Re: Avatare: Und nun? So!

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mikko
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ParanoidVerständlich.

Wäre das Verwenden von urheberrechtlich geschützten Bildern denn legal, wenn man die zugehörige Quelle bzw. den Inhaber des Copyrights angeben würde?

Das kommt darauf an. Wenn der Rechteinhaber dazu nichts gesagt hat, bleibt es so oder so problematisch.
Oft steht ja in Veröffentlichungen irgendwo im Kleingedruckten sinngemäß: „Nachdruck, Vervielfältigung etc. untersagt… Zitat nur mit genauer Quellenangabe.“ Bei Bildern steht so etwas allerdings fast nie dabei. Oft allerdings ein Copyright Zeichen und der Name des Fotografen bzw. Rechteinhabers. In solchen Fällen ist eigentlich automatisch davon auszugehen, dass die freie Verwendung – als Avatar z.B. – nicht erlaubt ist.

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