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@wa
Die Diskussion zeigt ja wohl auch hier, daß das gewöhnliche Urheberrecht dringends angepaßt werden muß. Ich kann jedenfalls keinen Passus im aktuellen Urheberrecht erkennen, das die Nutzung von Bildchen zu unkommerziellen Zwecken verbietet. Man lese nur §60, da ist von Vervielfältigung von Bildnissen als Lichtbild die Rede. Im Zeitalter der Digitalfotografie klingt der völlig veraltet.
Generell ist das Internet ist ein Medium, in dem es m.E. rechtlich noch einiges ungeklärtes gibt.
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