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AutorBeiträge
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Du? Hm?
Ich hab mal heut mit meinem RA drüber gesabbelt..der sagt : es KANN, es muss aber nicht Stress geben, ob der Avas.
Mit Avataren wars übersichtlicher, und schöner.--
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Werbungpink-niceWer meckert denn ?
Du. Immer. Nervt.
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Staring at a grey sky, try to paint it blue - Teenage Bluehausmeister_pAuch nicht uninteressant
Ja, sehr interessant.
Unter anderem auf Grund dieser Problematik hat ein Administrator eines anderen (privaten) Forums vor nicht allzu langer Zeit neue Regeln in Bezug auf sein Forum aufgestellt.
Wie in vielen Foren gab es auch in diesem davor einen Bereich, in dem User CDs, DVDs etc. zum Kauf oder Tausch anboten, eine Art von Online-Marktplatz halt, wie es ihn hier auch gibt (Ich biete / ich suche).
Jetzt gibt es diesen Marktplatz dort nicht mehr, inklusive aller Bilder oder sonstigen Abbildungen von diversen Objekten diverser Begierden.
In besagtem Forum wurde auch jegliches „ich biete / suche“ via PN vom Administrator verboten, ebenfalls inklusive aller bildlicher Darstellungen. Also keine Pics, kein Tausch, kein Verkauf, kein gar nix.
Deutlich gesagt: dem Mann ging offensichtlich der A… auf Grundeis.
Der Admin war der absoluten Überzeugung, daß es durchaus gewissen „Spionen“ gelingen kann, private Nachrichten in irgend einer Form „abzufangen“, zu lesen und daraus dem Betreiber des Forums eine Art von „unrechtmäßigem gewerblichen Handel“ vorzuwerfen. So habe ich es zumindest verstanden.Das, was Sonic Juice schreibt, ist übrigens auch sehr interessant. Insbesondere der letze Absatz. Wenn dies technisch ohne größeren Aufwand möglich wäre, dürfte schon einiges gewonnen sein in der „Abwehrschlacht“ gegen böse Spione, Anwaltskanzleien und drohende Abmahnungen.
Eines zeigt diese ganze Angelegenheit allerdings überdeutlich: die Netwelt und die Welt der Foren ist nicht nur voll von formaljuristisch noch ungelösten Problemen, sie schafft sich selbst auch immer wieder gänzlich neue.
Und sie bietet in vielen juristischen Grauzonen einiges, um mit der gewissen Frechheit und Kaltschnäuzigkeit ganz ordentlich Kohle zu machen.Fraglich ist dabei allerdings, ob z.B. Forenbetreiber sich dadurch mehr oder weniger den Hals zuschnüren lassen. Und zwar so lange, bis kaum mehr etwas bleibt, was NOCH NICHT in irgend einer Form von Abmahnungen oder juristischer Verfolgung bedroht ist….und sei es im Endeffekt sogar ein schlichter Nickname, der in irgend einer Hinsicht von irgendwem urheberrechtlich geschützt sein könnte.
Wenn auf alle solche Meldungen, News oder Gerichtsentscheide in Sachen Urheberrecht erst einmal restriktiv mit „taktischem Rückzug“ reagiert wird, ist das zwar durchaus von der Seite der Forenbetreiber verständlich, sorgt allerdings auch bei den Usern eines Forums für erhebliche Unsicherheit, Verwirrung oder gar zu fast ungläubigem Staunen über die juristischen Fallstricke der Netwelten.
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[kicks sagt:] ( schon alleine dass da keine Nüsse drin sind zeigt dass es ein allgemeiner check is )Wieder was gelernt. Wolfen.
Du bist da auch recht fit, oder?
Sehr schön, auch solch fundierte Statements zu lesen.--
Will jemand eine Dissertation darüber schreiben? Betreuung jederzeit möglich ;-). Ich halte euch auf dem Laufenden.
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hausmeister_pWill jemand eine Dissertation darüber schreiben? Betreuung jederzeit möglich ;-). Ich halte euch auf dem Laufenden.
Magister hab ich . Aber Danke.
Sollte ich doch noch promovieren wollen, käme ich sicherlich auf Dein Angebot zurück.--
Der Respekt vor dem Urheberrecht ist hier ja ziemlich unterentwickelt.
