosexualität immer noch ein Straftatbestand.
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ParanoidVerständlich.
Wäre das Verwenden von urheberrechtlich geschützten Bildern denn legal, wenn man die zugehörige Quelle bzw. den Inhaber des Copyrights angeben würde?
Kommt auf den Rechteinhaber an. Manche vergeben Nutzungsrechte nur dann, wenn dafür bezahlt wird.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)ParanoidVerständlich.
Wäre das Verwenden von urheberrechtlich geschützten Bildern denn legal, wenn man die zugehörige Quelle bzw. den Inhaber des Copyrights angeben würde?
Das kommt darauf an. Wenn der Rechteinhaber dazu nichts gesagt hat, bleibt es so oder so problematisch.
Oft steht ja in Veröffentlichungen irgendwo im Kleingedruckten sinngemäß: „Nachdruck, Vervielfältigung etc. untersagt… Zitat nur mit genauer Quellenangabe.“ Bei Bildern steht so etwas allerdings fast nie dabei. Oft allerdings ein Copyright Zeichen und der Name des Fotografen bzw. Rechteinhabers. In solchen Fällen ist eigentlich automatisch davon auszugehen, dass die freie Verwendung – als Avatar z.B. – nicht erlaubt ist.--
Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!Art VandelayAls Laie sage ich mal eindeutig nein. Auch mit Quellenangabe veröffentlichst Du weiterhin ohne Genehmigung des Rechteinhabers.
Hm… aber wenn man eine Dissertation schreibt und irgendwen zitiert, der an irgendeiner anderen Stelle irgendwas publiziert hat, dann fragt man den doch auch nicht, ob man ihn zitieren darf. Ist das etwas anderes?
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ParanoidHm… aber wenn man eine Dissertation schreibt und irgendwen zitiert, der an irgendeiner anderen Stelle irgendwas publiziert hat, dann fragt man den doch auch nicht, ob man ihn zitieren darf. Ist das etwas anderes?
Zitieren ist mit Quellenangabe erlaubt. Hier geht es aber um die Bereitstellung eines Fotos. Das fällt unter die Vervielfältigungsrechte.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)Mikko Bei Bildern steht so etwas allerdings fast nie dabei. Oft allerdings ein Copyright Zeichen und der Name des Fotografen bzw. Rechteinhabers. In solchen Fällen ist eigentlich automatisch davon auszugehen, dass die freie Verwendung – als Avatar z.B. – nicht sanktioniert ist.
Wobei man dabei noch ganz klar beachten sollte, dass ein solcher Hinweis ohnehin nicht notwendig ist. Nur weil ich nicht angebe, dass ich die Nutzung durch andere einschränke gebe ich die Nutzung nicht automatisch frei.
Den Satz „da stand kein Copyright dran und deshalb konnte ich das einfach benutzen“ liest man häufig im eBay Forum von abgemahnten Verkäufer, die sich bei anderen VK Bilder „geliehen“ haben.--
MistadobalinaZitieren ist mit Quellenangabe erlaubt. Hier geht es aber um die Bereitstellung eines Fotos. Das fällt unter die Vervielfältigungsrechte.
Aber das erfolgt beim Zitieren doch auch. Ich kann keinen so rechten Unterschied erkennen. Es ist jeweils das geistige Eigentum eines anderen, hier der Text, da die Bildkomposition
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Verstehe. Danke Mikko & Mista.
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ParanoidHm… aber wenn man eine Dissertation schreibt und irgendwen zitiert, der an irgendeiner anderen Stelle irgendwas publiziert hat, dann fragt man den doch auch nicht, ob man ihn zitieren darf. Ist das etwas anderes?
Natürlich darf man mit Quellenangabe in wissenschaftlichen Arbeiten oder in Presseveröffentlichungen zitieren. Ich sagte dazu ja schon was. Die Verwendung eines Bildes als Avatar ist aber kein Zitat, weder im wissenschaftlichen noch im presserechtlichen Sinn.
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Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!MistadobalinaZitieren ist mit Quellenangabe erlaubt. Hier geht es aber um die Bereitstellung eines Fotos. Das fällt unter die Vervielfältigungsrechte.
Und es geht immer um die sogenannte Schaffenstiefe. Ich darf auch mit Quellenangabe nicht endlos zitieren – dann wird das ganze zum Plagiat.
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