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Mick67Kann ich als honorargeiler Anwalt jetzt auch eBay verklagen?
Vielleicht hats schonmal jemand geschrieben. Ein Anwalt kann nicht ohne Auftraggeber Abmahnungen verschicken. Auftraggeber kann nur sein, wer ein berechtigtes Interesse hat. Im Falle von Urheberrechts- (richtiger eigentlich Nutzungsrechtsstreitigkeiten) ist das der Rechteinhaber. Wird der sich der widerechtlichen Nutzung gewahr, kann er einen Anwalt beauftragen, eine Unterlassungeserklärung zu erwirken. Hier wird dann ein fiktiver Streitwert angenommen, wonach sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit berechnet (vereinfacht gesprochen).
Der Auftraggeber verdient am Sachverhalt erstmal nichts, lediglich den entstandenen Schaden könnte er geltend machen (hier also eine Gebühr für die Erteilung einfacher Nutzungsrechte).
Der Anwalt darf nur berechnen, was ihm laut Gebührenordnung für seine Tätigkeit zusteht. Er darf sich insbesondere nicht selbst beauftragen und auch keine Serienabmahnungen erstellen. Ebenfalls nicht zulässig sind denkbare Kooperationen, wo ein Auftragegeber und ein Anwalt gemeinsame Sache machen, um sich z.B. die anfallenden RA-Gebühren zu teilen.
Hoffe, das trägt ein wenig zur Versachlichung bei.
Grüße
sc
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