Hauptsache das Forum ist schön bunt.
Bin gespannt, wann der erste Freiheitskämpfer kommt und mit Verweis auf das Grundgesetz „freie Avatare für freie Bürger“ fordert.--
What's a sweetheart like me doing in a dump like this?waDer Respekt vor dem Urheberrecht ist hier ja ziemlich unterentwickelt.
Hauptsache das Forum ist schön bunt.
Bin gespannt, wann der erste Freiheitskämpfer kommt und mit Verweis auf das Grundgesetz „freie Avatare für freie Bürger“ fordert.Ich weiss ja nicht, ob Dus weisst………aber: man kann den Urheber des Photos fragen, ob mans benutzten darf. In den meisten Fällen gibts ein *ja, sicher* . In einigen hält man als Eigentümer die Hand auf.
Muss man halt schauen.
Und wenn Dus lieber ohne magst? Ich glaub, das ist eh abschaltbar. Für alle.--
waDer Respekt vor dem Urheberrecht ist hier ja ziemlich unterentwickelt.
Hauptsache das Forum ist schön bunt.
Bin gespannt, wann der erste Freiheitskämpfer kommt und mit Verweis auf das Grundgesetz „freie Avatare für freie Bürger“ fordert.Ich glaube, Du irrst dich. Ich persönlich habe durchaus Respekt vor dem Urheberrecht. Allerdings bin ich gleichzeitig der Auffassung, daß man sich nicht unbedingt und ständig ins Bockshorn jagen lassen soll oder muss.
Ich habe es in meinem Post weiter oben schon angedeutet: es gibt sicherlich für gewiefte und findige Anwälte und Abmahnungsschreiberlinge ein weites Betätigungsfeld.
Dennoch sollte man nicht die Flinte ins Korn werfen und jedem auch nur irgendwie denkbaren (aber noch nicht akuten) Problem dadurch aus dem Wege gehen, daß man sich nur noch auf dem Rückzuge befindet und dem Gegner quasi absolut kampflos das Feld überlässt.
Im Moment ist es hier in diesem Forum lediglich das Avatarproblem und ich kann -wie auch schon gesagt- den Schritt der Redaktion durchaus nachvollziehen.
Es geschieht im Moment nichts wirklich dramatisches, die Avatare werden zwecks Prüfung der Sach- und Rechtslage vorläufig deaktiviert, das ist alles.Die Frage ist nur: was passiert als nächstes ?
Stromert ein Anwaltsgehilfe durch die Foren und nimmt die Nicknames aufs Korn ? Keine Ahnung.
Wäre ich nicht „Wolfen“, sondern z.B. „Wolfskin“, müsste ich dann Angst vor einem Anwalt von „Jack Wolfskin“ haben, der der Redaktion oder gar mir selbst eine urheberrechtliche Verletzung durch den Gebrauch des Nicknames vorwirft ?
Sollte ich mich neu registrieren unter dem Nickname „R2D2“ ? Oder bekäme ich dann Probleme mit George Lucas ?
Es könnte ein Ding ohne Ende werden, selbst derzeit könnte mir der Regisseur, der Produzent oder Rechteinhaber des Movies „Wolfen“ rein theoretisch an den Kragen gehen. Irre, nicht ?--
[kicks sagt:] ( schon alleine dass da keine Nüsse drin sind zeigt dass es ein allgemeiner check is )Kann ich als honorargeiler Anwalt jetzt auch eBay verklagen?
Zu Sonic’s Vorschlag: ich glaube nicht, daß das nur für User Sichtbarmachen von Avas vor geldgeilen Anwälten schützt, da sie nichts davon abhalten kann, sich auch als User anzumelden. Ein paar günstige Studentenjobs in den Kanzleien lassen sich sicherlich damit finanzieren. Es sei denn, diese Vorgehensweise schließt offiziell diese Rechtslücke, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Ich kann auch ganz gut ohne Ava leben. Mit ist es natürlich schöner, zumal mir Dickie’s Untoter schon sehr fehlt.
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waDer Respekt vor dem Urheberrecht ist hier ja ziemlich unterentwickelt.
Hauptsache das Forum ist schön bunt.
Bin gespannt, wann der erste Freiheitskämpfer kommt und mit Verweis auf das Grundgesetz „freie Avatare für freie Bürger“ fordert.Wenn Avatare und hier gepostete Bilder die Existenz diesen Forums gefährten sollte, müssen wir natürlich leider auf diese verzichten. Nur dass man das dann auch noch gut finden soll, mag ich nicht einsehen.
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WolfenIch glaube, Du irrst dich. Ich persönlich habe durchaus Respekt vor dem Urheberrecht. Allerdings bin ich gleichzeitig der Auffassung, daß man sich nicht unbedingt und ständig ins Bockshorn jagen lassen soll oder muss.
Möglich, daß ich mich irre.
Aber ich lese hier immer nur von geldgeilen Abmahn-Anwälten, und nicht davon, daß hier generell die Anschauung überwiegt, daß alles, was im Internet veröffentlicht wird, automatisch ins Volkseigentum übergeht. Und dann ganz beleidigt reagiert wird, wenn jemand seine Rechte geltend machen will.Ich fände es mit Avatare auch besser, aber es läßt sich wohl kaum realisieren.
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What's a sweetheart like me doing in a dump like this?waDer Respekt vor dem Urheberrecht ist hier ja ziemlich unterentwickelt.
Hauptsache das Forum ist schön bunt.
Bin gespannt, wann der erste Freiheitskämpfer kommt und mit Verweis auf das Grundgesetz „freie Avatare für freie Bürger“ fordert.Das Urheberrecht wird durch die Avatare ja wohl nicht ernsthaft verletzt, welcher Schaden wird durch ein briefmarkengrosses Bildchen dem UR-Inhaber denn zugefügt? Ein CD-Cover wird nur bekannter, sollte also im Sinne des Inhabers sein, ebenso geschütze Fotos, etc.
Was anderes wäre es wohl, wenn man intime Fotos von Caroline von Monaco als Ava hätte…
Aber der Hausmeister braucht Rechtssicherheit, daher sollten wir dies auch abwarten, dann wird bei dem einen oder anderen Beitrag evtl. mehr auf den Inhalt geachtet und nicht direkt drübergelesen…
Nein, ich nenne keine Namen.--
?Nur ein paar kurze Anmerkungen: ich sehe die ganze Sache ähnlich wie wa.
Ich selber habe in den letzten Jahren indirekt und direkt schon zwei Abmahnungen im Bereich Urheberrecht mitbekommen. Die Begründungen waren in beiden Fällen für den Laien schwer verständlich, beruhten aber dennoch auf geltendem deutschen Recht.
Ganz klar: Ich empfinde das deutsche Abmahnsystem auch in vielen Fällen als Freibrief zum Geldrucken – nur leider ist es nun mal so wie es ist. Daran würde sich erst etwas ändern, wenn die gesetzlichen Grundlagen geändert würden. Diejenigen, die die Avatare gern wieder hätten (zu denen ich mich zunächst auch mal zählen würde), sollten das augenblickliche Abschalten vielleicht auch als Schutz vor sich selber verstehen. Grundsätzlich könnte ich mir nämlich auch vorstellen, dass eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts direkt an den jeweiligen Forumsteilnehmer geht und nicht an den Forenbetreiber.
@thomlahn – die Größe spielt IMHO erstmal keine Rolle
Nein, im Ernst: für das Urheberrecht dürfte es in der Tat bedeutungslos sein, ob das Bildchen briefmarkengroß ist oder bildschirmfüllend. Solange die Urheberrechte bei jemand anders liegen, muß dieser jeder Weiterverwertung zustimmen.
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@wa
Die Diskussion zeigt ja wohl auch hier, daß das gewöhnliche Urheberrecht dringends angepaßt werden muß. Ich kann jedenfalls keinen Passus im aktuellen Urheberrecht erkennen, das die Nutzung von Bildchen zu unkommerziellen Zwecken verbietet. Man lese nur §60, da ist von Vervielfältigung von Bildnissen als Lichtbild die Rede. Im Zeitalter der Digitalfotografie klingt der völlig veraltet.
Generell ist das Internet ist ein Medium, in dem es m.E. rechtlich noch einiges ungeklärtes gibt.--
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